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Krankentagegeld der Inter für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte 

Finanzielle Absicherung – Ein Muss für Mediziner

In der Welt der Medizin, wo jeder Tag neue Herausforderungen mit sich bringt, ist die Sicherheit eines stabilen Einkommens für uns Ärzte unerlässlich.

Ärzte haben viel in ihre Ausbildung inverstiert – sei es an Zeit, Energie oder finanziellen Ressourcen – und es ist wichtig, dass Ärzte sich und ihre Familien auch in Zeiten der Not absichern können. Hier kommt die finanzielle Absicherung ins Spiel, ein Thema, das oft unterschätzt, aber von immenser Bedeutung ist.

In diesem Zusammenhang möchte ich heute ein spezielles Finanzprodukt vorstellen, das speziell für uns Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte entwickelt wurde: das Krankentagegeld der Inter Krankenversicherung. Diese Versicherungsform ist so konzipiert, dass sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall greift und so die finanzielle Lücke schließt, die durch den Ausfall unseres Einkommens entstehen könnte.

In den folgenden Abschnitten werden wir uns eingehend mit dem Krankentagegeld der Interkrankenversicherung beschäftigen, seine Merkmale, Vorteile und Besonderheiten durchgehen und erörtern, warum es für uns Mediziner eine kluge Wahl ist.

Was ist ein Krankentagegeld?

Das Krankentagegeld ist eine spezielle Form der Versicherung, die darauf abzielt, Einkommensverluste abzufedern, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall entstehen. Im Kern ist es eine finanzielle Unterstützung, die täglich ausgezahlt wird, um den Lebensstandard und laufende Verpflichtungen zu sichern, während man nicht arbeiten kann. Für niedrgelassen Ärzte und Zahnärzrte, die ein hohe Verantwortung tragen, ist diese Absicherung unverzichtbar. Sie hilft, den finanziellen Druck zu mindern und ermöglicht eine vollständige Konzentration auf die Genesung, ohne sich Sorgen um finanzielle Einbußen machen zu müssen.

 

Wenn Sie als Arzt ausfallen, dann steht Ihre Praxis still.

 

Unterschiede zwischen Krankentagegeld und anderen Versicherungsarten Das Krankentagegeld unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten von anderen Versicherungsarten. Während beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung darauf abzielt, den Lebensunterhalt im Falle einer langfristigen oder dauerhaften Unfähigkeit, den Beruf auszuüben, abzusichern, fokussiert sich das Krankentagegeld auf die kurz- bis mittelfristige Absicherung während einer temporären Arbeitsunfähigkeit.

Ein weiterer Unterschied besteht zur Unfallversicherung, die spezifisch für Unfälle konzipiert ist und meist einmalige Leistungen oder Rentenzahlungen bei dauerhaften Beeinträchtigungen vorsieht. Das Krankentagegeld hingegen ist sowohl für Unfall- als auch Krankheitsfälle gedacht und zahlt regelmäßig während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung, die auch ein Krankengeld anbietet, bietet das Krankentagegeld der INTER eine höhere tägliche Auszahlungen und flexiblere Bedingungen, die besser auf die individuellen Bedürfnisse und das Einkommensniveau von Medizinern abgestimmt sind.

Insgesamt ist das Krankentagegeld eine gezielte, flexible Absicherung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit, die eine wichtige Lücke in der persönlichen finanziellen Planung schließt und speziell für die Bedürfnisse von Medizinern maßgeschneidert ist.

Zielgruppe des Krankentagegeldes der INTER Krankenversicherung

Das Krankentagegeld der INTER Krankenversicherung ist speziell auf Mediziner zugeschnitten.

Spezifische Ausrichtung auf Mediziner: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte Das Angebot der INTER ist maßgeschneidert für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Diese Berufsgruppen tragen nicht nur eine hohe Verantwortung für das Wohl ihrer Patienten, sondern sind auch ökonomischen Risiken ausgesetzt, insbesondere wenn sie selbstständig oder als Teilhaber einer Praxis tätig sind. Das Krankentagegeld bietet hier eine individuelle Absicherung, die den finanziellen Druck bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall minimiert. Es berücksichtigt die spezifischen Einkommensstrukturen und Arbeitsbedingungen in medizinischen Berufen und stellt sicher, dass die finanziellen Belastungen während einer Arbeitsunfähigkeit abgefedert werden.

