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Krankentagegeld für Arbeitnehmer


KRANKENTAGEGELD FÜR ARBEITNEHMER

DKV Krankenketagelder für Arbeitnehmer
Die DKV bietet mehrere Krankentagegeldversicherungen für Arbeitnehmer an, den Tarif KTC für bei der DKV vollversicherte Kunden, den Tarif KTAG für alle anderen Kunden, die entweder bei einer anderen Privaten Krankenversicherung oder einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Neu hinzugekommen ist ein Krankentagegeld für angestellte Berufssportler.

Tarif KTC für vollversicherte Arbeitnehmer 

Versicherungsfähig im Tarif KTC sind Arbeitnehmer mit einer DKV-Vollkostenversicherung (ambulant und stationär). Fällt mindestens einer der Tarife weg, endet auch die Versicherung nach Tarif KTC.
 
 
Für alle anderen Arbeitnehmer gibt es den Tarif KTAG. Den Tarif KTAG möchte ich hier vorstellen. 

Leistungen des DKV Krankentagegeld KTAG für Arbeitnehmer 

  • Zahlung eines vereinbarten Krankentagegeldes bei 100-prozentiger Arbeitsunfähigkeit (AU) infolge Krankheit oder Unfall, max. bis zum Nettoeinkommen, ab vereinbartem Leistungsbeginn 
  • Das Krankentagegeld für Arbeitnehmer wird für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, auch für Sonn- und Feiertage. 
  • Eine Höchstleistungsdauer von 78 Wochen wie in der GKV gibt es nicht! 
  • Krankentagegeld wird auch bei stationärer Rehabilitation, nach vorheriger schriftlicher Zusage durch die DKV, gewährt.  

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Leistungsbeginne/KarenztageKrankentagegeld DKV Arbeitnehmer Leistungsbeginne

Krankentagegeld zahlt auch bei Teilarbeitsunfähigkeit 

Bei Teilarbeitsunfähigkeit zahlt die DKV ein anteiliges Krankentagegeld (Krankentagegeld darf zusammen mit dem Arbeitsentgelt nicht das volle Arbeitseinkommen überschreiten). Arbeitnehmer erhalten diese Leistungen längstens für 182 Tage. 

Voraussetzung hierfür ist:

  1. Es muss unmittelbar vorher eine völlige Arbeitsunfähigkeit bestanden haben
  2. Ein Arzt hat der Arbeitsaufnahme zugestimmt.

Versicherungsfähigkeit

Versicherungsfähig sind Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

Wann endet das Krankentagegeld für Arbeitnehmer? 

Beendigung des Versicherungsverhältnisses, u. a.

  • bei Eintritt der Berufsunfähigkeit
  • Beendigung eines festen Arbeits- oder Dienstverhältnisses, sofern der Versicherte nicht mit Aussicht auf Erfolg eine neue Tätigkeit sucht
  • Bezug von Altersrente
  • Vollendung des 70. Lebensjahres (Fortführung bis Vollendung des 75. Lebensjahres möglich)
  • Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes außerhalb der/des EU/EWR
  • Der Versicherer hat in den ersten 3 Jahren ein ordentliches Kündigungsrecht, sofern kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers besteht.

Leistung bei Berufsunfähigkeit

Besteht zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber 3 Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. 

Wartezeiten beim Krankentagegeld für Arbeitnehmer 

Zu Beginn gibt es eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten. Sollte der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum arbeitsunfähig werden, dann wird das Krankentagegeld nur bei Unfällen gezahlt? Ferner gibt es noch eine 8 Monate dauernde besondere Wartezeiten für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. 

Geltungsbereich des Krankentagegeldes für Arbeitnehmer 

  • Der Geltungsbereich ist zunächst einmal Deutschland.
  • Bei einem vorübergehendem Aufenthalt im europäischen Ausland oder einer Wohnsitzverlegung in einen Mitgliedsstaat der/des EU/EWR für akut eingetretene Krankheiten/Unfälle für die Dauer der notwendigen stationären Heilbehandlung im öffentlichen Krankenhaus
  • Für vorübergehende Aufenthalte im außereuropäischen Ausland besteht kein Versicherungsschutz, es können aber besondere Vereinbarungen getroffen werden. 

Automatische dynamische Anpassung 

Der Versicherte hat das Recht, alle 3 Jahre sein Krankentagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung zu erhöhen (aufgerundet auf volle 5 EUR Krankentagegeld), sofern im jeweiligen Tarif mindestens 25 EUR Krankentagegeld versichert sind. Die Erhöhung gilt auch für laufende Versicherungsfälle. Der Versicherte erhält regelmäßig entsprechende Erhöhung-Angebote. 

Anpassung bei Gehaltserhöhung 

Bei Änderung der persönlichen Einkommensverhältnisse ist eine Anpassung des Krankentagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten möglich. Innerhalb von 3 Monaten nach Einkommenserhöhung kann die Anpassung beantragt werden. Sie erfolgt (in 5-EUR-Schritten) max. in Höhe der Einkommenserhöhung. Die Erhöhung gilt nicht für laufende Versicherungsfälle. Die Erhöhung erfolgt zum dann erreichten Eintrittsalter. Das Nettoeinkommen der versicherten Person darf nicht überschritten werden. 

Weitere Information zum Krankentagegeld KTAG für Arbeitnehmer 

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