Krankentagegeld-Versicherung für Rechtsanwälte und Notare
Nach dem Studium beginnen viele Rechtsanwälte Ihre berufliche Laufbahn als Angestellte in einer Rechtsanwaltskanzlei als Rechtsanwalt.
Das Einkommen ist dann häufig sehr niedrig dotiert. Dies nimmt aber der angestellte Rechtsanwalt in Kauf, da er auf eine spätere Partnerschaft als freiberuflicher Rechtsanwalt abzielt.
Da das Einkommen als angestellter Rechtsanwalt zu Beginn sehr niedrig ist, hätte dieser im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit über die sechste Woche hinaus, nur ausgesprochen geringe Einkommenseinbußen. Hier reicht oft ein Krankentagegeld in Höhe von 10 oder 20 EUR pro Tag aus, damit die Einkommenslücke bei längerer Krankheit geschlossen werden kann.
Sollte sich das Einkommen allerdings über die Versicherungspflichtgrenze bewegen, dann wären im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit maximal 2100 Euro Nettoeinkommen abgesichert, Bei einem Nettoeinkommen von zum Beispiel 4000 EUR fehlen dem Rechtsanwalt monatlich schon 1900 Euro? Diese Einkommenslücke sollte auf jeden Fall durch ein Krankentagegeld für Arbeitnehmer geschlossen werden.
Angestellter Rechtsanwalt wird zum Partner
Der Wechsel vom angestellten Rechtsanwalt zum einen Partner der Rechtsanwaltskanzlei ist in der Regel mit dem Wechsel zum Freiberufler verbunden. Jetzt kommen wesentlich andere finanzielle Belastungen auf den Partner der Kanzlei zu.
Der Rechtsanwalt steht ab diesem Zeitpunkt auf eigenen Füßen und nutzt gleichzeitig das "Backoffice" der Kanzlei. Dafür muss er sich an den monatlichen Kosten der Kanzlei, wie der Miete, des Personals, Versicherungen und sonstige Kosten beteiligen. Diese Kosten laufen weiter, egal ob der Rechtsanwalt Geld verdient oder nicht.
In diesem Fall ist dem jungen Partner der Kanzlei auf jeden Fall zu empfehlen, ein Krankentagegeld für freiberufliche Rechtsanwälte abzusichern.
DKV bietet spezielles Krankentagegeld für Rechtsanwälte
Über das Krankentagegeld der DKV kann der freiberufliche Rechtsanwalt auch die fixen, beruflich verursachten Kosten abdecken. Dies ist über die ansonsten in Deutschland angebotenen Krankentagegelder nicht möglich. Der Rechtsanwalt kann somit die Miete für das Büro, die Personalkosten für die angestellten Mitarbeiter der Kanzlei, und alle sonstigen fixen Kosten abdecken.
Beitrags-Beispiel über ein Krankentagegeld für eine(n)Anwälten/Anwalt (*1979)
Monatlicher Verdienstausfall durch Unfall oder Krankheit von 9.000 € (netto + Fixkosten der Kanzlei)
;(Tarif KGT2R) mit 300 € Tagegeld ab 29. Tag
Monatlicher Beitrag ohne Gruppenversicherungsvertrag: 269,40 €
Monatlicher Beitrag mit Gruppenversicherungsvertrag: 90,60 €
Dies bedeutet eine Ersparnis von: 178,80 €
Dies entspricht einer jährlichen Ersparnis von 2145,60 €.
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Krankentagegeld der DKV bietet noch weitere Vorteile
Das Krankentagegeld erlaubt es dem Rechtsanwalt bei Bezug des Krankentagegeldes in seiner Kanzlei Unterschriften zu leisten. Der Rechtsanwalt verliert in diesem Fall nicht seinen Versicherungsschutz. Allerdings gilt dies nicht für Mandantengespräche.
Keine Wartezeiten beim Krankentagegeld für Rechtsanwälte
Die DKV bietet Rechtsanwälte das Krankentagegeld ohne Wartezeiten an. Normalerweise müsste erste eine Wartezeit von drei Monaten durchlaufen werden, in der der Rechtsanwalt bei Arbeitsunfähigkeit kein Krankentagegeld erhält.
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Start in die Selbstständigkeit
Krankentagegeld als Existenzgründer/-in
Obwohl Sie als Existenzgründer/in noch keinen Verdienstnachweis haben, können Sie in den ersten 24 Monaten nach Existenzgründung ohne finanziellen Nachweis bis zu 160 € Krankentagegeld täglich absichern.
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Berufsunfähigkeit - Wenn Ihr Krankentagegeld nicht mehr zahlt...
Wenn Sie berufsunfähig werden, dann endet automatisch Ihr Krankentagegeld. Wenn Sie dann nicht von "Hartz 4" leben möchten, empfehle ich eine Berufsunfähigkeits-Rente.