Neben den traditionellen medizinischen Berufen erstreckt sich das Angebot der INTER auch auf Apotheker. Diese Gruppe, die oft unternehmerische Risiken trägt und keinem festen Angestelltenverhältnis mit Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unterliegt, profitiert ebenfalls erheblich vom Krankentagegeld. Für sie ist es eine wichtige Absicherung, um im Falle einer Arbeitsunfähigkeit den finanziellen Fortbestand ihres Unternehmens oder ihrer Praxis zu gewährleisten.

 

Besondeheiten des Krankentagegeldes der INTER für Ärzte und Zahnärzte

Hier betrachten wir die wichtigsten Aspekte, die dieses Angebot auszeichnen.

  • Höhe und Berechnungsgrundlage des Krankentagegeldes Die Höhe des Krankentagegeldes orientiert sich an Ihrem aktuellen Einkommen. Grundsätzlich können bis zu 80% der Einnahmen aus Ihrer selbstständigen ärztlichen Tätigkeit als Krankentagegeld abgesichert werden. Das Nettoeinkommen errechnet sich aus den Bruttopraxiseinnahmen abzüglich Steuern". Dies stellt sicher, dass Ihr Lebensstandard auch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit weitgehend aufrechterhalten werden kann. Die Berechnungsgrundlage ist transparent und auf die individuellen finanziellen Bedürfnisse von Medizinern zugeschnitten.

    Es kann maxima ein Krankentagegeld mit bis 800 EUR pro Tag abgesichert werden, wenn sie gleichzeitig privat bei der INTER privat versichert sind. Sonst sind bis zu 500 EUR pro Tag möglich.

    Dies ist eine gute Regelung für den Mediziner, da hier entgegen den normalen Bedingungen für das Krankentagegeld, auch die Betriebsausgaben des Arztes mitversichert werden können. Dies ist eine wesentliche Verbesserung, da ansonsten nur der Gewinn abgesichert wird. Der Mediziner kann somit ein wesentlich höheres Krankentagegeld beantragen. 

 

  • Besonderheiten des Inter Krankentagegeld bei Praxisvertretung   

    Die Inter Krankenversicherung nimmt in einem weiteren Passus noch besonders Stellung zu Mediziner, die als Praxisvertretung für Ärzte arbeiten, die längerfristig krank geworden sind. Diese vertreten den eigentlichen Praxisinhaber, bis dieser wieder gesund ist. Dazu heißt es in den Tarifbedingungen der Krankentagegeldversicherung der INTER:

    "Der Ausübung der eigenen Praxis steht die Tätigkeit als Praxisvertretung gleich; in diesem Fall ist die Versicherungsfähigkeit auf die Dauer einer vorher bei der INTER angemeldeten Praxisvertretung - längstens sechs Monate - beschränkt."  

    Sie sehen, hier gibt es für Praxisvertretung einige Beschränkungen. Die Tätigkeit als Praxisvertretung muss vor Antritt der Vertretung der Inter angezeigt werden. Sollte dies unterbleiben, dann wird kein Krankentagegeld gezahlt. Des Weiteren ist die Leistungsdauer dann noch auf 6 Monate begrenzt.

 

  • Verschiedene Tarifstufen und deren Bedeutung Die Interkrankenversicherung bietet verschiedene Tarifstufen an, die als TMNU 3, TMNU 7, TTMNU 14, TMNU 21, TMNU 28 und TMNU 42 bezeichnet werden. Diese Zahlen geben jeweils an, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld beginnt zu fließen. So bedeutet beispielsweise TMNU 3, dass das Krankentagegeld bereits ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Diese gestaffelten Tarifstufen ermöglichen eine individuelle Anpassung der Versicherung an Ihre persönliche Situation und Bedürfnisse.

 

  • Dynamische Anpassung an die Einkommensentwicklung Ein weiteres wichtiges Merkmal ist die dynamische Anpassungsmöglichkeit. Das bedeutet, dass die Höhe des Krankentagegeldes an Veränderungen Ihres Einkommens angepasst werden kann. Diese Flexibilität ist besonders für Mediziner von Bedeutung, deren Einkommen sich im Laufe ihrer Karriere ändern kann.

