Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer
Existenzgründer und Arbeitslosenversicherung
Alle Existenzgründe sollten erwägen, sich für die Anfangszeit in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Immer weniger Existenzgründer versichern sich gegen Arbeitslosigkeit. Betrug die Zahl der Existenzgründer, die sich in der Arbeitslosenversicherung freiwillig versichert haben, 2013 rund 145.000 lag diese im Jahr 2019 nur noch 74.000. Noch deutlicher sank die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge. Diese sank von 19.000 auf 3000 im Jahr 2019.
Die Coronakrise zeigt, wie schnell sich die wirtschaftlichen Vorzeichen ändern können. Aber nicht jeder Gründer hat diese Möglichkeit.
Welche Existenzgründer können sich in der Arbeitslosenversicherung versichern?
In der Arbeitslosenversicherung können sich nur Existenzgründer versichern, die in den letzten 30 Monaten vor Existenzgründung 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben (z.B. als Arbeitnehmer, versicherungspflichtiger Krankengeldbezug, versicherungspflichtige Erziehungszeiten). Dies gilt auch für Arbeitslose, die unmittelbar vor der Existenzgründer Arbeitslosengeld erhalten haben.
Wann müssen Sie der Antrag auf Arbeitslosenversicherung stellen?
Der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung müssen Gründer innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung des selbstständigen Gewerbes stellen. Tun Sie dies nicht, dann haben Sie später nicht die Möglichkeit einen Antrag zu stellen. Sie müssen anhand einer Gewerbeanmeldung oder einer Bescheinigung des Steuerberaters nachweisen, dass Sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben, die mindestens 15 Stunden wöchentlich beansprucht.
Was kostet die freiwillige Arbeitslosenversicherung Existenzgründer?
Der Beitrag beträgt für Existenzgründer im Westen monatlich 85,06 Euro und für Existenzgründer im Osten Deutschlands bei 72,24 Euro (Stand 2020). Gründer zahlen in den ersten zwei Jahren einen reduzierten Beitrag von 42,52 Euro bzw. 36,23 Euro.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld für Existenzgründer
Geben Sie als Selbstständiger ihr Gewerbe auf, dann können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt je nach Qualifikation und Wohnsitz zwischen 786,30 und 1.389,30 Euro. Denken Sie aber bitte daran, dass sie dann, wie jeder andere Arbeitssuchend alles unternehmen müssen, um wieder eine Arbeitsstelle zu erhalten.
Wann können Existenzgründer die Arbeitslosenversicherung beenden?
Frühestens nach fünf Jahren Ihre Existenzgründung können Sie die Arbeitslosenversicherung kündigen, mit einer Frist von drei Monaten. Sollten Sie allerdings vorher Ihre Selbstständigkeit aufgeben, dann wird die Arbeitslosenversicherung automatisch beendet.
Weitere Behandlungsmöglichkeiten bestehen dann, wenn sie für Ihre Selbstständigkeit weniger als 15 Stunden pro Woche aufwenden oder drei Monate hintereinander die Beiträge nicht zahlen.
Weitergehende Informationen zur Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer:
- kurze Einleitung auf der Seite das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- hervorragende Darstellung auf der Seite Existenzgründer.de.
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