AOK Krankengeld - Die Besonderheiten des AOK Krankengeld.
WELCHES SIND DIE BESONDERHEITEN DES AOK KRANKENGELD-WAHLTARIF?
Zunächst muss angemerkt werden, das diese Wahltarife nur zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V beantragt werden kann. Besteht dies nicht, dann kann auch kein Krankengeld-Wahltarif abgeschlossen werden. Das Krankengeld hat einige Nachteile für den Versicherten.
Nachteile der AOK Krankengeld-Wahltarife
Das AOK Krankengeld kann nur bis zum 50. Lebensjahr beantragt werden. Alle älteren Versicherten sind damit vom Krankengeld ausgeschlossen.
Außerdem muss zu Beginn erst eine 3-monatige Wartezeit durchlaufen werden. Diese entfällt, wie es bei Krankentagegeldern der privaten Krankenversicherungen üblich ist, auch nicht bei Unfall.
Der Versicherte bindet sich drei Jahre an die AOK. Auch bei Beitragserhöhungen oder wenn der Versicherte zur privaten Krankenversicherung wechseln will, kann er die AOK nicht verlassen um evtl. zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Die Höhe des Krankengeldes ist auf 70% des Einkommens begrenzt.
Das bedeutet je niedriger das Einkommen, desto niedriger das Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit muss spätestens am 7. Tag der Arbeitsunfähigkeit angezeigt werden, ansonsten wird kein Krankengeld gezahlt. Dies ist erscheint mir als besonders unsinnig, wenn der Leistungsbeginn des Krankengeld erst den 22. Tag vorsieht.
Es werden keine Gesundheitsfragen gestellt.
Welche Krankengeld-Wahltrarife der AOK gibt es?
Es gib drei AOK Krankengeld-Wahltarife:
- Den AOK Krankengeld Wahltarif KG15 für Künstler und Publizisten. Der Leistungsbeginn ist der 15 Tag. Die monatliche Prämie beträgt 0,80% der beitragspflichtigen Einnahmen.
- Den AOK Krankengeld Wahltarif KG22 für Selbstständige mit Leistungen vom 22. Tag bis zum 42 .Tag. Ab dem 43. Tag wird das gesetzliche Krankengeld gezahlt und der Tarif KG22 endet.
- Und den AOK Krankengeld Wahltarif KG PLUS mit Krankengeldzahlung ab dem 43. Tag bis zur 78. Woche. Das Krankengeld kann in 10 € Stufen beantragt werden bis zu 150 € täglich. Der monatliche Beitrag beträgt 5,40 € je 10 €. 150 € Krankengeld kosten dann 81 € ab dem 43. Tag. Das Krankentagegeld wir maximal 78 Wochen gezahlt.
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