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GGF oder Selbstständig 2026: Warum der Status über Ihre Krankentagegeld-Absicherung entscheidet
Viele GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer werden in der Praxis wie Solo-Selbstständige versichert. Das ist ein folgenreicher Fehler. Der rechtliche Status entscheidet darüber, welcher Tarif abgeschlossen werden kann, ob Beiträge als Betriebsausgabe abzugsfähig sind und wie hoch die maximale Absicherung ausfällt. Ein GGF, der wie ein Selbstständiger versichert ist, verschenkt erhebliche steuerliche Vorteile und riskiert im Leistungsfall den Verlust des Versicherungsschutzes.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, worin der rechtliche Unterschied zwischen GGF und Solo-Selbstständigem besteht, welche Konsequenzen der Status für die Krankentagegeld-Absicherung hat und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden müssen. Die Grundlage: über 40 Jahre Beratungserfahrung mit GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern und Selbstständigen.
Der rechtliche Unterschied: GGF versus Solo-Selbstständiger
Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist rechtlich Angestellter seiner eigenen GmbH. Er führt die Gesellschaft auf Basis eines Anstellungsvertrages und bezieht ein vertraglich geregeltes Bruttogehalt. Der Solo-Selbstständige hat keine GmbH, keinen Anstellungsvertrag und kein Gehalt. Er erzielt Gewinne aus seiner selbstständigen Tätigkeit. Dieser Unterschied ist die Grundlage für zwei völlig verschiedene Absicherungsstrategien.
Die Verwechslung beider Gruppen ist in der Versicherungspraxis weit verbreitet. Sie entsteht, weil beide Gruppen äußerlich ähnlich wirken: selbstbestimmt, ohne festen Arbeitgeber, ohne gesetzliches Krankentagegeld. Der entscheidende Unterschied liegt aber nicht in der Arbeitsweise, sondern in der Rechtsform und dem daraus resultierenden Vertragsverhältnis.
Der GGF: Angestellter der eigenen GmbH
Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer schließt mit seiner GmbH einen Anstellungsvertrag. Darin sind Bruttogehalt, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch und weitere Konditionen geregelt. Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person, getrennt vom Privatvermögen des GGF. Diese Trennung ist der Hebel für die steuerlich optimierte Absicherung über die GmbH-Ebene. Die GmbH kann Versicherungsnehmer werden, Beiträge als Betriebsausgabe absetzen und im Krankheitsfall Leistungen zur Finanzierung der Lohnfortzahlung empfangen.
Der Solo-Selbstständige: Keine GmbH, kein Anstellungsvertrag
Der Solo-Selbstständige führt sein Unternehmen als Einzelperson, ohne GmbH-Mantel. Er hat keinen Anstellungsvertrag mit sich selbst, kein vertraglich geregeltes Gehalt und keine GmbH als Versicherungsnehmer. Die Krankentagegeldversicherung schließt er als Privatperson ab und zahlt die Beiträge aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen. Ein Betriebsausgabenabzug ist nicht möglich. Die maximale Absicherungshöhe orientiert sich am Nettogewinn, nicht am Bruttogehalt.
Warum die Verwechslung gefährlich ist
Wird ein GGF fälschlich wie ein Solo-Selbstständiger versichert, entstehen zwei Probleme gleichzeitig. Erstens: Der steuerliche Vorteil des Betriebsausgabenabzugs entfällt, weil der Vertrag nicht über die GmbH läuft. Zweitens: Im Leistungsfall prüft der Versicherer den Status des Versicherungsnehmers. Stellt er fest, dass ein GGF-Konstrukt vorliegt, das nicht korrekt abgebildet ist, kann er die Leistung kürzen oder verweigern. Die korrekte Einordnung des Status ist daher nicht nur eine steuerliche, sondern eine versicherungsrechtliche Notwendigkeit.
