Geschäftsführer haben oft falsches Krankentagegeld
Falsche Absicherung des GmbH-Geschäftsführers bei Arbeitsunfähigkeit
Im Arbeitsvertrag von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ist das Problem Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oft falsch geregelt. Der geschäftliche Erfolg von kleinen und mittelständischen Unternehmen steht und fällt mit dem GmbH-Geschäftsführer. Fällt der GmbH Geschäftsführer über einen längeren Zeitraum aus - sei es wegen Krankheit oder wegen eines Unfalls -, kann das für ihn und das Unternehmen ziemlich teuer werden. Nämlich dann, wenn im Dienstvertrag dem Gesellschafter-Geschäftsführer bei Arbeitsunfähigkeit unzureichende Vorsorge getroffen wurde.
Die meisten GmbH-Geschäftsführer sind bei Arbeitsunfähigkeit falsch abgesichert!
Die übliche Regelung sieht eine Gehaltsfortzahlung von sechs Monaten durch die GmbH vor. Der vermeintliche Vorteil für den GmbH-Geschäftsführer. Erst nach sechs Monaten wird das deutlich geringere Krankengeld, genauer gesagt Krankentagegeld durch die jeweilige gesetzliche und/oder private Krankenkasse geleistet.
Krankenversicherung des Geschäftsführers
Dieses persönliche Krankentagegeld des GmbH-Geschäftsführers - gleich, ob gesetzlich oder privat versichert - ist oft nicht auf seinen Geschäftsführervertrag abgestimmt. Unabhängig von der im Dienstvertrag vereinbarte Gehaltsfortzahlung ist oftmals ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag versichert.
Konflikt beim Krankentagegeld für den GmbH-Geschäftsführer
Wurde aber für den Geschäftsführer die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Monate vereinbart, wird das Krankentagegeld auch erst nach diesen sechs Monaten gezahlt. Zunächst muss stets der Dienstherr, also die GmbH, die Gehaltsfortzahlung leisten. Die gesetzliche Krankenkasse würde Ihr Krankengeld nicht zahlen, genauer gesagt erst nach 6 Monaten. Das Gleiche gilt beim Krankentagegeld über die private Krankenversicherung.
Kosten für den GmbH-Geschäftsführer durch das falsche Krankentagegeld
- Keine Leistung - trotz Versicherung.
- Doppelabsicherung (über Dienstvertrag und Krankenversicherung) doppelte Beiträge ohne Leistungsanspruch
- für kleine Unternehmen kann eine Gehaltsfortzahlung über sechs Monate finanzielle Schwierigkeiten bedeuten
Hierzu die Lösung: Das Unternehmen gibt das Risiko der Gehaltsfortzahlung an weiter.
Vorteile für beide Seiten:
- Das Krankentagegeld ab dem 6. Monat ist wesentlich günstiger als ab dem 43. Tag
- Bedarfsgerecht - aufgrund des niedrigen Beitrags des Krankentagegeldes ab dem 183. Tag kann der Geschäftsführer sein gesamtes Netto-Einkommen absichern
- Sie sparen Geld - keine Doppelabsicherung - keine doppelten Beiträge
- Das Krankengeld der GmbH geht nahtlos in das private Krankentagegeld des Geschäftsführers über
- Das finanzielle Risiko der GmbH bei Krankheit des Geschäftsführers ist nicht mehr vorhanden
- Betriebsausgabe - Der Beitrag für das Krankentagegeld der GmbH ist Betriebsausgabe
So wird es gemacht:
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Wir prüfen dann Ihren Dienstvertrag und Ihr bestehendes Krankentagegeld. Sie erhalten einen Vorschlag, wie Sie Ihr Lohnfortzahlungsrisiko für sich selbst und das Unternehmen günstiger gestalten können
Nach der Beratung durch uns konnten in 3 von 4 Fällen die Ausgaben des Geschäftsführers für sein Krankentagegeld spürbar gesenkt werden.
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Der Tarif TL:
- Absicherung Ihres Brutto-Einkommens
- Tagegeld ab 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit möglich
- Beginn und die Höhe des Krankengeldes frei wählbar
- die Beiträge sind unter bestimmten Voraussetzungen Betriebsausgaben
- individuelle Anpassung an Ihren Dienstvertrag
- sie erhalten es auch für Sonn- und Feiertagen
- kann bis zum 75. Lebensjahr des Geschäftsführers ohne Zuschlag fortgeführt werden
Beitrags-Beispiel für eine Geschäftsführerin oder Geschäftsführer (47 Jahre alt)
Monatliches Bruttogehalt: 6000 Euro; es werden 200 Euro Krankentagegeld mit dem Leistungsbeginn ab dem 43. Tag vereinbart
Bisher: Krankentagegeld privat bezahlt (bisher), monatlicher Beitrag 184,40 €
Neu: Krankentagegeld wird über die GmbH vereinbart, monatlicher Beitrag 48,00 €*
Dies bedeutet eine monatliche Ersparnis von 136,40 €
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Der GmbH Geschäftsführer spart jährlich 1636,80 €.
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*Darüber hinaus können Sie die Beiträge als Betriebsausgabe absetzen