 

  • INTER verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht Die Inter bietet eine Kündigungsschutz-Garantie, was bedeutet, dass die Versicherung auf das Recht verzichtet, den Vertrag einseitig zu kündigen. Dies gibt Medizinern zusätzliche Sicherheit und Stabilität.

 

 

Krankentagegeldversicherung der INTER bei Bezug einer Rente  

Heutzutage kommt es oft vor, dass Mediziner keine Nachfolger finden, die ihre Praxis übernehmen. Besonders in den ländlichen Regionen wird dieses Problem im größer. Viele Mediziner entschließen sich dann ihre Praxis über das 65. Lebensjahr hinaus zu betreiben. Für Mediziner, die über das 65. Lebensjahr hinaus ihre Praxis betreiben, bietet die Inter Krankenversicherung hier eine Lösung.

 

"Der Versicherungsnehmer hat abweichend von Teil I § 15 Abs. 1 Buchstabe c das Recht, das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person fortzusetzen, solange diese nach Abschnitt A Nr. 2 versicherungsfähig ist. Macht der Versicherungsnehmer von diesem Recht Gebrauch und besteht nach Vollendung des 65. Lebensjahres der versicherten Person Arbeitsunfähigkeit, endet das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person mit dem Tag, an dem festgestellt wird, dass diese Arbeitsunfähigkeit nach medizinischem Befund voraussichtlich länger als 78 Wochen andauern wird oder nach einem ununterbrochenen Leistungsbezug von 78 Wochen (maximaler Leistungsbezug). Der Leistungsbezug gilt als nicht unterbrochen, wenn die Arbeitsunfähigkeit innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit besteht.


Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die maximale Leistungsdauer nicht verlängert. Diese gilt in solchen Fällen für die ursprüngliche und für die hinzukommende Krankheit gemeinsam. Wird von einem unabhängigen medizinischen Gutachter vor Ablauf der 78 Wochen bescheinigt, dass die versicherte Person voraussichtlich innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf des maximalen Leistungsbezugs wieder vollständig arbeitsfähig wird, kann das Versicherungsverhältnis aufrechterhalten werden. In diesem Fall verlängert sich der maximale Leistungsbezug um sechs Wochen (Verlängerungszeitraum). Besteht die Arbeitsunfähigkeit auch nach Ablauf des Verlängerungszeitraums weiter, endet das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person mit dem Tag, an dem der Verlängerungszeitraum abläuft."

 

Eine sehr komplizierte Regelung der Inter Krankenversicherung für ältere Mediziner. Der Mediziner muss somit im Krankheitsfall nachweisen, dass er arbeitsunfähig ist, aber gleichzeitig voraussichtlich nicht länger als 78. Wochen. Ferner endet die Krankentagegeldversicherung automatisch nach 78. Wochen Krankheit. Die maximale Leistungsdauer ist also für über 65-jährige Mediziner von Beginn an auf 78 Wochen begrenzt. 

 

 

Mein Tipp 💫

 

Das Krankentagegegeld der DKV für Ärzte hat keine Einschränkungen und kann bis zum 75. Lebensjahr ohne Mehrbeitrag in voller Höhe weitergeführt werden. 

Praktische Beispiele und Anwendungsfälle des Krankentagegeldes der INTER

Um die Vorteile und Anwendungen des Krankentagegeldes der Interkrankenversicherung besser zu verstehen, werfen wir einen Blick auf einige praktische Beispiele und Szenarien.

Szenarien, in denen das Krankentagegeld zum Tragen kommt

  1. Unfall eines selbstständigen Zahnarztes: Dr. Müller, ein selbstständiger Zahnarzt, erleidet bei einem Skiunfall eine Verletzung, die ihn für mehrere Wochen arbeitsunfähig macht. Dank seines Krankentagegeldes der Interkrankenversicherung erhält er ab dem 4. Tag seiner Arbeitsunfähigkeit täglich finanzielle Unterstützung. Dies ermöglicht es ihm, sich voll und ganz auf seine Genesung zu konzentrieren, ohne sich um den finanziellen Druck seiner laufenden Praxiskosten zu sorgen.