Sozialversicherungsstatus: Was das Statusfeststellungsverfahren für Sie bedeutet
Ob ein GGF sozialversicherungspflichtig ist oder nicht, entscheidet die Deutsche Rentenversicherung im Statusfeststellungsverfahren. Ohne dieses Verfahren agieren GGF im rechtlichen Blindflug. Ein ungeklärter Status gefährdet den Versicherungsschutz, führt zu möglichen Beitragsnachforderungen von bis zu fünf Jahren und blockiert die steuerliche Anerkennung der GmbH-Absicherung.
Das Statusfeststellungsverfahren ist für viele GGF ein unbekanntes Instrument. Dabei ist es das Fundament jeder rechtssicheren Absicherungsstrategie. Erst wenn der Status verbindlich geklärt ist, kann die Absicherung über die GmbH-Ebene steuerlich und versicherungsrechtlich sauber aufgebaut werden. Solange der Status ungeklärt bleibt, ist jede Absicherungslösung angreifbar.
Was das Statusfeststellungsverfahren prüft
Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung prüft, ob der GGF als abhängig Beschäftigter oder als selbstständig Tätiger einzustufen ist. Entscheidend sind dabei drei Faktoren: die Höhe der Gesellschaftsanteile, das Vorhandensein einer Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag und die tatsächliche Weisungsgebundenheit gegenüber der Gesellschafterversammlung. Das Ergebnis ist ein verbindlicher Bescheid, der gegenüber allen Sozialversicherungsträgern gilt.
Mehrheitsgesellschafter: In der Regel sozialversicherungsfrei
Hält der GGF mehr als 50 Prozent der GmbH-Anteile, ist er in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Er kann Beschlüsse der Gesellschafterversammlung durch sein Stimmrecht allein blockieren und ist damit faktisch weisungsfrei. Die gesetzliche Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung greift in diesem Fall nicht. Die Absicherung muss vollständig privat und über die GmbH-Ebene organisiert werden.
Minderheitsgesellschafter: Einzelfallprüfung zwingend
Hält der GGF weniger als 50 Prozent der Anteile, ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Entscheidend ist, ob der Gesellschaftsvertrag eine Sperrminorität vorsieht, die dem GGF ermöglicht, Beschlüsse gegen seinen Willen zu verhindern. Liegt eine solche Sperrminorität vor, kann der GGF trotz Minderheitsbeteiligung als sozialversicherungsfrei eingestuft werden. Ohne Sperrminorität droht die Einstufung als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Lassen Sie diesen Fall ausschließlich durch einen Rechtsbeistand oder Steuerberater prüfen.
Die Folgen eines ungeklärten Status
Wer den Status nicht verbindlich klären lässt, riskiert konkrete finanzielle Konsequenzen. Die Deutsche Rentenversicherung kann Beitragsnachforderungen für bis zu fünf Jahre rückwirkend geltend machen, wenn sich herausstellt, dass ein GGF fälschlich als sozialversicherungsfrei behandelt wurde. Gleichzeitig kann der Versicherer die steuerliche Anerkennung der über die GmbH abgeschlossenen Krankentagegeldversicherung verweigern, wenn die Voraussetzungen nicht eindeutig dokumentiert sind. Beides zusammen kann die gesamte Absicherungsstrategie nachträglich zunichtemachen.
So läuft das Statusfeststellungsverfahren ab
Der Antrag auf Statusfeststellung wird bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt. Einzureichen sind der Gesellschaftsvertrag der GmbH, der Anstellungsvertrag des GGF sowie eine Selbstauskunft zur tatsächlichen Tätigkeit und Weisungsgebundenheit. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel drei bis sechs Monate. Das Ergebnis ist ein verbindlicher Verwaltungsakt. Wir koordinieren diesen Prozess gemeinsam mit Ihrem Steuerberater und Rechtsbeistand, um das Fundament für Ihre GGF-Strategie rechtssicher zu legen.
Achtung: Ohne verbindlichen Statusbescheid der Deutschen Rentenversicherung ist keine Absicherungsstrategie über die GmbH-Ebene rechtssicher. Der Statusbescheid muss vor Abschluss des Tarif TL vorliegen. Dies ist keine Rechtsberatung. Klären Sie Ihren Status ausschließlich mit einem Rechtsbeistand oder Steuerberater.
