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Übersicht Kündigungsfristen Krankentagegeld

Kündigungsfristen Krankentagegeld


Kündigungsfristen beim Krankentagegeld

Dies ist in § 13 der Musterbedingungen für das Krankrankentagegeld, kurz MBKT, geregelt. Dort steht in Absatz 1 unter Kündigung durch den Versicherungsnehmer: 

"Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen." 

Diese Regelung ist klar und eindeutig. Eindeutig ist allerdings nicht der Begriff des Versicherungsjahres. 

Was ist damit gemeint? 

Hier gibt es zwei Auslegungsmöglichkeiten, die die jeweiligen Versicherungsgesellschaften in den MBKT weiter präzisieren. Ich will Ihnen diese hier anhand der Signal/Iduna Krankenversicherung und der DKV Deutschen Krankenversicherung verdeutlichen. 

Kündigung zum Ende des Kalenderjahres 

Die DKV Krankenversicherung spricht in Ihren Bedingungen vom Versicherungsjahr ... 

"Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, es endet am 31. Dezember des dort angegebenen Jahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr gleich. Als Versicherungsperiode gilt das Versicherungsjahr." 

 

Hier ist das Versicherungsjahr identisch mit dem Kalenderjahr. Der Versicherte muss bis zum 30.09. gekündigt haben, damit das Krankentagegeld bei der DKV zum 31.12. beendet ist.  

 

Ein Beispiel: Das Krankentagegeld hat bei der DKV zum 01.10. begonnen, dann endet das erste Versicherungsjahr zum 31.12. desselben Jahres. Der Versicherungsnehmer kann dann, da somit die Mindestvertragsdauer bei der DKV von einem Jahr erfüllt ist, bis zum 30.09. des Folgejahres mit einer Frist von 3 Monaten um 31.12. kündigen. 

Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres 

Die Signal/Iduna, spricht in ihren Bedingungen vom Versicherungsjahr. 

 

"Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn); es endet mit Ablauf des elften darauffolgenden Monats. Die folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils am Ersten des Monats, der auf den Ablauf des ersten Versicherungsjahres folgt." 

 

Hier ist das Versicherungsjahr nicht identisch mit dem Kalenderjahr.

 

Ein Beispiel: Das Krankentagegeld hat bei der Signal/Iduna ebenfalls zum 01.10. begonnen. Dann endet das erste Versicherungsjahr am 01.10. des folgenden Jahres. Der Versicherungsnehmer kann, da die Signal/Iduna ebenfalls eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr vorsieht, die Krankentagegeldversicherung bis zum 30.06., mit einer Frist von 3 Monaten zum 01.10. kündigen. Für die Folgejahre ist dann immer der Kündigungstermin der 01.10. für das Krankentagegeld. 

 

In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage: Warum wird die Krankentagegeldversicherung gekündigt? 

5 häufigsten Gründe für Kündigung des Krankentagegelds

 

    1. Beitragserhöhung des Krankentagegelds
    2. Versicherungsnehmer hat ein günstigeres Krankentagegeld gefunden
    3. Das Krankentagegeld ist zu teuer
    4. Der Versicherungsnehmer geht in Rente
    5. Der Versicherungsnehmer gibt seine Selbstständigkeit auf. 

 

Bei einer Beitragserhöhung hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Er muss sich in diesem Fall nicht an die oben beschriebenen Kündigungsfristen halten. Er kann hier zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung kündigen. 

 

Mehr zur Kündigung bei Beitragserhöhung finden Sie in folgendem Artikel..... 

 

Bei Punkt 4 und 5 (Rente und Aufgabe der Selbstständigkeit) handelt sich um sonstige Beendigungsgründe. Hier kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass das Krankentagegeld zum Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses aufgehoben wird. Dies wird dann von der Versicherungsgesellschaft innerhalb gewisser Zeiträume akzeptiert. 

Kündigung des Krankentagegelds gut überlegen 

Eine Kündigung wegen Beitragserhöhung oder weil man ein günstigeres Angebot sollte gut überlegt werden. Häufig kommt es zu unüberlegten Kündigungen durch den Versicherungsnehmer.

Gerade bei Versicherten, die krank sind oder bereits mehrmals ihre Krankentagegeldversicherung in Anspruch genommen haben, wird die Kündigung gerne vom Versicherungsunternehmen akzeptiert und bestätigt. Für den Versicherungsnehmer kann es dann bei einem neuen Unternehmen schwierig werden, sich zu versichern. Dies kann bis zur Ablehnung des Krankentagegeldantrages führen. 

 

Sprechen Sie vorher mit Ihrem Versicherungsunternehmen oder einem Krankentagegeld-Experten. Häufig gibt es bessere Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Verlegung des Leistungsbeginns vom 8. auf den 22. Tag oder später. 

 

Übersicht über die Kündigungsfristen Krankentagegeld bei verschiedenen Unternehmen: 

Kündigungsfristen Krankentagegeld Teil 1

Kündigungsfristen Krankentagegeld Teil 2

 

Herabsetzung oder Verlegung des Leistungsbeginns 

Auch die Herabsetzung der Höhe des Krankentagegelds ist eine vielversprechende Möglichkeit, um den Beitrag zu senken. Allerdings empfehle ich eher die Verlegung des Leistungsbeginns, damit bei längerer Krankheit das Einkommen in angemessener Höhe abgesichert ist. 

 

 

Fazit: Eine Kündigung des Krankentagegeldes sollte gut überlegt sein. Ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft sollte erst dann vollzogen werden, wenn das anderer Versicherungsunternehmen das Krankentagegeld angenommen hat. Bedenken Sie, dass hier neue Gesundheitsfragen gestellt werden und neue Wartezeiten beginnen. Vollziehen Sie diesen Schritt nur in Zusammenarbeit mit einem Krankentagegeld-Experten, der für Sie den Wechsel vernünftig vorbereitet. 

 

 

Mehr zum Thema Kündigung und Beendigung einer Krankentagegeldversicherung ...

 

 

 

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