Zum Hauptinhalt springen
Existenzsicherung & Vorsorge

Existenzgründer und Arbeitslosenversicherung – Alles was Sie wissen müssen (Stand 2026)

Warum ein finanzielles Sicherheitsnetz für Selbstständige gerade heute unverzichtbar ist.


Alle Existenzgründer sollten ernsthaft erwägen, sich zumindest in der Anfangszeit freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Denn wer als Selbstständiger scheitert, hat ohne diese Absicherung kein finanzielles Sicherheitsnetz.

Immer weniger Gründer nutzen diese Absicherung

Dabei sinkt die Zahl derer, die diese Möglichkeit nutzen, stetig. Betrug die Zahl der Existenzgründer, die sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert haben, im Jahr 2013 noch rund 145.000, lag sie 2019 nur noch bei 74.000, also knapp der Hälfte. Noch deutlicher fiel der Rückgang bei den neu abgeschlossenen Verträgen aus: Die Zahl sank von rund 19.000 auf nur noch 3.000 im Jahr 2019.

Die wirtschaftlichen Krisen der letzten Jahre – von Corona bis zur Energiekrise – zeigen, wie schnell sich die Geschäftsgrundlage ändern kann. Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung kann genau dann die entscheidende Brücke sein.

Video-Analyse: Arbeitslosenversicherung für Gründer

Klicken Sie auf Play, um die Tipps von Bodo Kopka zu starten.

Wer kann sich versichern?

Nicht jeder Gründer hat diese Möglichkeit. Voraussetzung für die freiwillige Arbeitslosenversicherung nach § 28a SGB III ist, dass Antragsteller innerhalb der letzten 30 Monate vor Aufnahme der Selbstständigkeit mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Z. B. als Arbeitnehmer, in einem Ausbildungsverhältnis, mit versicherungspflichtigem Krankengeldbezug oder mit Erziehungszeiten. Die 12 Monate müssen dabei nicht zusammenhängend sein; Zeiten des Leistungsbezugs (z. B. Arbeitslosengeld) werden angerechnet. Außerdem muss die selbstständige Tätigkeit einen Umfang von mindestens 15 Wochenstunden haben.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Eine spätere Antragstellung ist ausgeschlossen – diese Frist ist unbedingt einzuhalten.

Wichtig: Der Antrag wirkt rückwirkend auf den Tag der Tätigkeitsaufnahme zurück, maximal drei Monate in die Vergangenheit. Sie sind also ab dem ersten Tag Ihrer Selbstständigkeit versichert, sofern Sie den Antrag rechtzeitig stellen.

Was kostet die freiwillige Arbeitslosenversicherung? (Stand 2026)

Der Beitrag orientiert sich an der Bezugsgröße der Sozialversicherung, die 2026 bundeseinheitlich 3.955 Euro/Monat beträgt (Beitragssatz: 2,6 %).

Zeitraum Monatlicher Beitrag
Gründungsjahr + darauffolgendes Kalenderjahr (Rabatt) 51,42 Euro
Ab dem 3. Kalenderjahr 102,83 Euro

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld für Existenzgründer?

Die Berechnung erfolgt über eine fiktive Bemessung – abhängig von der beruflichen Qualifikation:

Qualifikationsgruppe Beschreibung Ca. monatlich ALG (2026)
Gruppe 1 Hochschul-/Fachhochschulabschluss ca. 2.847 Euro
Gruppe 2 Fachschule, Meister, vergleichbar ca. 2.374 Euro
Gruppe 3 Abgeschlossene Berufsausbildung ca. 1.898 Euro
Gruppe 4 Keine Berufsausbildung ca. 1.424 Euro

Wann endet die Arbeitslosenversicherung?

Die Versicherung endet automatisch bei Aufgabe der Selbstständigkeit, Unterschreiten der 15-Stunden-Grenze, bei Beitragsrückstand von mehr als drei Monaten oder Erreichen der Regelaltersgrenze.

Zusatzregel: Nach zweimaligem ALG-Bezug aus derselben Selbstständigkeit ist eine erneute freiwillige Versicherung für dieselbe Tätigkeit ausgeschlossen.


Weiterführende Informationen

Der Artikel basiert auf aktuellen Quellen von IHK und der Bundesagentur für Arbeit (Stand 2026). Die ALG-Beispiele orientieren sich an der Bezugsgröße 2026 von 3.955 Euro/Monat.


Liquiditäts-Check für Ihre Gründung

Sichern Sie sich gegen Einkommensverlust bei Krankheit und Arbeitslosigkeit ab. Wir berechnen Ihre individuelle Lösung.

Fachberatung Bodo Kopka | Expertise seit 1984


Selbstständig: Krankentagegeld ohne Gewinn-Falle

Haben Sie investiert und Ihren Gewinn gedrückt? Dann kürzt der Versicherer im Ernstfall oft Ihr Krankentagegeld. Ich zeige Ihnen, wie Sie Liquidität sichern, unabhängig von der Bilanz des Vorjahres.

Meine Strategie für Selbstständige
Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

👉 Vernetzen Sie sich mit Bodo Kopka auf LinkedIn