Ausführliche Informationen zum Statusfeststellungsverfahren für GGF lesen Sie hier: Statusfeststellung für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer .
Krankentagegeld für den GGF: DKV Tarif TL über die GmbH
Der DKV Tarif TL ist die Absicherungslösung, die ausschließlich GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern zur Verfügung steht. Die GmbH ist Versicherungsnehmer, zahlt die Beiträge als Betriebsausgabe und erhält im Krankheitsfall das Krankentagegeld zur Finanzierung der Lohnfortzahlung. Das volle Bruttogehalt bis 15.600 Euro monatlich ist für bis zu zwölf Monate vollständig abgesichert. Solo-Selbstständige haben keinen Zugang zu diesem Tarif.
Der Tarif TL ist kein klassisches privates Krankentagegeld. Er ist eine betriebliche Rückendeckungsversicherung, die das Konstrukt aus Anstellungsvertrag, Lohnfortzahlung und GmbH-Liquidität absichert. Dieses Konstrukt setzt zwingend eine GmbH als Vertragspartner voraus. Ohne GmbH, ohne Anstellungsvertrag und ohne Lohnfortzahlungsklausel ist der Tarif TL nicht abschließbar.
Wie der Tarif TL funktioniert
Die GmbH schließt den Tarif TL beim DKV ab und zahlt die Beiträge aus dem Betriebsvermögen. Im Krankheitsfall des GGF zahlt der DKV das vereinbarte Krankentagegeld direkt an die GmbH. Die GmbH verwendet diese Leistung zur Finanzierung der vertraglich geregelten Lohnfortzahlung an den GGF. Der Geldfluss läuft damit ausschließlich über die GmbH-Ebene. Das Krankentagegeld erreicht den GGF als Gehalt, nicht als Versicherungsleistung.
Die Bemessungsgrundlage: Bruttogehalt, nicht Nettogewinn
Der entscheidende Vorteil gegenüber der Selbstständigen-Lösung: Der Tarif TL bemisst die Versicherungssumme am vertraglich vereinbarten Bruttogehalt des GGF laut Anstellungsvertrag. Die maximale absicherbare Summe beträgt 15.600 Euro brutto monatlich, entsprechend 520 Euro täglich. Ein Solo-Selbstständiger kann nur seinen Nettogewinn absichern, der nach Betriebsausgaben und Steuern deutlich niedriger ausfällt. Der GGF sichert das volle Bruttogehalt ab, bevor Steuern und Abgaben abgezogen werden.
Der steuerliche Vorteil: Beiträge als Betriebsausgabe
Die GmbH setzt die Beiträge zum Tarif TL als Betriebsausgabe ab und mindert damit den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn. Der GGF finanziert seine Absicherung damit zu einem erheblichen Teil aus Vorsteuergeldern. Dieser Vorteil steht einem Solo-Selbstständigen nicht zur Verfügung. Er zahlt seine Krankentagegeld-Beiträge aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen, ohne Möglichkeit des Betriebsausgabenabzugs. Die steuerliche Wirkung im konkreten Einzelfall berechnet Ihr Steuerberater.
Die Zwei-Stufen-Lösung für den GGF
Der Tarif TL deckt das Bruttogehalt für zwölf Monate ab. Ab dem 365. Krankheitstag endet die Lohnfortzahlung durch die GmbH und damit die Leistung aus dem Tarif TL. Für diesen Anschluss schließt der GGF den DKV Tarif KTAG mit Leistungsbeginn ab dem 365. Tag privat ab. Dieser sichert bis zu 80 Prozent des Bruttoeinkommens ab und greift nahtlos an den Ablauf des Tarif TL an. Die Beiträge zum Tarif KTAG zahlt der GGF privat und kann sie steuerlich nicht geltend machen.
