Krankentagegeld trotz Arbeitslosigkeit
Kündigen Sie nie voreilig Ihre Krankentagegeldversicherung bei Arbeitslosigkeit
Im vorliegenden Fall ging es um einen angestellten Projektleiter für Brandschutzanlagen, der nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit arbeitslos wurde. Nach Beendigung der sechswöchigen Lohnfortzahlung erhielt dieser Krankentagegelder von seiner privaten Krankenversicherung. Neues Gerichtsurteil
BGH, Beschluss vom 27. März 2013, Az.: IV ZR 256/12, zitiert nach VersR 2013, Seite 848f.:
Der Kläger war seit dem 01. September 2008 zunächst arbeitslos. Für einen in die Zeit der Arbeitslosigkeit fallenden Zeitraum begehrte er die Zahlung von Krankentagegeld. Landgericht und Oberlandesgericht haben die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
"Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Versicherungsfähigkeit erst zu dem Zeitpunkt entfällt, für den feststeht, dass der VN eine neue Tätigkeit als Arbeitnehmer nicht mehr aufnehmen will, oder aufgrund objektiver Umstände festgestellt werden kann, dass die Arbeitssuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird."
Krankentagegeld während Arbeitssuche
Kurz: Krankentagegeld muss auch dann gezählt werden, wenn sich an eine Arbeitsunfähigkeit unmittelbar eine Arbeitslosigkeit anschließt, in der Versicherte arbeitssuchend ist.
Eine genaue Stellungnahme mit allen Hintergründen zu obigen Fall finden Sie hier....
Quelle:
Autorin: Rechtsanwältin Dr. Ira Ditandy Fachanwältin für Versicherungsrecht Fachanwältin für Verwaltungsrecht Vertragsanwältin des Deutschen Bundeswehrverbandes e.V. Quelle: Rechtsanwälte Neuhaus Massenkeil Zeller & Partner, Koblenz
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