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DKV Krankentagegeldtarif KGT1: Optimale Absicherung für Architekten und (Bau-)Ingenieure

Lieber Architekt, lieber Bauingenieur,

finanzielle Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit ist für Sie von entscheidender Bedeutung. Besonders in Ihrer Berufsgruppe kann eine Krankheit oder ein Unfall schnell zu einem existenziellen Problem werden. Die Deutsche Krankenversicherung AG (DKV) hat deshalb den Krankentagegeldtarif KGT1 speziell für Architekten und Bauingenieure entwickelt. Dieser Tarif bietet maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre beruflichen Bedürfnisse berücksichtigen und umfassende finanzielle Sicherheit gewährleisten. In diesem Blog-Artikel beleuchten wir die verschiedenen Aspekte des KGT1-Tarifs, um Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten und zu zeigen, wie Sie sich optimal absichern können.

Zielgruppe und Versicherungsfähigkeit

Der Krankentagegeldtarif KGT1 richtet sich gezielt an freiberufliche Architekten und (Bau-)Ingenieure. Diese Berufsgruppen profitieren von einer speziellen Absicherung, die auf ihre beruflichen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Versicherungsfähig sind alle, die ihren Beruf selbstständig ausüben und aus dieser Tätigkeit regelmäßige Einkünfte erzielen.

Leistungsbeginn und Karenzzeit ➕➕

Der Krankentagegeldtarif KGT1 der DKV bietet eine flexible Gestaltung der Karenzzeiten, die es den Versicherten ermöglicht, ihre Absicherung individuell an ihre finanziellen Bedürfnisse und Risikoprofile anzupassen. Die flexible Gestaltung der Karenzzeiten ist ein zentraler Aspekt dieses Tarifs und trägt dazu bei, dass selbstständige Architekten und (Bau-)Ingenieure optimal abgesichert sind.

Flexible Karenzzeiten

Je nach Vereinbarung beginnt die Leistungsauszahlung im Tarif KGT1 ab dem 4., 8., 15., 22., 29., 43., 92. oder 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Diese Flexibilität erlaubt es den Versicherten, die Karenzzeit entsprechend ihrer finanziellen Situation und ihrer Risikobereitschaft zu wählen. Kürzere Karenzzeiten führen zu einer höheren Prämie, bieten jedoch schnelleren finanziellen Schutz, während längere Karenzzeiten niedrigere Prämien bedeuten, aber einen späteren Beginn der Leistungsauszahlung.

Absicherung ab dem 4. Tag

Der Tarif KGT1 ermöglicht eine Leistungsauszahlung bereits ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit, was besonders wichtig für diejenigen ist, die schnellstmöglich finanzielle Unterstützung benötigen. Diese frühzeitige Auszahlung kann bis zu 280 EUR pro Tag betragen, was eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellt. Diese Option ist besonders wertvoll für Selbstständige, die keine andere Einkommensquelle haben und sofortigen Ersatz für ihre Einnahmen benötigen.

Maximale Absicherung bis zu 520 EUR pro Tag

Neben der frühzeitigen Auszahlung ab dem 4. Tag ermöglicht der Tarif KGT1 auch, insgesamt bis zu 520 EUR pro Tag abzusichern. Dies ist besonders relevant für Architekten und (Bau-)Ingenieure, deren Einkommensverluste bei längerer Arbeitsunfähigkeit erheblich sein können. Mit dieser hohen Absicherung können auch größere finanzielle Verpflichtungen, wie Projektkosten und private Ausgaben, gedeckt werden.

Ein herausragendes Merkmal des Krankentagegeldtarifs KGT1 der DKV ist seine Beitragsstabilität, die durch die Verwendung von Alterungsrückstellungen erreicht wird. Dies bedeutet, dass keine automatischen jährlichen Beitragserhöhungen oder Erhöhungen nach Beitragsgruppen vorgesehen sind. Lassen Sie uns genauer betrachten, was dies für Sie als Versicherten bedeutet und wie die Beitragsentwicklung im Detail funktioniert.

Was sind Alterungsrückstellungen?

Alterungsrückstellungen sind finanzielle Reserven, die während der Vertragslaufzeit gebildet werden, um die Beitragshöhe im Alter zu stabilisieren. Diese Rückstellungen sorgen dafür, dass die Beiträge auch bei zunehmendem Alter der Versicherten stabil bleiben. Im Gegensatz zu anderen Versicherungstarifen, bei denen die Beiträge regelmäßig mit dem Alter steigen, bleibt der Beitrag im Tarif KGT1 weitgehend konstant.

