KrankenHaustagegeldversicherung oder Krankentagegeldversicherung
Krankenhaustagegeld und/oder Krankentagegeld? Wie kann ich meinen Verdienstausfall besser absichern?
Was ist besser für Dich, ein Krankenhaustagegeld oder ein Krankentagegeld, wenn ich mein Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit absichern möchte? Diese Frage kann so pauschal nicht beantworten. Dies hängt vom Einzelfall ab. Allerdings gibt es einige wichtige Unterschiede zwischen einem Krankenhaustagegeld und einem Krankentagegeld.
Unterschied Krankenhaustagegeld zum Krankentagegeld
Das Krankenhaustagegeld erhältst Du nur dann, wenn Du Dich in einem Krankenhaus zur Behandlung befindest. Wichtig ist, dass Du Dich dort für eine stationäre Behandlung oder Untersuchung aufhältst. Wenn Du dann dort übernachtest (stationär) dann erhältst Du für jeden Tag das vereinbarte Krankenhaustagegeld. Aufnahmetag und Entlassungstag im Krankenhaus werden jeweils als ein Tag gerechnet.
Dies gilt nicht bei einer ambulanten OP, wo Du das Krankenhaus nach dem Eingriff am selben Tag wieder verlässt.Die Höhe des Krankenhaustagegeldes hast Du vor Vertragsabschluss vereinbart. Sobald Du das Krankenhaus verlässt, endet auch die Leistung der Krankenhaustagegeldversicherung.
Ganz anders verhält es sich beim Krankentagegeld.
Krankentagegeld mit Karenztagen
Krankentagegeld wird gezahlt für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit. Dabei ist es egal, ob der Versicherte sich zu Hause befindet oder im Krankenhaus. Allerdings beginnt die Leistung der Krankentagegeldversicherung in der Regel nicht sofort mit der Arbeitsunfähigkeit.
Die Krankentagegeldversicherung sieht Karenztage vor. D.h. im Leistungsfall wird erst nach 4, 7, 14, 21 Tagen oder später ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Dies gilt auch, wenn der Versicherte sich im Krankenhaus aufhält. Allerdings zahlt die Krankentagegeldversicherung auch, wenn der Versicherte sich wegen Arbeitsunfähigkeit Zuhause aufhält.
Krankenhaustagegeld günstiger als Krankentagegeldversicherung
Der Leistungsumfang der Krankentagegeldversicherung ist allerdings auch erheblich größer als der Leistungsumfang der Krankenhaustagegeldversicherung.
Ein Beispiel: Der selbstständige Handwerksmeister Herr Fenster erleidet während der Arbeitszeit einen schweren Bandscheibenvorfall. Der Handwerksmeister begibt sich zum Arzt und lässt sich dort behandeln. Er wird von seinem Arzt arbeitsunfähig geschrieben, er erhält einen "gelben Schein". Diesen reicht er bei seiner Versicherung ein. Da seine Krankentagegeldversicherung eine Karenzzeit von 14 Tagen vorsieht, erhält er sein Krankentagegeld ab dem 15. Tag in der vereinbarten Höhe.
Nach zwei Monaten der Arbeitsunfähigkeit kommt es dann zum Krankenhausaufenthalt.
Da Herr Fenster eine Krankenhaustagegeldversicherung vereinbart hat, erhält er für den Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes neben dem Krankentagegeld das vereinbarte Krankenhaustagegeld.
Kranken🏠HausTagegeld: Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an!
Nach 14 Tagen Krankenhausaufenthalt wird Herr Fenster aus dem Krankenhaus entlassen und die Leistung aus der Krankenhaustagegeldversicherung endet. Da Herr Fenster auch jetzt noch nicht arbeiten kann, erhält eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das Krankentagegeld wird weitergezahlt. Nach zwei Monaten kann Herr Fenster dann endlich wieder arbeiten. Somit endet auch die Zahlung der Krankentagegeldversicherung.
Fazit: Krankenhaustagegeld ist günstiger
Selbstständige und Freiberufler sollten auf jeden Fall eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Nur in Ausnahmefällen, wenn es aus finanziellen Gründen nicht möglich ist eine Krankentagegeldversicherung zu finanzieren, sollte der Selbstständige beziehungsweise Freiberufler zumindest ein Krankenhaustagegeld beantragen.
Weitere Informationen zum Krankenhaustagegeld und KrankenTagegeld:
Fordern Sie heute Ihr persönliches Angebot an!
Suchen im Blog
Berufsunfähigkeit - Wenn Ihr Krankentagegeld nicht mehr zahlt...
Wenn Sie berufsunfähig werden, dann endet automatisch Ihr Krankentagegeld. Wenn Sie dann nicht von "Hartz 4" leben möchten, empfehle ich eine Berufsunfähigkeits-Rente.