Knappschaft und DKV Krankentagegeld
KNAPPSCHAFT jetzt mit Krankentagegeld der DKV
Die KNAPPSCHAFT gehört mit rund 1,5 Millionen Versicherten zu den größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Seit dem 1.1.2022 arbeitet die KNAPPSCHAFT mit der DKV zusammen. Alle Mitglieder der KNAPPSCHAFT können alle Zusatzversicherung der DKV zu günstigeren Bedingungen beantragen. Besonders interessant ist hier das Krankentagegeld der DKV für Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige. Hier halten die Mitglieder der Knappschaft neben dem Beitragsvorteil noch zusätzliche Leistungsvorteile.
DKV-Vorteile für Mitglieder der KNAPPSCHAFT
- vergünstigten Beiträge für alle Krankenzusatzversicherungen und Krankentagegelder der DKV
- Kontrahierungszwang, die DKV hat sich verpflichtet, jeden Versicherten der Knappschaft zu versichern, trotz Vorerkrankung
- Entfall der Wartezeiten, wenn sie Zusatzversicherung bei der DKV beantragen, dann haben sie ab Beginn 100 % Versicherungsschutz und nicht wie sonst üblich erst nach drei Monaten Wartezeit
- diese Vorteile können auch Familienangehörigen, die im Haushalt des Knappschaft-Versicherten wohnen, nutzen
- beim Krankentagegeld für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler verzichtet die DKV auf ihr Kündigungsrecht im Leistungsfall. Somit bietet sich allen Mitgliedern der Knappschaft eine Kündigungsschutzgarantie.
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Hier können Sie Ihr persönliches Krankentagegeld Angebot anfordern ...
Warum es sich lohnt zur KNAPPSCHAFT zu wechseln?
Als Mitglied der KNAPPSCHAFT profitieren sie von rund 50 Zusatzleistungen, die über vorgeschriebene gesetzliche Leistungen hinausgehen. Die KNAPPSCHAFT bietet ein attraktives Angebot an maßgeschneiderten Bonusprogrammen.
Dazu kommen noch weitere Bestseller:
- Exklusive Behandlungsformen - zum Beispiel bei Rückenbeschwerden durch das Grönemeyer Institut
- Kostenlose Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen
- Aktivtage in ausgesuchten Hotels als Gesundheitsreisen
- u.v.m.
Interessantes Krankengeld für Selbstständige ohne Gesundheitsfragen
Die Wahltarife der KNAPPSCHAFT bieten einen frühzeitigeren Zugang zu Krankengeld. Diese Tarife sind ideal für:
- Selbstständige, die hauptberuflich tätig sind
- Künstler und Journalisten
- Personen mit häufig wechselnden Jobs (nicht länger als sieben Tage)
- Personen in kurzzeitigen Anstellungen (bis zu drei Monaten)
Sie sind besonders relevant, wenn kein Anspruch auf mindestens sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht. Die Tarife ermöglichen Krankengeldbezug:
- Vom 15. bis zum 42. Tag der Krankheit
- Oder vom 22. bis zum 42. Tag
Diese Tarife sind als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung gedacht und können bis zum 65. Lebensjahr abgeschlossen werden. Es erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Die Tarifaktivierung erfolgt drei Monate nach Vertragsabschluss, und die Bindungsfrist beträgt drei Jahre. In finanziellen Notlagen besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Die Beiträge setzen sich aus dem regulären Beitrag und einer zusätzlichen monatlichen Prämie zusammen. Die Höhe der Prämie hängt von der gewählten Krankengeldhöhe und dem Beginn der Zahlungen ab.
Hier eine Übersicht über die Beiträge für das Krankengeld der Knappschaft ab dem 15. oder 22. Tag.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Knappschaft
Die KNAPPSCHAFT ist auch für Arbeitgeber sehr interessant:
Die KNAPPSCHAFT hat die bei Weitem die niedrigsten Beitragssätze und die höchste Erstattung bei der Umlage U1 und U2. Erkrankt Ein Mitarbeiter (U1) oder wird eine Mitarbeiterin schwanger (U2), gleicht die KNAPPSCHAFT die Aufwendungen des Arbeitgebers aus. Die gesetzliche Grundlage für das Verfahren bildet das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). In diesem ist festgelegt, wie die Ausgleichszahlungen finanziert werden, wer das Ausgleichsverfahren umsetzt und welche Voraussetzungen Arbeitgeber für die Erstattung einer Entgeltfortzahlung erfüllen müssen.
