Zum Hauptinhalt springen

Krankentagegeldversicherung für Hebammen

Hebammen Krankentagegeldversicherung DKV

 

Woher die Kinder kommen, ist klar. Woher das günstige Krankentagegeld für Hebammen kommt auch. 

Mehr als 4000 Hebammen schenken der DKV bereits ihr Vertrauen. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Verbänden der Hebammen bietet, der Marktführer beim Krankrankentagegeld, ein umfassendes Tarifangebot an.

So gibt es eine Krankentagegeldversicherung, die im Ernstfall den Verdienstausfall abdecken und damit auch bei längerer Krankheit den Lebensstandard sichern. Natürlich umfasst diese Vereinbarung auch die anderen Versicherungsmöglichkeiten der DKV, von der Krankheitskostenvollversicherung bis hin zu den ausgezeichneten Service-Produkten. 

Mit welchen Verbänden für Hebammen bestehen Gruppenversicherungen mit der DKV? 

  • Sächsischer Hebammenverband e. V.
  • Hebammenlandesverband Thüringen e. V.
  • Hebammenverband Brandenburg e. V.
  • Landeshebammenverband Sachsen-Anhalt e. V
  • Hebammenlandesverband Rheinland-Pfalz e. V.
  • Hebammenverband Baden-Württemberg e. V.

Sollten Sie Ihren Verband nicht in obiger Liste finden, dann sprechen Sie uns an. Wir werden Möglichkeiten finden, damit Sie trotzdem in den Genuss der Vorteile des Gruppenvertrages kommen.

 

Warum haben sich bereits so viele Hebammen für dieses Krankentagegeld entschieden?

  • extra günstige Beiträge
  • Annahmegarantie beim Krankentagegeld für Freiberufler
  • flexibler Leistungsbeginn -  schon ab dem 4. Tag oder später
  • sofortigen Versicherungsschutz - keine Wartezeiten 
 
 

Start in die Selbstständigkeit
Krankentagegeld als Existenz­gründer/-in

Obwohl Sie als Existenzgründer/in noch keinen Verdienst­nachweis haben, können Sie in den ersten 24 Monaten nach Existenz­gründung ohne finanziellen Nachweis bis zu € 160 € Krankentagegeld täglich absichern.  


 
 
Fordern Sie als Hebamme noch heute Ihren persönlichen Vorschlag an…

Fordern Sie heute Ihr persönliches Angebot an!

 Das "Extra" für Freiberufler