Voraussetzungen für den Tarif TL
Vier Voraussetzungen müssen vor Vertragsabschluss erfüllt sein:
- Anstellungsvertrag mit ausdrücklicher Lohnfortzahlungsklausel für mindestens zwölf Monate
- Gesellschafterbeschluss über den Abschluss des Tarif TL, gefasst vor Vertragsabschluss
- Versicherungssumme exakt entsprechend dem Bruttogehalt laut Anstellungsvertrag, maximal 15.600 Euro monatlich
Alle drei Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt und dokumentiert sein. Eine fehlerhafte Konfiguration gefährdet im Leistungsfall die Auszahlung und steuerlich die Anerkennung als Betriebsausgabe.
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Angebot anfordernKrankentagegeld für Selbstständige: DKV Tarif KTN privat
Solo-Selbstständige ohne GmbH schließen die Krankentagegeldversicherung als Privatperson ab. Der DKV Tarif KTN ist der Standardtarif für diese Zielgruppe. Die Bemessungsgrundlage ist der Nettogewinn nach Betriebsausgaben, nicht das Bruttogehalt. Beiträge sind nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die maximale Absicherung liegt bei 100 Prozent des nachgewiesenen Nettogewinns.
Der Solo-Selbstständige hat keine GmbH als Versicherungsnehmer, keinen Anstellungsvertrag und kein vertraglich geregeltes Bruttogehalt. Seine Krankentagegeldversicherung ist eine rein private Angelegenheit zwischen ihm als Person und dem Versicherer. Das begrenzt sowohl die maximale Absicherungshöhe als auch die steuerliche Wirkung der Beiträge erheblich.
Wie der Tarif KTN funktioniert
Der Selbstständige schließt den DKV Tarif KTN als Privatperson ab und benennt sich selbst als versicherte Person und Versicherungsnehmer. Im Krankheitsfall zahlt der DKV das vereinbarte Krankentagegeld direkt an den Versicherungsnehmer, also an den Selbstständigen persönlich. Die Leistung ist steuerfrei, die Beiträge jedoch nicht als Betriebsausgabe absetzbar. Sie werden aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen gezahlt.
Die Bemessungsgrundlage: Nettogewinn nach Betriebsausgaben
Der Tarif KTN sichert den nachgewiesenen Nettogewinn des Selbstständigen ab, maximal bis zu 100 Prozent. Grundlage ist der Gewinn nach Abzug aller Betriebsausgaben, wie er sich aus dem letzten Einkommensteuerbescheid ergibt. Schwankende Einkommen werden in der Regel über einen Durchschnitt der letzten zwei bis drei Jahre berechnet. Wer einen niedrigen oder negativen Gewinn ausweist, kann entsprechend wenig oder gar kein Krankentagegeld absichern. Das ist die strukturelle Schwäche des Tarif KTN gegenüber dem Tarif TL für den GGF.
Karenztage und Leistungsbeginn
Der Tarif KTN bietet verschiedene Karenztage: ab dem 4., 8., 15., 22. oder 43. Krankheitstag. Je länger die gewählten Karenztage, desto niedriger der monatliche Beitrag. Selbstständige ohne gesetzliche Lohnfortzahlung wählen den Leistungsbeginn in der Regel ab dem 4. oder 8. Karenztag, um bereits bei kurzen Erkrankungen abgesichert zu sein. Die Wahl der Karenztage sollte auf vorhandene Rücklagen und die persönliche Risikotoleranz abgestimmt werden.
Was der Tarif KTN nicht leistet
Der Tarif KTN sichert ausschließlich den persönlichen Nettogewinn des Selbstständigen ab. Laufende Betriebskosten wie Miete, Personal, Leasing oder Kreditverbindlichkeiten sind nicht gedeckt. Wer auch die Betriebskosten im Krankheitsfall absichern möchte, benötigt eine separate Betriebsunterbrechungsversicherung. Zudem deckt der Tarif KTN keine Berufsunfähigkeit ab. Für den nahtlosen Übergang in eine Berufsunfähigkeitsrente ist eine separate BU-Absicherung mit AU-Klausel erforderlich.
