Existenzgründer und Arbeitslosenversicherung – Alles was Sie wissen müssen (Stand 2026)
Warum ein finanzielles Sicherheitsnetz für Selbstständige gerade heute unverzichtbar ist.
Alle Existenzgründer sollten ernsthaft erwägen, sich zumindest in der Anfangszeit freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Denn wer als Selbstständiger scheitert, hat ohne diese Absicherung kein finanzielles Sicherheitsnetz.
Immer weniger Gründer nutzen diese Absicherung
Dabei sinkt die Zahl derer, die diese Möglichkeit nutzen, stetig. Betrug die Zahl der Existenzgründer, die sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert haben, im Jahr 2013 noch rund 145.000, lag sie 2019 nur noch bei 74.000, also knapp der Hälfte. Noch deutlicher fiel der Rückgang bei den neu abgeschlossenen Verträgen aus: Die Zahl sank von rund 19.000 auf nur noch 3.000 im Jahr 2019.
Die wirtschaftlichen Krisen der letzten Jahre – von Corona bis zur Energiekrise – zeigen, wie schnell sich die Geschäftsgrundlage ändern kann. Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung kann genau dann die entscheidende Brücke sein.
Video-Analyse: Arbeitslosenversicherung für Gründer
Wer kann sich versichern?
Nicht jeder Gründer hat diese Möglichkeit. Voraussetzung für die freiwillige Arbeitslosenversicherung nach § 28a SGB III ist, dass Antragsteller innerhalb der letzten 30 Monate vor Aufnahme der Selbstständigkeit mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Z. B. als Arbeitnehmer, in einem Ausbildungsverhältnis, mit versicherungspflichtigem Krankengeldbezug oder mit Erziehungszeiten. Die 12 Monate müssen dabei nicht zusammenhängend sein; Zeiten des Leistungsbezugs (z. B. Arbeitslosengeld) werden angerechnet. Außerdem muss die selbstständige Tätigkeit einen Umfang von mindestens 15 Wochenstunden haben.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Eine spätere Antragstellung ist ausgeschlossen – diese Frist ist unbedingt einzuhalten.
Wichtig: Der Antrag wirkt rückwirkend auf den Tag der Tätigkeitsaufnahme zurück, maximal drei Monate in die Vergangenheit. Sie sind also ab dem ersten Tag Ihrer Selbstständigkeit versichert, sofern Sie den Antrag rechtzeitig stellen.
Was kostet die freiwillige Arbeitslosenversicherung? (Stand 2026)
Der Beitrag orientiert sich an der Bezugsgröße der Sozialversicherung, die 2026 bundeseinheitlich 3.955 Euro/Monat beträgt (Beitragssatz: 2,6 %).
| Zeitraum | Monatlicher Beitrag |
|---|---|
| Gründungsjahr + darauffolgendes Kalenderjahr (Rabatt) | 51,42 Euro |
| Ab dem 3. Kalenderjahr | 102,83 Euro |
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld für Existenzgründer?
Die Berechnung erfolgt über eine fiktive Bemessung – abhängig von der beruflichen Qualifikation:
| Qualifikationsgruppe | Beschreibung | Ca. monatlich ALG (2026) |
|---|---|---|
| Gruppe 1 | Hochschul-/Fachhochschulabschluss | ca. 2.847 Euro |
| Gruppe 2 | Fachschule, Meister, vergleichbar | ca. 2.374 Euro |
| Gruppe 3 | Abgeschlossene Berufsausbildung | ca. 1.898 Euro |
| Gruppe 4 | Keine Berufsausbildung | ca. 1.424 Euro |
Wann endet die Arbeitslosenversicherung?
Die Versicherung endet automatisch bei Aufgabe der Selbstständigkeit, Unterschreiten der 15-Stunden-Grenze, bei Beitragsrückstand von mehr als drei Monaten oder Erreichen der Regelaltersgrenze.
Zusatzregel: Nach zweimaligem ALG-Bezug aus derselben Selbstständigkeit ist eine erneute freiwillige Versicherung für dieselbe Tätigkeit ausgeschlossen.
Weiterführende Informationen
- Offizielle Informationen der Agentur für Arbeit: arbeitsagentur.de
- Detaillierte Übersicht bei Für-Gründer.de: fuer-gruender.de
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