Arbeitgeber mit bis zu 30 Mitarbeiter müssen Beiträge in die Umlage U zahlen Dabei ist zu beachten, dass bei der Berechnung der Anzahl der Mitarbeiter nicht die Köpfe zählen, sondern Arbeitszeit des jeweiligen Mitarbeiters.
Kosten senken mit der Umlage U über die KNAPPSCHAFT
Ist ihr Mitarbeiter Mitglied in der KNAPPSCHAFT, dann können bei einem monatlichen Bruttogehalt Ihres Mitarbeiters von 3000 Euro im Jahr 1080 Euro sparen. Hier gilt, gehört das Einkommen ihres Mitarbeiters ist, umso mehr können Sie sparen. Je mehr Mitarbeiter ihres Unternehmens bei der Knappschaft versichert sind, desto höher ist ihre jährliche Ersparnis.
Vergleichen lohnt sich.
Die Umlagen zu vergleichen, geht schnell und einfach. Die KNAPPSCHAFT bietet hier für ein einfaches Berechnungstool an. Ermitteln Sie, wie günstig die KNAPPSCHAFT
im Vergleich zu anderen Ausgleichskassen ist.
Ein Vergleich der KNAPPSCHAFT mit Barmer Ersatzkasse
Der Umlagesatz bei der KNAPPSCHAFT liegt bei 80 % Erstattung bei 0,99 % Beitragssatz. Die Barmer Ersatzkasse verlangt bei 80 % Erstattung einen Beitragssatz von 3,4 % des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers. Auch bei der Umlage U2, die Sie für jeden Mitarbeiter zahlen müssen, egal ob er männlich oder weiblich ist, verlangt die Barmer Ersatzkasse 0,59 % bei 100 % Erstattung. Die Knappschaft begnügt sich mit 0,29 %
Das bedeutet bei einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro eine jährliche Entlastung für das Unternehmen von 1.080 EURO. Bei einem Gehalt von 4.000 Euro sparen Arbeitgeber 1.340 Euro und bei einem Einkommen von 5.000 Euro sogar 1.680 Euro jedes Jahr.
Jetzt haben Sie Geld frei,
um in die Absicherung Ihrer Mitarbeiter zu investieren!
Dafür können Sie ihren Mitarbeitern (kostenlos) Zusatzleistungen bieten, die ihr Unternehmen für ihre Mitarbeiter attraktiver macht. Die DKV als Kooperationspartner der Knappschaft bietet Ihnen hier als Arbeitgeber zahlreiche Zusatzbausteine für ihre Mitarbeiter.
Hier finden Sie weitere Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung
Vorteile der bKV für Arbeitgeber
- bKV steigert Attraktivität Ihres Unternehmens für Bewerber
- stärkt Ruf als sozial kompetenter Arbeitgeber
- langfristige Bindung der Mitarbeiter
- Sinnvolle Alternative zu einer Gehaltserhöhung
- Beiträge sind als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar
Vorteile der bkV für Ihre Mitarbeiter
- verbesserte medizinische Versorgung
- wichtige Versorgungslücken werden geschlossen
- keine eigene Beitragszahlung
- keine Gesundheitsprüfung und Wartezeiten
- anhaltende und sofort erlebbare Sozialleistung
Fordern Sie heute Ihr persönliches Angebot an!
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Berufsunfähigkeit - Wenn Ihr Krankentagegeld nicht mehr zahlt...
Wenn Sie berufsunfähig werden, dann endet automatisch Ihr Krankentagegeld. Wenn Sie dann nicht von "Hartz 4" leben möchten, empfehle ich eine Berufsunfähigkeits-Rente.