  2. Langfristige Erkrankung einer Allgemeinmedizinerin: Dr. Schmidt, eine Allgemeinärztin in eigener Praxis, erkrankt an einer schweren Grippe, die sie für mehrere Wochen außer Gefecht setzt. Ihr Krankentagegeld beginnt nach der von ihr gewählten Karenzzeit zu fließen, wodurch sie ihren Lebensunterhalt und die anfallenden Praxiskosten decken kann, ohne auf Ersparnisse zurückgreifen zu müssen.

Fallbeispiele zur Veranschaulichung der Leistungen und Vorteile

  • Fallbeispiel eines Tierarztes mit dynamischer Anpassung: Dr. Bauer, ein Tierarzt, hat vor drei Jahren eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Da sein Einkommen inzwischen gestiegen ist, nutzt er die Option der dynamischen Anpassung, um sein Krankentagegeld dem neuen Einkommen anzupassen. Als er sich bei der Arbeit verletzt, stellt er fest, wie wertvoll diese Anpassung ist, da sein Krankentagegeld nun besser seinen aktuellen finanziellen Bedürfnissen entspricht.

  • Fallbeispiel eines angestellten Arztes mit Verdopplungsoption: Dr. Weber, ein angestellter Arzt in einem Krankenhaus, wählt die Option, sein Krankentagegeld zu verdoppeln. Als er für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben wird, profitiert er von der Verdoppelung seines Krankentagegeldes, was ihm hilft, seine finanziellen Verpflichtungen ohne Sorgen zu erfüllen.

Diese Beispiele zeigen, wie das Krankentagegeld der Interkrankenversicherung in verschiedenen realen Situationen zum Tragen kommt und wie es Ärzten hilft, sich auf ihre Genesung zu konzentrieren, ohne finanzielle Einbußen zu erleiden.

 

Berufsunfähigkeit und Krankentagegeld

Die Berufsunfähigkeit ist ein ernstzunehmendes Risiko für Mediziner. In diesem Abschnitt beleuchten wir die Statistiken und Gründe für Berufsunfähigkeit bei Medizinern sowie die Rolle des Krankentagegeldes in diesem Kontext.

Statistiken und Gründe für Berufsunfähigkeit bei Medizinern Statistiken zeigen, dass Mediziner aus verschiedenen Gründen berufsunfähig werden können. Zu den häufigsten Ursachen zählen:

  • Psychische Erkrankungen: Etwa ein Drittel der Fälle von Berufsunfähigkeit bei Ärzten sind auf psychische Probleme zurückzuführen. Der hohe Druck und Stress im medizinischen Beruf können zu Burnout, Depressionen oder anderen psychischen Erkrankungen führen.
  • Muskel-Skelett-Erkrankungen: Rückenprobleme und andere muskuloskelettale Beschwerden sind ebenfalls eine häufige Ursache für Berufsunfähigkeit, insbesondere bei Medizinern, die viele Stunden im Stehen verbringen oder schwere Lasten heben müssen.
  • Unfälle: Obwohl sie einen kleineren Anteil ausmachen, können Unfälle – sowohl am Arbeitsplatz als auch im privaten Bereich – ebenfalls zu Berufsunfähigkeit führen.

 

Rolle des Krankentagegeldes im Kontext der Berufsunfähigkeit Während die Berufsunfähigkeitsversicherung darauf abzielt, langfristigen Einkommensverlust bei dauerhafter Unfähigkeit zur Berufsausübung abzusichern, spielt das Krankentagegeld eine wichtige Rolle in der kurz- bis mittelfristigen Absicherung:

  • Überbrückung bei temporärer Arbeitsunfähigkeit: Das Krankentagegeld der INTER stellt eine wichtige finanzielle Unterstützung in der Phase der temporären Arbeitsunfähigkeit dar, bis eine endgültige Entscheidung über eine eventuelle Berufsunfähigkeit getroffen wird.
  • Flexibilität in der Genesungsphase: Es bietet finanzielle Flexibilität und Sicherheit während der Genesungsphase, in der noch unklar ist, ob und wann eine vollständige Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit möglich ist.
  • Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Das Krankentagegeld kann als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung betrachtet werden, da es die Lücke bis zum Beginn einer möglichen Berufsunfähigkeitsrente schließt.

