Krankentagegeld Höhe jährlich überprüfen
Überprüfen Sie einmal jährlich Ihre Krankentagegeldversicherung!
Es ist ein tolles Gefühl, genug zu verdienen, um sich einen angenehmen Lebensstandard zu sichern.Doch das bleibt vielleicht nicht immer so? Die durchschnittlichen Einkommen in Deutschland ändern sich im Laufe der Jahre. Wenn Sie im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit keine finanziellen Abstriche machen wollen, sollten Sie die Höhe des Krankentagegeldes dieser Entwicklung regelmäßig anpassen.
Warum Sie jährlich Ihr Krankentagegeld prüfen sollten?
Daher informiert die DKV mit der November-Ausgabe des Kundenmagazins DKV Impulse-Versand ab Ende Oktober 2014 - bestimmte selbstständige und freiberufliche Kunden darüber, dass sie ihr Krankentagegeld bis zum 31. Dezember 2014 erhöhen können.
DKV bietet besonderen Service
Die DKV ermöglicht hier als besonderen Service, das bestehende Krankentagegeld um bis zu 10 % zu erhöhen! In Abständen von längstens drei Jahren bietet die DKV ihren Kunden mit einer bestehenden Krankentagegeldversicherung an, ihren Tarif an die allgemeine Einkommensentwicklung anzupassen (KT-Dynamik).
Als Maßstab für die allgemeine Einkommensentwicklung gilt die Änderung des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgeltes gemäß § 69 SGB VI der letzten drei Jahre. Der höhere Krankentagegeldsatz wird jeweils auf Beiträge gerundet, die durch fünf Euro teilbar sind.
Wer bekommt ein Angebot zur Erhöhung des Krankentagegeldes?
- die insgesamt pro Person vereinbarte Krankundegeldsumme darf das Nettoeinkommen nicht übersteigen.
- Krankentagegeldversicherung bei anderen Versicherungen müssen dabei auch berücksichtigt werden.
- Das Krankentagegeld in der Einzelversicherung muss nach den Tarifen TA0 (Krankentagegeld für Ärzte und Zahnärzte), TA2, TN2 (Krankentagegeld für Selbstständige) oder TN3 (Krankentagegeld für Freiberufler) bestehen
- Der Versicherte muss 1940 oder später geboren sein
- Zudem muss die entsprechende Versicherung vor dem 1. Januar 2011 begonnen haben.
Anrufen und Krankentagegeldhöhe überprüfen lassen
Wenn Sie das Angebot annehmen wollen, können Sie die Erhöhung des Krankentagegeldes bis spätestens 31. Dezember 2014 beantragen. Diese wird dann zu Beginn des Monats wirksam, der auf den Zugang des Antrags oder DKV folgt. Die Annahme des Antrags kann im Einzelfall von besonderen Bedingungen abhängig gemacht werden. Darunter fallen ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss für bestimmte Krankheiten.
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