Das ordentliche Kündigungsrecht beachten
Ein oft übersehener Punkt beim privaten Krankentagegeld: Der Versicherer hat unter bestimmten Voraussetzungen ein ordentliches Kündigungsrecht. Dieses Recht greift insbesondere im Rahmen der jährlichen Beitragsanpassung oder bei einer Veränderung der versicherten Gefahr. Wer dieses Risiko nicht kennt, steht im schlimmsten Fall ohne Schutz da, wenn er ihn am dringendsten benötigt. Lesen Sie dazu: Ordentliches Kündigungsrecht bei der Krankentagegeldversicherung .
Übergang von Selbstständig zu GGF: Was sich ändert
Wer als Solo-Selbstständiger eine GmbH gründet und damit zum GGF wird, muss seine Krankentagegeld-Absicherung vollständig neu strukturieren. Der bestehende Tarif KTN läuft auf die Privatperson und passt nicht mehr zum neuen Status. Der Wechsel zum Tarif TL über die GmbH erfordert einen neuen Vertragsabschluss, einen Gesellschafterbeschluss und einen auf den Anstellungsvertrag abgestimmten Anpassungsprozess. Wer diesen Wechsel versäumt, bleibt mit einer falsch konfigurierten Absicherung bestehen und riskiert im Leistungsfall Probleme mit der steuerlichen Anerkennung und der Leistungspflicht des Versicherers.
Wichtiger Hinweis: Planen Sie die Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in eine GmbH? Klären Sie vor der Umwandlung, wie sich Ihr Versicherungsstatus ändert und welche Anpassungen bei der Krankentagegeld-Absicherung erforderlich sind. Eine rechtzeitige Beratung vermeidet Versicherungslücken während der Umstrukturierungsphase.
Der direkte Vergleich: Was GGF können, was Selbstständige nicht können
Der GGF kann sein volles Bruttogehalt bis 15.600 Euro monatlich über die GmbH absichern, Beiträge als Betriebsausgabe absetzen und die Lohnfortzahlung für zwölf Monate vertraglich regeln. Der Solo-Selbstständige sichert maximal 100 Prozent seines Nettogewinns ab, zahlt Beiträge aus versteuertem Einkommen und hat keine GmbH-Ebene als steuerlichen Hebel. Der Unterschied in der Absicherungsqualität ist strukturell und nicht durch Produktwahl ausgleichbar.
| Merkmal | GGF (Tarif TL über GmbH) | Solo-Selbstständiger (Tarif KTN privat) |
|---|---|---|
| Versicherungsnehmer | GmbH | Privatperson |
| Bemessungsgrundlage | Bruttogehalt laut Anstellungsvertrag | Nettogewinn nach Betriebsausgaben |
| Maximale Absicherung | 15.600 Euro brutto pro Monat | 100 Prozent des Nettogewinns |
| Beiträge steuerlich absetzbar | Ja, als Betriebsausgabe der GmbH | Nein |
| Lohnfortzahlung regelbar | Ja, vertraglich bis 12 Monate | Nein, kein Anstellungsvertrag |
| Leistungsdauer Stufe 1 | Bis zu 12 Monate (Tarif TL) | Ab gewähltem Karenztag (Tarif KTN) |
| Anschlussabsicherung Stufe 2 | Tarif KTAG ab Tag 365, privat | Tarif KTN ohne Unterbrechung |
| vGA-Risiko | Ja, bei fehlerhafter Konfiguration | Nein |
| Statusfeststellung erforderlich | Ja, zwingend vor Vertragsabschluss | Nein |
Was die Tabelle zeigt
Der strukturelle Vorteil des GGF ist eindeutig: höhere Absicherungssumme, steuerlicher Hebel über die GmbH-Ebene und vertraglich geregelte Lohnfortzahlung für zwölf Monate. Der Preis dafür ist eine höhere Komplexität: Gesellschafterbeschluss, Abstimmung mit dem Steuerberater und vGA-Vermeidung sind Pflichtbausteine, die beim Solo-Selbstständigen entfallen. Wer als GGF auf diese Bausteine verzichtet und sich wie ein Selbstständiger versichert, hat die schlechtere Lösung mit der höheren Komplexität kombiniert.