Vorteile der Alterungsrückstellungen:

  • Stabile Beiträge: Da der Tarif KGT1 mit Alterungsrückstellungen kalkuliert ist, werden die Beiträge im Laufe der Zeit nicht automatisch erhöht. Dies bietet den Versicherten finanzielle Planbarkeit und Sicherheit.
  • Keine nachträglichen Anpassungen: Viele Versicherungen erhöhen ihre Beiträge jährlich oder nach bestimmten Altersgruppen gestaffelt. Dies kann zu unvorhergesehenen finanziellen Belastungen führen. Beim Tarif KGT1 entfallen solche Anpassungen, was eine langfristige Beitragsstabilität gewährleistet.
  • Langfristige Planungssicherheit: Insbesondere für selbstständige Architekten und (Bau-)Ingenieure ist es wichtig, ihre finanzielle Zukunft planen zu können. Mit stabilen Beiträgen können sie besser kalkulieren und sich auf ihre beruflichen und privaten Ausgaben konzentrieren, ohne unerwartete Beitragserhöhungen befürchten zu müssen.

Transparente Beitragsentwicklung

Die DKV legt großen Wert auf Transparenz bei der Beitragsentwicklung. Versicherte werden frühzeitig über mögliche Beitragsanpassungen informiert und erhalten detaillierte Erläuterungen zu den Gründen und der Höhe der Anpassungen. Dies schafft Vertrauen und ermöglicht den Versicherten, sich auf ihre finanzielle Situation vorzubereiten.

Umgang mit wiederholter Arbeitsunfähigkeit ➖

Krankheitstage werden bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung nicht zusammengerechnet. Jede Arbeitsunfähigkeit wird separat betrachtet, und Versicherte erhalten bei jeder neuen Arbeitsunfähigkeit eine Zahlung, sobald die vereinbarte Karenzzeit überschritten ist.

 

Leistungen während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen ➕

Der Tarif KGT1 sieht vor, dass die DKV auch während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen Krankentagegeld zahlt. Es ist jedoch wichtig, vorher anzufragen, ob es einen anderen Leistungsträger gibt, der bereits Krankengeld zahlt, wie die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall. Sollte dies nicht der Fall sein, übernimmt die DKV die Zahlungen. Dies stellt sicher, dass Versicherte auch während der Genesungsphase finanziell abgesichert sind.

Versicherungsschutz bei alkoholbedingten Erkrankungen ➕

Die DKV bietet auch Versicherungsschutz bei Krankheiten und Unfallfolgen, die auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die DKV leistet, sofern nicht bereits ein anderer Leistungsträger, wie zum Beispiel die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall, Zahlungen leistet.

Was bedeutet das konkret?

  • Unabhängige Prüfung: Bevor die DKV Leistungen erbringt, wird geprüft, ob ein anderer Leistungsträger bereits Krankengeld zahlt. Dies kann etwa nach einem Arbeitsunfall der Fall sein, wenn die Berufsgenossenschaft Verletztengeld zahlt.
  • Volle Leistung durch DKV: Ist kein anderer Leistungsträger involviert, übernimmt die DKV die Zahlung des Krankentagegeldes. Diese Regelung sorgt dafür, dass Versicherte im Falle einer alkoholbedingten Erkrankung oder eines Unfalls nicht ohne finanzielle Unterstützung dastehen.

 

Absicherung bei Teil-Arbeitsunfähigkeit ➖

Eine Besonderheit des KGT1-Tarifs ist, dass kein Krankentagegeld bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Diese klare Regelung sorgt für Transparenz und stellt sicher, dass nur im Fall vollständiger Arbeitsunfähigkeit Leistungen gewährt werden.

 

Mindestversicherungsdauer und Kündigungsrecht ➕

Die Mindestversicherungsdauer beträgt ein Jahr. Nach Ablauf dieses Jahres können Versicherte den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Der Vertrag endet automatisch, wenn die Selbstständigkeit aufgegeben wird.

 

Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht ➕➕➕

Ein wesentlicher Vorteil des KGT1-Tarifs ist der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht seitens der DKV. Dies bedeutet, dass die DKV innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsbeginn nicht ohne Angabe von Gründen kündigen kann, auch nicht nach der Abwicklung von Schadenfällen, die durch längere Krankheit entstehen. Gemäß § 178i Abs. 1 VVG haben Versicherer normalerweise das Recht, das Krankentagegeld innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.

