Inter keine Rückforderung Krankentagegeld bei BU
INTER Versicherung: Nahtloser Übergang von Krankentagegeld zu Berufsunfähigkeitsrente ohne Rückforderungsrisiko. INTER Krankenversicherung beschäftigt sich mit dem Übergang von Krankentagegeldbezug zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie erklärt, dass eine Berufsunfähigkeit oft nicht plötzlich eintritt, sondern meistens mit einem langwierigen Krankheitsverlauf einhergeht. In solchen Fällen scheint eine Kombination aus Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung optimal. Allerdings birgt diese Kombination auch Risiken, insbesondere wenn die Versicherungen bei unterschiedlichen Anbietern abgeschlossen wurden.
Gerichtsurteile Rückzahlung Krankentagegeld bei rückwirkender Berufsunfähigkeit
Die Inter zitiert mehrere Gerichtsurteile, die bestätigen, dass Krankentagegeldversicherer das Recht haben, bereits gezahlte Leistungen zurückzufordern, wenn später eine Berufsunfähigkeit anerkannt wird.
INTER bietet Lösung für dieses Problem an
Wenn sowohl die Krankentagegeldversicherung als auch die Berufsunfähigkeitsversicherung bei INTER abgeschlossen wurden, garantiert das Unternehmen eine optimierte Leistungsbearbeitung. INTER verzichtet in diesem Fall auf Rückzahlungsansprüche aus der Krankentagegeldversicherung, wenn sich Leistungsansprüche aus beiden Versicherungen überschneiden.
Ein Beispiel auf der Webseite zeigt, dass eine Medizinerin, die aufgrund von Arbeitsunfähigkeit monatliche Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung bei INTER erhält, keine Rückforderung von 288.000 Euro zu befürchten hat, wenn ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls bei INTER besteht.
Quelle: https://makler.inter.de/uebergang-kt-bu/
Nachteile des Angebots der Inter
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Eingeschränkte Flexibilität: Das Angebot von INTER scheint besonders vorteilhaft zu sein, wenn sowohl die Krankentagegeldversicherung als auch die Berufsunfähigkeitsversicherung bei INTER abgeschlossen werden. Dies könnte die Flexibilität der Versicherten einschränken, da sie möglicherweise bessere Konditionen oder passendere Angebote bei anderen Versicherungsanbietern finden könnten.
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Abhängigkeit von einem Anbieter: Die Abhängigkeit von einem einzigen Versicherungsanbieter kann ein Risiko darstellen. Sollte es zu finanziellen Schwierigkeiten oder anderen Problemen bei INTER kommen, könnten die Versicherten betroffen sein, da beide ihrer Versicherungen bei diesem Anbieter liegen.
- Rückzahlung des Krankentagegeldes: Wenn die Medizinerin nicht ihre Berufsunfähigkeitsrente bei der INTER hat, dann muss sie das zu viel gezahlte Krankentagegeld an in voller Höhe (288.000 Euro) zurückzahlen
Nicht jedes Versicherungsunternehmen verlangt die Rückzahlung des Krankentagegeldes
DKV verzichtet auf Erstattung der Beiträge bei Berufsunfähigkeit. Die Deutsche Krankenversicherung (DKV), der größte Krankentagegeldversicherung in Deutschland, hat in diesem Fall seine Musterbedingung für das Krankentagegeld verbraucherfreundlicher gestaltet. Die DKV verzichtet auf ihr Recht, bei Eintritt der Berufsunfähigkeit das zu viel gezahlte Krankentagegeld zurückzuverlangen.
Hätte also im obigen Streitfall der Versicherte sein Krankentagegeld bei der DKV gehabt, dann hätte er sein Krankentagegeld in Höhe von über 288.000 Euro behalten dürfen. Er hätte somit doppelt Geld kassiert.
Zum einen das Krankentagegeld der DKV in Höhe von 288.000 Euro und die Berufsunfähigkeitsrente. Und dabei müssen Sie noch nicht einmal bei der DKV neben dem Krankentagegeld eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Dieses Angebot macht die DKV einen Versicherten mit einer Krankentagegeldversicherung.
Und dabei müssen Sie noch nicht einmal bei der DKV neben dem Krankentagegeld eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Dieses Angebot macht die DKV einen Versicherten mit einer Krankentagegeldversicherung.
Sie sehen, auch in diesem Fall bietet die DKV als Marktführer einen weiteren Vorteil.
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Wenn Sie berufsunfähig werden, dann endet automatisch Ihr Krankentagegeld. Wenn Sie dann nicht von "Hartz 4" leben möchten, empfehle ich eine Berufsunfähigkeits-Rente.