Rechenbeispiel: GGF versus Selbstständiger
Zwei Unternehmer, beide mit einem Bruttoeinkommen von
6.000 Euro monatlich, erkranken für sechs Monate.
Der Solo-Selbstständige hat nach Betriebsausgaben
und Steuern einen Nettogewinn von 3.800 Euro.
Er sichert 100 Prozent davon ab.
Der GGF sichert das volle Bruttogehalt
von 6.000 Euro monatlich über den Tarif TL ab.
Die GmbH zahlt die Beiträge als Betriebsausgabe.
Im Leistungsfall erhält der GGF 6.000 Euro monatlich,
der Selbstständige 3.800 Euro.
Hinweis in eigener Sache
Alle Informationen auf dieser Seite beruhen ausschließlich auf meiner über 40-jährigen Beratungserfahrung als Versicherungsfachwirt. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine Steuerberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen.
Nehmen Sie für die rechtliche und steuerliche Prüfung Ihrer individuellen Situation unbedingt einen Steuerberater und einen auf GmbH-Recht oder Sozialversicherungsrecht spezialisierten Rechtsbeistand mit ins Boot. Meine Aufgabe ist die optimale versicherungstechnische Absicherung nach geklärtem Status.
Häufige Fehler: Wenn GGF wie Selbstständige versichert werden
Der häufigste Fehler in der GGF-Absicherung: Der Gesellschafter- Geschäftsführer schließt eine private Krankentagegeldversicherung als Privatperson ab, weil er seinen Status nicht kennt oder falsch einschätzt. Das Ergebnis ist eine steuerlich ungünstige, versicherungsrechtlich angreifbare Lösung, die im Leistungsfall zu Kürzungen oder vollständiger Leistungsverweigerung führen kann.
In über 40 Jahren Beratungspraxis begegnet mir dieser Fehler regelmäßig. Er entsteht meist nicht aus Unwissenheit allein, sondern weil Versicherungsvermittler ohne GGF-Spezialisierung Standardlösungen anbieten, die für Selbstständige konzipiert sind. Für den GGF sind diese Lösungen strukturell falsch, unabhängig davon, wie günstig oder umfangreich sie wirken.
Fehler 1: Privater Vertragsabschluss statt GmbH als Versicherungsnehmer
Der GGF schließt den Krankentagegeld-Vertrag als Privatperson ab, weil er nicht weiß, dass die GmbH Versicherungsnehmer sein kann und sollte. Die Folgen:
- Kein Betriebsausgabenabzug, Beiträge aus versteuertem Nettoeinkommen
- Bemessungsgrundlage ist der Nettogewinn, nicht das Bruttogehalt
- Maximale Absicherung deutlich niedriger als beim Tarif TL
- Im Leistungsfall prüft der Versicherer den Status: Abweichung zwischen Vertragsgestaltung und tatsächlichem Status kann zur Leistungskürzung führen
Fehler 2: Kein Statusfeststellungsverfahren durchgeführt
Der GGF agiert ohne verbindlichen Statusbescheid der Deutschen Rentenversicherung. Das hat drei konkrete Konsequenzen:
- Die steuerliche Anerkennung der GmbH-Absicherung ist angreifbar, weil die Grundvoraussetzung fehlt
- Bei nachträglicher Einstufung als sozialversicherungspflichtig drohen Beitragsnachforderungen für bis zu fünf Jahre
- Der Versicherungsschutz über den Tarif TL kann rückwirkend in Frage gestellt werden, wenn die Voraussetzungen nicht nachgewiesen sind
Fehler 3: Anstellungsvertrag ohne Lohnfortzahlungsklausel
Der GGF hat zwar einen Anstellungsvertrag, aber ohne ausdrückliche Regelung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Auswirkungen:
- Jede trotzdem geleistete Gehaltszahlung im Krankheitsfall wird vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet
- Der Tarif TL kann ohne diese Klausel nicht rechtssicher abgeschlossen werden
- Im Leistungsfall fehlt die vertragliche Grundlage für die Lohnfortzahlung durch die GmbH
Fehler 4: Versicherungssumme falsch bemessen
Die Versicherungssumme im Tarif TL stimmt nicht mit dem vertraglich vereinbarten Bruttogehalt überein. Zwei Varianten dieses Fehlers:
- Überversicherung: Die Versicherungssumme übersteigt das Bruttogehalt laut Anstellungsvertrag. Das Finanzamt wertet den Differenzbetrag als vGA. Der Versicherer kürzt die Leistung anteilig.