Das ordentliche Kündigungsrecht erlaubt es Versicherern, Verträge nach einer längeren Krankheitsphase zu kündigen, was für Versicherte problematisch sein kann. Ein Beispiel: Sie sind 24 Monate bei einer Gesellschaft mit Krankentagegeld versichert und erkranken für neun Wochen. Obwohl Sie die vereinbarten Leistungen erhalten, kann der Versicherer den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn die Diagnose vermuten lässt, dass die Krankheit wieder auftreten könnte. Dies erschwert die Suche nach einem neuen privaten Krankenversicherer, der ein Krankentagegeld versichert.

Der KGT1-Tarif der DKV bietet eine Kündigungsschutzgarantie, indem er auf dieses ordentliche Kündigungsrecht verzichtet. Somit bleibt der Versicherungsschutz auch im Falle von längeren Erkrankungen und nach Schadenfällen bestehen. Dies stellt eine erhebliche zusätzliche Sicherheit für die Versicherten dar und sollte bei der Wahl einer Krankentagegeldversicherung unbedingt berücksichtigt werden.

 

Keine Wartezeiten ➕

Der Krankentagegeldtarif KGT1 der DKV bietet einen bedeutenden Vorteil: Es gibt keine Wartezeiten. Dies bedeutet, dass der Versicherungsschutz sofort nach Vertragsabschluss in Kraft tritt und die Versicherten ab dem ersten Tag vollständig geschützt sind.

Allgemeine Wartezeit

In den Musterbedingungen für das Krankentagegeld (MBKT) ist normalerweise eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten vorgesehen. Diese Wartezeit entfällt jedoch bei Unfällen, sodass die Versicherten in solchen Fällen sofortige Leistungen erhalten.

Besondere Wartezeiten

Zusätzlich zu den allgemeinen Wartezeiten gibt es in den MBKT besondere Wartezeiten von acht Monaten für bestimmte Leistungen wie Psychotherapie, Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Schwangerschaft und Entbindung.

Im Tarif KGT1 der DKV gelten diese Wartezeiten jedoch nicht. Das bedeutet, dass es keine dreimonatige Wartezeit gibt und auch die besonderen Wartezeiten von acht Monaten entfallen. Der Versicherungsschutz tritt sofort nach Versicherungsbeginn in Kraft, was den Versicherten eine schnelle und umfassende Absicherung ermöglicht. Dies ist besonders vorteilhaft für selbstständige Architekten und (Bau-)Ingenieure, die auf eine sofortige und zuverlässige Einkommensabsicherung angewiesen sind.

Dank des KGT1-Tarifs können Versicherte sicher sein, dass sie ab dem ersten Tag umfassend geschützt sind. Dies bietet ein hohes Maß an Sicherheit und ermöglicht es den Versicherten, sich uneingeschränkt auf ihre Genesung zu konzentrieren, ohne sich Sorgen um finanzielle Engpässe machen zu müssen.

 

Absicherung der Kosten des Architekturbüros ➕➕➕

Architekten und (Bau-)Ingenieure können im Tarif KGT1 neben ihrem persönlichen Krankentagegeld auch die festen Kosten ihrer Praxis oder Büros mitversichern. Dies ermöglicht eine deutlich höhere Absicherung, da nicht nur der persönliche Gewinn, sondern auch die Betriebskosten abgedeckt sind. Zu diesen festen Kosten gehören unter anderem:

  • Personalkosten (Gehälter)
  • Raumkosten (Miete, Nebenkosten)
  • Finanzierungskosten (Leasing, Zinsen für Investitionen)
  • Telefonkosten

Diese umfassende Absicherung bietet einen wesentlichen Vorteil gegenüber einer herkömmlichen Praxisausfallversicherung, die im Leistungsfall gekündigt werden kann. Beim Tarif KGT1 bleibt der Versicherungsschutz bestehen, was für eine langfristige finanzielle Stabilität sorgt.

Ein längerer Ausfall durch Krankheit kann für selbstständige Architekten und (Bau-)Ingenieure existenzbedrohend sein, da die Fixkosten für Lebenshaltung, Miete, Leasingraten oder Finanzierungen unverändert weiterlaufen, während die Einnahmen ausbleiben. Mit dem Krankentagegeldtarif KGT1 können diese Kosten effektiv abgesichert werden, sodass sich die Versicherten uneingeschränkt auf ihre Genesung konzentrieren können, ohne sich um finanzielle Engpässe sorgen zu müssen.

Wir bieten Ihnen gerne ein Berechnungsblatt oder eine Excel-Datei zur Verfügung, mit der Sie Ihren individuellen Absicherungsbedarf ermitteln können. Dies hilft Ihnen, die genaue Höhe des notwendigen Krankentagegeldes zu bestimmen, um Ihre Praxis oder Büro und Ihren Lebensstandard auch im Krankheitsfall aufrechterhalten zu können.

