Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?
Krankengeld und Krankentagegeld sind zwei verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einer längeren Krankheitsdauer. Der wesentliche Unterschied besteht also darin, dass das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird und das Krankentagegeld von der privaten Krankenversicherung.
Hier sind die grundlegenden Unterschiede:
Krankengeld:
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Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gezahlt.
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Es wird gewährt, wenn eine versicherte Person aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist und dadurch ihren Beruf nicht ausüben kann.
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Die Zahlung von Krankengeld beginnt in der Regel nach einer sechswöchigen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Krankheitsfall.
- Selbstständige können dies mit einem Zusatzbeitrag zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag mit einem Leistungsbeginn ab dem 43. Tag vereinbaren. Allerdings können Sie dann die nächsten drei Jahre weder zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse noch zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.
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Die maximale Höhe des Krankengeldes der gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Allerdings gibt es eine Obergrenze, die sich am Beitragsbemessungsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert. Aktuell (Stand 2023) beträgt diese Obergrenze 116,38 Euro pro Tag.
Krankentagegeld:
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Krankentagegeld ist eine Leistung der privaten Krankenversicherung (PKV).
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Es wird gezahlt, wenn eine versicherte Person aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist und dadurch ihren Beruf nicht ausüben kann.
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Der Anspruch auf Krankentagegeld kann individuell vereinbart werden. Selbstständige und Freiberufler können als frühstens Leistungsbeginn (oder später) vereinbaren. Für Arbeitnehmer Krankentagegeld ab dem 43. Tag oder später möglich, je nachdem wie lange er Lohnfortzahlung (gesetzlich geregelt sechs Wochen) bekommt.
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Die Höhe des Krankentagegeldes wird bei Vertragsabschluss festgelegt und kann je nach individueller Vereinbarung unterschiedlich sein.
- Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem gewählten Leistungsbeginn und der Höhe des Krankentagegeldes.
Die genauen Regelungen und Leistungen können jedoch je nach Versicherungsvertrag und individueller Situation variieren. Es ist daher ratsam, sich bei Bedarf mit der eigenen Krankenkasse oder Krankenversicherung in Verbindung zu setzen, um detaillierte Informationen zu erhalten.
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