Die Kombination aus Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung bietet somit ein umfassendes Sicherheitsnetz für Mediziner, das sowohl kurzfristige als auch langfristige Risiken abdeckt und ihnen ermöglicht, sich ohne finanzielle Sorgen auf ihre Genesung und Rehabilitation zu konzentrieren.

Abschluss und Laufzeit des Krankentagegeldes

Der Abschluss und die Laufzeit des Krankentagegeldes bei der INTER Krankenversicherung sind wesentliche Aspekte, die Mediziner berücksichtigen sollten. Hier betrachten wir den Prozess des Versicherungsabschlusses sowie die Laufzeiten und Bedingungen der Versicherung.

Informationen zum Abschlussprozess der Versicherung

  • Antragsstellung: Der erste Schritt zum Abschluss des Krankentagegeldes ist die Antragsstellung. Hierbei werden persönliche und berufliche Daten, sowie Informationen über das Einkommen und den gewünschten Versicherungsschutz abgefragt.

  • Gesundheitsprüfung: In der Regel ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich, um das individuelle Risiko zu bewerten. Diese beinhaltet meist Fragen zur medizinischen Vorgeschichte und zum aktuellen Gesundheitszustand. 

Hier die Fragen zur Gesundheit:

  • 1. Befindet sich eine der zu versichernden Personen in Heilbehandlung oder liegen zzt. gesundheitliche Beschwerden vor? 

  • 2. Bestehen Einschränkungen körperlicher oder geistiger Art, wiederkehrende Beschwerden oder chronische Leiden, Fehlbildungen, Invalidität oder Wehrdienstbeschädigungen? 

  • 3. Wird Rente (außer Altersrente) bezogen? Wenn ja, Art und Grund der Rente. Grad der Behinderung in Prozent.

  • 4. a) Fanden in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen, Operationen oder Behandlungen in einem Krankenhaus, Militärkrankenhaus, Sanatorium oder einer Heilstätte/Kuranstalt statt oder wurden sie angeraten?

  • 4. b) Wurde in den letzten 10 Jahren eine psychotherapeutische Behandlung angeraten oder durchgeführt? 

  • 5. Werden oder wurden in den letzten 3 Jahren regelmäßig Arzneimittel eingenommen? (Bitte Name, Dosis, Diagnose und behandelnden Arzt angeben.)

  • 6. Wurde jemals eine HIV-Infektion festgestellt (z.B. durch einen AIDS-Test)? 

  • 7. a) Fanden in den letzten 3 Jahren ambulante Behandlungen, Untersuchungen – auch Kontrolluntersuchungen aufgrund von Vorerkrankungen – bei Ärzten, Zahnärzten oder sonstigen Therapeuten statt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt? b) Bei Frauen (bei Beantragung eines Krankentagegeldes ohne eine Krankheitskostenvollversicherung): Besteht eine Schwangerschaft?

  • 8. Sind von (einschließlich der im Antrag angezeigten) Krankheiten, Operationen, Unfällen Folgen (auch Körperimplantate, Körperprothesen) zurückgeblieben oder stehen Nachbehandlungen an? 

  • 9. Haben Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen wegen unerfülltem Kinderwunsch stattgefunden bzw. besteht eine Fertilitätsstörung? 

  • 10. Besteht eine Fehlsichtigkeit ab +/- 10,0 Dioptrien? 

  • 11. Körpergröße und Körpergewicht?

Laufzeiten und Bedingungen bis zum Rentenalter

  • Maximale Laufzeit: Das Krankentagegeld kann in der Regel bis zum 65. Lebensjahr abgeschlossen werden. Die maximale Laufzeit der Auszahlungen ist oft bis zum 68. Lebensjahr begrenzt, was bedeutet, dass die Leistungen bis kurz vor Erreichen des Rentenalters zur Verfügung stehen.

  • Vorzeitige Beendigung: Unter bestimmten Bedingungen kann die Versicherung auch vor dem Rentenalter beendet werden, etwa bei Berufsaufgabe oder -wechsel. Hierbei sind die spezifischen Regelungen und Bedingungen der Interkrankenversicherung zu beachten.