 

Berechnung maximale Hhe Krankentagegeld fr Freiberufler DKV

 

Fortführung bei Rentenbezug ➕➕➕

Ein bedeutender Vorteil des KGT1-Tarifs der DKV ist die Möglichkeit, das Krankentagegeld auch bei Rentenbezug fortzuführen. In Deutschland enden die meisten Krankentagegeld-Versicherungen, die bei privaten Krankenversicherungen abgeschlossen wurden, spätestens mit dem 65. Lebensjahr. Dies liegt an den Vereinbarungen der Musterbedingungen für das Krankentagegeld (MB/KT), insbesondere § 15 Abs. 1C, die besagen: "Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Person mit dem Bezug von Altersrente, spätestens, sofern tariflich vereinbart, mit Vollendung des 65. Lebensjahres."

Diese Regelung führt oft zu Verwirrung, da viele Versicherte davon ausgehen, dass ihr Krankentagegeld weiterläuft, auch wenn sie in Rente gehen. Tatsächlich endet der Anspruch auf Krankentagegeld in den meisten Fällen mit dem Beginn des Rentenbezugs oder spätestens mit dem 65. Lebensjahr. Ein Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 12.02.2020 (11 U 150/17) bestätigte dies, indem es feststellte, dass freiberufliche Versicherungsnehmer ihren Anspruch auf Krankentagegeld verlieren, sobald sie in den Ruhestand treten. Zudem können sie zur Rückzahlung bereits erhaltenen Krankentagegeldes verpflichtet sein, falls der Versicherungsvertrag entsprechend endet.

Die Lösung der DKV: Krankentagegeld bis zum 75. Lebensjahr

Hier hebt sich die DKV deutlich von anderen Versicherern ab. Im Gegensatz zu den meisten Anbietern endet das Krankentagegeld bei der DKV nicht automatisch mit dem Bezug von Altersrente oder dem Erreichen des 65. Lebensjahres. Stattdessen erlaubt der KGT1-Tarif der DKV, den Versicherungsschutz bis zum 75. Lebensjahr aufrechtzuerhalten. Dies bedeutet, dass selbstständige Fachkräfte, die ihre Praxis oder Büro auch nach dem 65. Lebensjahr weiterführen, weiterhin abgesichert sind.

Dieser erweiterte Schutz bietet eine lebenslange Absicherung und ermöglicht es den Versicherten, ohne Sorgen um finanzielle Einbußen auch im höheren Alter weiterhin tätig zu sein. Für viele Architekten und (Bau-)Ingenieure, die ihre Arbeit lieben und nicht sofort mit dem 65. Lebensjahr aufhören möchten, ist dies ein unschätzbarer Vorteil.

 

Annahmegarantie ➕➕➕

Ein weiterer herausragender Vorteil des KGT1-Tarifs der DKV ist die Annahmegarantie. Dies bedeutet, dass die DKV auf ihr Recht verzichtet, einzelne Beitrittserklärungen abzulehnen. Diese Garantie hat mehrere Vorteile:

  1. Keine Ablehnung aufgrund von Gesundheitsfragen:

    Bei vielen Versicherungen kann die Aufnahme in den Versicherungsschutz durch strenge Gesundheitsprüfungen und die Ablehnung bestimmter Vorerkrankungen erschwert werden. Die Annahmegarantie der DKV stellt sicher, dass selbst Versicherte mit Vorerkrankungen oder gesundheitlichen Problemen den notwendigen Schutz erhalten.

  2. Gesundheitsfragen und Risikozuschläge:

    Obwohl die DKV eine Annahmegarantie bietet, stellt sie dennoch Fragen zur Gesundheit der Versicherten. Diese Gesundheitsfragen dienen dazu, das individuelle Risiko besser einschätzen zu können. In einigen Fällen können Risikozuschläge erhoben werden, um das erhöhte Risiko abzudecken. Diese Vorgehensweise ermöglicht es der DKV, einen fairen und ausgeglichenen Versicherungsschutz zu bieten, während sie gleichzeitig das Risiko für alle Versicherten managt.

  3. Schneller und einfacher Versicherungsabschluss:

    Die Annahmegarantie ermöglicht einen schnelleren und unkomplizierteren Versicherungsabschluss. Versicherte müssen keine umfangreichen Gesundheitsfragen beantworten oder langwierige Prüfungsverfahren durchlaufen. Dies spart Zeit und reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich.