- Unterversicherung: Die Versicherungssumme liegt unter dem tatsächlichen Bruttogehalt. Im Leistungsfall klafft eine ungesicherte Lücke, die aus der GmbH-Liquidität oder dem Privatvermögen gedeckt werden muss.
Fehler 5: Keine Anpassung nach Gehaltserhöhung
Das Bruttogehalt des GGF wird erhöht, der Tarif TL aber nicht angepasst. Die Konsequenzen:
- Die Versicherungssumme deckt nicht mehr das volle aktuelle Bruttogehalt ab
- Die Gehaltserhöhung muss durch Gesellschafterbeschluss und Anpassung des Anstellungsvertrages dokumentiert sein, sonst droht erneut eine vGA-Einstufung
- Versicherungsvertrag, Anstellungsvertrag und Gesellschafterbeschluss müssen nach jeder Gehaltsanpassung synchronisiert werden
Fehler 6: Verzicht auf die zweite Absicherungsstufe
Der GGF schließt nur den Tarif TL ab und verzichtet auf den Tarif KTAG ab Tag 365. Ab dem 366. Krankheitstag besteht dann:
- Kein Krankentagegeld aus dem Tarif TL, da die Leistungsdauer endet
- Keine Lohnfortzahlung durch die GmbH, da die vertragliche Pflicht endet
- Kein gesetzliches Auffangnetz, da der GGF nicht sozialversicherungspflichtig ist
Der Tarif KTAG ist kein optionales Zusatzprodukt. Er ist zwingend notwendig, um die Absicherungskette über den 365. Tag hinaus zu schließen.
Fehler 7: GKV-Wahltarif als Ersatz für private Absicherung
Einige GGF versuchen, die Versorgungslücke über den Krankengeld-Wahltarif der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Die strukturellen Nachteile dieses Weges:
- Deckelung der Leistung auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens
- Drei Jahre Vertragsbindung ohne Kündigungsmöglichkeit
- Anrechnung von Betriebseinnahmen auf das Krankentagegeld
- Im Leistungsfall regelmäßig deutlich niedrigere Auszahlung als erwartet
Mehr dazu lesen Sie hier: GKV-Wahltarife: Vorteile und Nachteile .
Wichtiger Hinweis: Sind Sie GGF und aktuell wie ein Solo-Selbstständiger versichert? Lassen Sie Ihre bestehende Absicherung prüfen, bevor ein Leistungsfall eintritt. Eine nachträgliche Korrektur ist möglich, schützt aber nicht rückwirkend vor steuerlichen oder versicherungsrechtlichen Folgen der bisherigen Fehlkonfiguration.
FAQ: GGF oder Selbstständig beim Krankentagegeld
Warum kann ein GGF nicht einfach eine normale private Krankentagegeldversicherung abschließen?
Ein GGF kann technisch gesehen eine private Krankentagegeldversicherung als Privatperson abschließen, verschenkt damit aber erhebliche steuerliche Vorteile. Der Tarif TL über die GmbH erlaubt den Betriebsausgabenabzug der Beiträge und sichert das volle Bruttogehalt bis 15.600 Euro monatlich ab. Eine privat abgeschlossene Lösung bemisst sich dagegen am Nettogewinn und ist steuerlich nicht absetzbar. Zudem riskiert ein GGF mit falsch konfigurierter Absicherung im Leistungsfall eine Leistungskürzung durch den Versicherer.
Was ist der Unterschied zwischen dem DKV Tarif TL und dem DKV Tarif KTN?