FAQ - Ihre Fragen


Hier habe ich die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Krankentagegegeld für Ärzte zusammengestellt:  

Was genau deckt das Krankentagegeld ab?

  • Antwort: Das Krankentagegeld dient dazu, den Einkommensverlust auszugleichen, wenn ich aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht arbeiten kann. Es wird täglich ausgezahlt und soll helfen, meinen Lebensstandard und finanzielle Verpflichtungen während der Zeit meiner Arbeitsunfähigkeit zu decken.
Wie wird die Höhe des Krankentagegeldes bestimmt?

  • Antwort: Die Höhe des Krankentagegeldes orientiert sich in der Regel an meinem bisherigen Einkommen. Bis zu 80% meines Nettoeinkommens können abgesichert werden. Die genaue Summe wird auf Basis meiner individuellen Einkommenssituation und meiner beruflichen Risiken festgelegt.
Ab wann beginnt die Auszahlung des Krankentagegeldes?

  • Antwort: Die Auszahlung beginnt nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit, die je nach Tarif unterschiedlich sein kann. Diese Karenzzeit kann z.B. 4, 8, 15, 22, 29 oder 43 Tage betragen. Dies bedeutet, dass ich ab diesem Zeitpunkt täglich das vereinbarte Krankentagegeld erhalte.
Sind psychische Erkrankungen ebenfalls abgedeckt?

  • Antwort: Ja, in der Regel sind auch Arbeitsunfähigkeiten aufgrund psychischer Erkrankungen abgedeckt. Dies ist besonders wichtig, da psychische Belastungen im ärztlichen Beruf nicht selten sind.
Kann ich mein Krankentagegeld behalten, wenn ich trotz Altersrente weiter arbeite?

Die Möglichkeit, Ihr Krankentagegeld auch dann zu behalten, wenn Sie trotz des Bezugs einer Altersrente weiterarbeiten, hängt von den spezifischen Bedingungen Ihrer Krankentagegeldversicherung ab.

In der Regel sind solche Versicherungen bis zu einem bestimmten Höchstalter, oft bis zum 65. oder 67. Lebensjahr, ausgelegt. Sobald Sie das Rentenalter erreichen und Altersrente beziehen, endet normalerweise der Versicherungsschutz.

Es gibt jedoch Ausnahmen oder spezielle Tarife, die eine Fortsetzung der Versicherung auch im Rentenalter ermöglichen, insbesondere wenn Sie weiterhin beruflich aktiv sind.

Dies ist vor allem bei Versicherungen für Freiberufler der Fall, wo das Renteneintrittsalter nicht unbedingt das Ende der beruflichen Tätigkeit bedeutet.

Es ist empfehlenswert, dass Sie sich direkt bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erkundigen oder die Versicherungsbedingungen prüfen, um festzustellen, ob und unter welchen Bedingungen Ihr Krankentagegeld auch nach Beginn des Rentenbezugs weiterhin gültig ist. In einigen Fällen könnte es notwendig sein, den Vertrag anzupassen oder einen speziellen Tarif zu wählen, der die Fortführung der Krankentagegeldversicherung im Rentenalter ermöglicht.

Muss ich das Krankentagegeld versteuern?

Nein. Die Auszahlung des Krankentagegeldes der privaten Krankenversicherung ist immer steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Es muss nicht versteuert werden!


Hier finden Sie weitere Informationen zu den  Krankentagegeldtarifen für Mediziner

Ärzte

Apotheker

Zahnärzte

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder und gmbh-Vorteile.de und ein ausgewiesener Experte im Bereich Krankentagegeld mit über 30 Jahren Erfahrung.

Er hilft Freiberuflern, GmbH-Geschäftsführern und Selbstständigen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

Sein Ziel ist eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Arbeitskraft ohne finanzielle Einschränkungen. Er fördert eine rasche Genesung und gewährleistet finanzielle Stabilität durch ein maßgeschneiderter Einkommensschutzschild.

Bodo teilt sein Wissen hier auf dem Blog in 250+ Fachartikeln zu den Themen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Invalidität. Er zeigt Möglichkeiten auf, wie über eine intelligente Vorsorge eine finanzielle Notlage bei der Beeinträchtigung der Arbeitskraft verhindert wird.

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