Entgeltfortzahlungsversicherung für Arbeitgeber
Mit Entgeltfortzahlungsversicherung Kosten senken und Erstattung erhöhen
Die Umlage eins (U1) ist die Entgeltfortzahlungsversicherung für Arbeitgeber. Sie dient zur Finanzierung und Erstattung von Aufwendungen im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen. Allerdings können an dieser nur Betriebe mit bis zu 30 Vollzeit Mitarbeitern teilnehmen. Daneben gibt es noch die Umlage U2 für die Erstattung während der Mutterschutzfristen.
Was ist der Umlagesatz?
Warum Entgeltfortzahlungsversicherung nur Unternehmen bis 30 Mitarbeiter?
Je weniger Mitarbeiter, umso größer ist ihre Belastung, wenn ein Arbeitnehmer ausfällt. Dies war einer der Gründe, weshalb der Gesetzgeber die Entgeltfortzahlungsversicherung nur für Unternehmen mit bis zu 30 Vollzeit Mitarbeitern zur Pflicht machte. Allen anderen Unternehmen mit mehr als 30 Mitarbeiter traut der Gesetzgeber zu, dass sie ohne Probleme den Ausfall von Mitarbeitern verkraften können.
Die Umlage verschafft den Arbeitgebern einen Ausgleich.
Wie funktioniert die Umlage U1?
Wie hoch sind die Beiträge zur Entgeltfortzahlungsversicherung?
Dafür zahlt jeder Arbeitgeber mit bis zu 30 Vollzeit Mitarbeitern einen festen Umlagesatz an die Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber hat diese Beiträge zu 100 % zahlen. Hier gibt es keine hälftige Beteiligung des Arbeitnehmers.
Beitragshöhe von mehreren Kriterien abhängig
Das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers.
Je höher das Bruttoeinkommen des Mitarbeiters ist, desto höher ist der Beitrag. Der Beitrag ist begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese beträgt für 2022 in den alten Bundesländern 7050 € und für die neuen Bundesländer 6750 €.
Höhe des Erstattungssatzes
Mit Erstattung ist gemeint die Erstattung eines Anteils des Bruttoeinkommens des Mitarbeiters während der sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit. Sie als Arbeitgeber können hier einen Erstattungssatz zwischen 50 und 80 % des Bruttoeinkommens des Mitarbeiters wählen.
Auch hier gilt: je höher sie den Erstattungssatz wählen, desto höher ist der Umlagesatz. Mit anderen Worten, wenn sie 80 % Erstattung durch die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit ihres Mitarbeiters wünschen, dann zahlen Sie einen wesentlich höheren Beitrag in die Umlage, als wenn sie nur 50 % wählen.
Beim Ausgleich für Krankheitsaufwendungen (U1) kann maximal ein Arbeitsentgelt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (alte Bundesländer für 2022 7.050,00 € und neue Bundesländer 6.750,00 €) berücksichtigt werden. Die Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen werden nicht erstattet.
Krankenkasse des Arbeitnehmers
Jede Krankenkasse verlangt einen unterschiedlichen Beitragssatz. Dieser wird von der jeweiligen Krankenkasse des Arbeitnehmers jährlich neu festgelegt. Die Höhe des Umlagesatzes variiert von 0,9 bis 3,9 %.
Wozu unterschiedliche Erstattungssätze?
Je nach Krankenstand im Betrieb hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, in einem gewissen Rahmen nach persönlichem Bedarf anzupassen. Beim eher niedrigen Krankenstand kann der Arbeitgeber einen möglichst geringen Erstattungssatz zu wählen, um die Beitragslast zu minimieren. Andererseits kann es bei einem vergleichsweise hohen Krankenstand Sinn ergeben, einen möglichst hohen Erstattungsbetrag zu wählen.
Damit erhalten Sie den Selbstbehalt so gering wie möglich.
Es lohnt sich also, einen näheren Blick darauf zu werfen.
Beispielhafte Übersicht der Bandbreite von Erstattung – und Beitragssätzen sieht wie folgt aus:
Wichtig: allerdings ist Vorsicht geboten, da der Umlagesatz nur jeweils zum 1. Januar eines Jahres vom Arbeitgeber geändert werden kann! Und dieser gilt dann für alle Mitarbeiter der jeweiligen Krankenkasse.
Enorme Einsparung bei der Wahl der richtigen Krankenkasse
Beispiel: bei einem Mitarbeiter mit einem Bruttoeinkommen von 2.500 EUR monatlich:
Und so können Ihre Einsparungen bei 20 Mitarbeitern aussehen. Und das jedes Jahr!
Hier der Umlagesatz, den "unsere" Krankenkasse bietet:
Meine Erfahrung der letzten Jahre zeigen, dass den meisten Unternehmer gar nicht bekannt ist, welches Einsparpotenzial in der Wahl der richtigen Krankenkasse liegt.
Wissen Sie, wie viele Beiträge sie letztes Jahr für alle Mitarbeiter in die Umlage bezahlt haben?
Wir helfen Ihnen dabei, ihre Mitarbeiter von unserer Krankenkasse zu überzeugen.
Hilfreich dabei ist, wenn sie einen Teil ihrer Einsparungen in Form von zusätzlichen sozialen Leistungen an ihre Mitarbeiter zurückgeben.
Da bietet sich eine betriebliche Krankenversicherung, Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung oder eine Firmenunfallversicherung für alle Mitarbeiter an.
Welches Modell Sie wählen, entscheiden Sie.
Wir übernehmen für Sie die Beratung, Ihre Mitarbeiter.
Deshalb sprechen Sie uns noch heute an, damit wir Ihnen Ihre persönliche Einsparungsberechnung erstellen können.
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