Endalter für Krankentagegeld
Der Zeitpunkt, zu dem bei dem Erreichen eines bestimmten Altes das Krankentagegeld automatisch endet, ist von Gesellschaft zu Gesellschaft sehr unterschiedlich.
Krankentagegeld kann automatisch zum 60. Lebensjahr enden
Bei einigen Gesellschaften endet das Krankentagegeld automatisch mit dem 60. Lebensjahr, obwohl der Versicherte Selbstständige oder Freiberufler weiterhin selbstständig tätig ist. Da mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit einer Arbeitsunfähigkeit immer weiter steigt, kann dies für einen Selbstständigen über 60 Jahre existenzbedrohend sein. Die meisten anderen Gesellschaften beenden automatisch die Leistungen des Krankentagegelds mit dem 65. Lebensjahr.
Unser Krankentagegeld kann bis zum 75. Lebensjahr fortgeführt werden
Krankentagegeld kann bis zum 75. Lebensjahr fortgeführt werden.
Überdies hat der Versicherte künftig das Recht, bei Erreichen der Altersgrenze, seine Krankentagegeldversicherung bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres (unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen) fortzuführen.
Krankentagegeld unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen
Bisher hatte der Versicherte bei weiter bestehender Versicherungsfähigkeit lediglich ein Anspruch auf Abschluss einer neuen Krankentagegeldversicherung (also ohne Anrechnung der Alterungsrückstellung). Wenn die Alterungsrückstellungen nicht angerechnet würden, dann müsste der Versicherte mit Erreichen des 71. Lebensjahres dann den Beitrag eines 71-Jährigen zahlen. Hier läuft das Krankentagegeld einfach zum alten Beitrag weiter.
Krankentagegeld endet nicht bei Bezug von Altersrente
Die Musterbedingungen für das Krankentagegeld sehen vor, dass das Krankentagegeld mit dem Bezug von Altersrente endet. Nach unseren Bedingungen kann das Krankentagegeld fortgeführt werden bis zum 75. Lebensjahr, auch wenn der Versicherte eine Altersrente erhält.
Normalerweise endet das Krankentagegeld automatisch mit Bezug der Altersrente und Erreichen des 65. Lebensjahres.
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Wenn Sie berufsunfähig werden, dann endet automatisch Ihr Krankentagegeld. Wenn Sie dann nicht von "Hartz 4" leben möchten, empfehle ich eine Berufsunfähigkeits-Rente.