  4. Sicherheit und Vertrauen:

    Die Garantie, dass die Versicherung ohne Ablehnung abgeschlossen werden kann, schafft Vertrauen und gibt den Versicherten ein hohes Maß an Sicherheit. Sie können sich darauf verlassen, dass sie im Krankheitsfall umfassend abgesichert sind.

Fazit

Der Krankentagegeldtarif KGT1 der DKV bietet selbstständigen Architekten und (Bau-)Ingenieuren eine umfassende und flexible Absicherung im Krankheitsfall. Mit flexiblen Karenzzeiten, der Möglichkeit zur Erhöhung des Tagessatzes bei Einkommenssteigerungen, weltweitem Versicherungsschutz und dem Verzicht auf Wartezeiten stellt dieser Tarif eine optimale Lösung dar. Die langfristige Stabilität der Beiträge durch Alterungsrückstellungen und der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Jahre nach einem Leistungsfall bieten zusätzliche Sicherheit. Die Möglichkeit, Praxiskosten mitzuversichern, und der fortlaufende Versicherungsschutz bei Rentenbezug machen den KGT1-Tarif besonders attraktiv. Der Tarif KGT1 ist daher eine empfehlenswerte Wahl für selbstständige Fachkräfte, die ihre Einkünfte zuverlässig absichern möchten

 


FAQ – häufig gestellte Fragen


Hier habe ich dir die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den DKV Krankentagegeld-Tarif KGT1 zusammengestellt:

Was ist der Krankentagegeldtarif KGT1 der DKV?

Der Krankentagegeldtarif KGT1 der DKV ist eine Versicherungslösung, die speziell auf die Bedürfnisse von selbstständigen Architekten und Bauingenieuren zugeschnitten ist. Er sichert das Einkommen im Krankheitsfall ab, wenn keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber erfolgt.

Wann beginnt die Leistungsauszahlung?

Die Leistungsauszahlung kann je nach Vereinbarung ab dem 4., 8., 15., 22., 29.,  43., 92. oder 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit beginnen. Diese Flexibilität ermöglicht eine individuelle Anpassung der Absicherung an die finanziellen Bedürfnisse der Versicherten.

Werden Krankheitstage bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit zusammengerechnet?

Nein, bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung werden die Krankheitstage nicht zusammengerechnet. Jede Arbeitsunfähigkeit wird separat betrachtet, und die Versicherungsleistungen beginnen nach der vereinbarten Karenzzeit erneut.

Wie lange ist die Mindestversicherungsdauer?

 Die Mindestversicherungsdauer beträgt ein Jahr. 

Gibt es Wartezeiten?

Nein, der Tarif KGT1 sieht keine Wartezeiten vor. Der Versicherungsschutz tritt sofort nach Vertragsabschluss in Kraft.

Können auch Bürokosten abgesichert werden?

Ja, Architekten und Bauingenieure können neben ihrem persönlichen Krankentagegeld auch die festen Kosten ihres Büros mitversichern, was eine umfassende Absicherung ermöglicht.

Kann das Krankentagegeld bei Rentenbezug fortgeführt werden?

Ja, der KGT1-Tarif erlaubt, das Krankentagegeld bis zum 75. Lebensjahr fortzuführen, auch wenn die Rente aus dem Versorgungswerk bezogen wird.

Sind die ausgezahlten Leistungen steuerfrei?

Ja, die ausgezahlten Krankentagegelder sind steuerfrei, was die finanzielle Belastung im Krankheitsfall reduziert.

Kann ich das Krankentagegeld versichern, wenn ich nicht bei der DKV privat versichert bin?

Ja, Sie können den Krankentagegeldtarif KGT1 auch abschließen, wenn Sie nicht privat bei der DKV versichert sind. Eine Gesundheitsprüfung und Risikoprüfung sind jedoch erforderlich.


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Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder und gmbh-Vorteile.de und ein ausgewiesener Experte im Bereich Krankentagegeld mit über 30 Jahren Erfahrung.

Er hilft Freiberuflern, GmbH-Geschäftsführern und Selbstständigen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

Sein Ziel ist eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Arbeitskraft ohne finanzielle Einschränkungen. Er fördert eine rasche Genesung und gewährleistet finanzielle Stabilität durch ein maßgeschneiderter Einkommensschutzschild.

Bodo teilt sein Wissen hier auf dem Blog in 250+ Fachartikeln zu den Themen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Invalidität. Er zeigt Möglichkeiten auf, wie über eine intelligente Vorsorge eine finanzielle Notlage bei der Beeinträchtigung der Arbeitskraft verhindert wird.

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