Der Tarif TL ist eine betriebliche Rückendeckungsversicherung für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Versicherungsnehmer ist die GmbH, Bemessungsgrundlage ist das Bruttogehalt laut Anstellungsvertrag, maximal 15.600 Euro monatlich. Beiträge sind als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Tarif KTN ist ein privates Krankentagegeld für Solo-Selbstständige ohne GmbH. Versicherungsnehmer ist die Privatperson, Bemessungsgrundlage ist der Nettogewinn, maximal 100 Prozent davon absicherbar. Beiträge sind nicht als Betriebsausgabe absetzbar.
Muss ein GGF zwingend ein Statusfeststellungsverfahren durchführen lassen?
Das Statusfeststellungsverfahren ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, aber für jeden GGF dringend zu empfehlen. Ohne verbindlichen Statusbescheid der Deutschen Rentenversicherung ist die steuerliche Anerkennung der GmbH-Absicherung angreifbar. Bei nachträglicher Einstufung als sozialversicherungspflichtig drohen Beitragsnachforderungen für bis zu fünf Jahre. Der Statusbescheid ist das Fundament der gesamten GGF-Absicherungsstrategie und sollte vor jedem Vertragsabschluss vorliegen.
Was passiert mit der Krankentagegeld-Absicherung, wenn ein Solo-Selbstständiger eine GmbH gründet?
Mit der GmbH-Gründung ändert sich der Versicherungsstatus grundlegend. Der bestehende Tarif KTN läuft auf die Privatperson und passt nicht mehr zum neuen GGF-Status. Der Wechsel zum Tarif TL über die GmbH erfordert einen neuen Vertragsabschluss, einen Gesellschafterbeschluss, einen auf den Anstellungsvertrag abgestimmten Konfigurationsprozess und einen verbindlichen Statusbescheid der Deutschen Rentenversicherung. Wer diesen Wechsel versäumt, bleibt mit einer falsch konfigurierten Absicherung bestehen und riskiert im Leistungsfall steuerliche und versicherungsrechtliche Probleme.
Kann ein GGF den Tarif TL und den Tarif KTN gleichzeitig haben?
Ja. Die empfohlene Zwei-Stufen-Lösung sieht genau das vor. Stufe 1 ist der Tarif TL über die GmbH, der das Bruttogehalt für zwölf Monate absichert. Stufe 2 ist der DKV Tarif KTAG, den der GGF privat abschließt, mit Leistungsbeginn ab dem 365. Krankheitstag. Beide Tarife greifen nahtlos ineinander und schließen gemeinsam die gesamte Absicherungskette ohne Lücke. Die Beiträge zum Tarif KTAG sind nicht steuerlich absetzbar.
Wie hoch kann ein Solo-Selbstständiger sein Krankentagegeld absichern?
Ein Solo-Selbstständiger kann über den DKV Tarif KTN bis zu 100 Prozent seines nachgewiesenen Nettogewinns absichern. Grundlage ist der Gewinn nach Abzug aller Betriebsausgaben, wie er sich aus dem letzten Einkommensteuerbescheid ergibt. Bei schwankendem Einkommen wird in der Regel ein Durchschnitt der letzten zwei bis drei Jahre herangezogen. Betriebskosten wie Miete, Personal oder Kreditverbindlichkeiten sind über den Tarif KTN nicht abgedeckt.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung und wie entsteht sie bei der GGF-Absicherung?
Eine verdeckte Gewinnausschüttung entsteht, wenn die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Vorteil gewährt, den sie einem fremden Geschäftsführer unter gleichen Umständen nicht gewähren würde. Bei der Absicherung droht eine vGA insbesondere dann, wenn der Anstellungsvertrag keine Lohnfortzahlungsklausel enthält, kein Gesellschafterbeschluss über den Versicherungsabschluss vorliegt oder die Versicherungssumme das vertraglich vereinbarte Bruttogehalt übersteigt. Die Abstimmung aller Dokumente mit dem Steuerberater ist zwingend erforderlich. Dies ist keine Steuerberatung.
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Über den Autor
Bodo Kopka
Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.