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Krankentagegeld in grenznahen Gebieten


"BEKOMME ICH KRANKENGELD WENN ICH IM AUSLAND WOHNE?"

Krankentagegeld im ausland

 

Vor einigen Tagen wurde mir folgende Frage gestellt:

"Ich wohne bereits im Ausland (grenznah), arbeite jedoch als Angestellter in Deutschland. Das Krankentagegeld bei meiner privaten Krankenversicherung zahlt im Ausland nur bei Krankenhausaufenthalt, deshalb benötige ich ein Krankentagegeld, welches auch im grenznahen Ausland zahlt"

 

 Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit in Deutschland 

Was sagen die allgemeinen Versicherungsbedingungen MBKT?

Dies ist in $1 Absatz 6,7, und 8 geregelt

 

(6) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Deutschland.

(7) Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im europäischen Ausland wird für im Ausland akut eingetretene Krankheiten oder Unfälle das Krankentagegeld in vertraglichem Umfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt. Für einen vorübergehenden Aufenthalt im außereuropäischen Ausland können besondere Vereinbarungen getroffen werden.

(8) Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, wird für in diesem Staat akut eingetretene Krankheiten oder Unfälle das Krankentagegeld in vertraglichem Umfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt.

 

 

"Der Versicherungsschutz erstreckt sich laut den Musterbedingungen für das Krankentagegeld (MBKT) auf Deutschland. Allerdings können die Versicherer beim Geltungsbereich des Krankentagegeldes bei Arbeitsunfähigkeit aufs Ausland erweitern." 

Hier gelten dann bestimmte Voraussetzungen. 

 

Wir bieten eine Lösung für die Versicherten, die vor Wegzug ins Ausland bereits eine Krankentagegeldversicherung haben.


 

Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit bei Umzug in "grenznahes" Ausland 

Versicherungsfähig sind Personen, deren gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, aber im Grenzgebiet zu Deutschland liegt. Als Grenznah gilt ein von den deutschen Grenzen aus gemessene Entfernung von 50 km Luftlinie in das benachbarte Ausland hineinreichender Streifen. Zum grenznahen Ausland gehören Dänemark, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Österreich, Schweiz, Tschechien und Polen.

 

Hier gilt derselbe Versicherungsschutz wie in Deutschland (bitte vor Umzug abklären/Formular C202/10 notwendig).

 

Tipp: Schließen Sie vor dem Umzug in grenznahe Ausland eine Krankentagegeldversicherung mit Wohnsitz in Deutschland ab. Ziehen Sie dann um und teilen Sie dann der Versicherung umgehend Ihren Umzug mit. Einige Versicherer werden dies akzeptieren und Ihr Krankentagegeld fortführen. Sprechen Sie uns rechtzeitig an. 

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier: 

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