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Krankenhaustagegeld ohne Fragen zur Gesundheit

KrankenHaustagegeld ohne Gesundheitsfragen


Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsfrage - jetzt neu von der DKV!

Das neue Krankenhaustagegeld der DKV hat sich von einer Krankenhaustagegeld-Versicherung zu einem stationären Tagegeld entwickelt und orientiert sich konsequent an den Kundenbedürfnissen.  


Warum eine Krankenhaustagegeld-Versicherung? 

Bei vollstationären Krankenhausaufenthalten, AHB (Anschlussheilbehandlungen), Reha- oder Vorsorgemaßnahmen entstehen stets zusätzliche Kosten, z.B. für:
 
  • Gesetzliche Zuzahlungen
  • Verpflegung und Getränke
  • Telefon, Fernsehen, Zeitschriften
  • An- und Abfahrt bzw. Besuch
  • der Selbstständige kann seinen Verdienstausfall während seines Aufenthalts im Krankenhaus preiswert absichern 
 
Diese und andere anfallende Zusatzkosten können alle gesetzlich und privat Versicherte mit dem neuen Krankenhaustagegeld Tarif KKHT der DKV absichern.

Vorteile der Krankenhaustagegeld-Versicherung der DKV 

  • Krankenhaustagegeld für jeden Tag eines vollstationären Krankenhausaufenthaltes
  • Krankenhaustagegeld für jeden Tag einer vollstationären Rehabilitationsmaßnahme, auch bei Anschlussheilbehandlungen (AHB) in gemischten Anstalten
  • Tagegeldzahlung für jeden Tag einer vollstationären Vorsorgemaßnahme (Kur) für die Dauer von 28 Tagen alle drei Jahre
  • Roomingin Komponente: Kinder bis Alter 14 erhalten doppeltes Tagegeld, sofern ein Erwachsener das Kind im Krankenhaus oder in der Rehabilitationseinrichtung begleitet
  • Beitragsbefreiung ab dem 92. Tag einer ununterbrochenen Behandlung im Krankenhaus
  • Tagegeld wird auch für den Aufnahme- und Entlassungstag gezahlt
  • Maximal abschließbarer Höchstsatz für Erwachsene 65 Euro, für Kinder bis 14 Jahre 30 Euro pro Tag

  

Welchen Nutzen hat das Krankenhaustagegeld?

 

  • Tagesgeldzahlung unabhängig von der Art des stationären Aufenthalts, egal ob Behandlung in Akutkrankenhaus, Anschlussheilbehandlung (AHB) in gemischten Anstalten, Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme
  • Reduzierung der gesetzlichen Eigenbeteiligung 10 Euro pro Tag im Krankenhaus 
  • Finanzierung von Zusatzkosten, z.B. für Zeitschriften, Telefon- und Fernsehgebühren
  • Keine Gesundheitsprüfung. Der Vertrag kommt immer zustande.
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Krankenhaustagegeld-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung 

Es sind keine Gesundheitsfragen zu beantworten. Der Vertragsabschluss kommt immer zustande. 

Allerdings besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind. Davon ist auszugehen, wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung, Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme als mögliche Behandlungsalternative zwischen Arzt und versicherter Person besprochen wurde. Dieses Gespräch muss in den letzten 24 Monaten vor Abschluss des Vertrages anlässlich der/den Versicherungsfall auslösenden Diagnose(n) erfolgt sein. 

Wartezeit der Krankenhaustagegeld-Versicherung  

Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Bei einem Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit. Für Entbindung, Psychotherapie und Zahnersatz beträgt die Wartezeit acht Monate. 

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