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Zusammenarbeit zwischen dem Hamburgischen Anwaltverein und der DKV: Gemeinsame Unterstützung für Rechtsanwälte

Der Hamburgische Anwaltverein (HAV) hat sich nicht nur der Förderung der Rechtsberufe und der Interessenvertretung verschrieben, sondern legt auch großen Wert auf das Wohlbefinden und die Absicherung seiner Mitglieder. In diesem Zusammenhang arbeitet der Verein eng mit der Deutschen Krankenversicherung (DKV) zusammen, um seinen Mitgliedern eine umfassende und spezialisierte Krankenversicherung anzubieten. Insbesondere bei der Krankentagegeldversicherung eröffnet die DKV den Mitgliedern und ihren Familienangehörigen des HAV eine Vielzahl von Vorteilen. Diese Kooperation ist ein weiterer Schritt in Richtung bestmöglicher Unterstützung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Hansestadt Hamburg.

Hamburgischer Anwaltverein: Förderung der Rechtsberufe und Interessenvertretung

Der Hamburgische Anwaltverein (HAV) ist eine bedeutende berufliche Organisation, die die Interessen der Anwaltschaft in der Hansestadt Hamburg vertritt. Gegründet im Jahr 1859, hat der Verein eine lange Tradition und spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Rechtsberufe sowie der Wahrung der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit. Mit einer breiten Mitgliederbasis und vielfältigen Aufgaben ist der HAV eine zentrale Institution im Hamburger Rechtsleben.

Mitgliedschaft und Mitgliederzahl: Der Hamburgische Anwaltverein steht allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren offen. Dabei fungiert der Verein als Plattform für den professionellen Austausch und die Vernetzung unter den Mitgliedern. Neben der klassischen Anwaltschaft sind auch Justiziarinnen und Justiziare aus Unternehmen, Verwaltungsjuristinnen und Verwaltungsjuristen sowie andere Juristinnen und Juristen im HAV vertreten. Dies spiegelt die Vielfalt und Breite der rechtlichen Tätigkeitsfelder wider, die im Hamburger Raum existieren.

Der HAV ist eine der größten Anwaltsvereinigungen in Deutschland

Aufgaben und Funktionen: Der Hamburgische Anwaltverein erfüllt eine Reihe wichtiger Aufgaben, die zur Stärkung der Rechtsberufe und zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit beitragen:

  1. Interessenvertretung: Der HAV setzt sich aktiv für die Interessen der Anwaltschaft ein und nimmt Stellung zu rechtspolitischen Entwicklungen. Dabei arbeitet er eng mit anderen juristischen Organisationen und Behörden zusammen, um die Stimme der Rechtsberufe zu stärken.

  2. Fortbildung und Wissenstransfer: Der Verein fördert die berufliche Weiterbildung seiner Mitglieder durch Seminare, Vorträge und Fachveranstaltungen. Dies trägt zur Qualitätssicherung der juristischen Arbeit bei und ermöglicht den Austausch über aktuelle rechtliche Themen.

  3. Rechtsberatung und -auskunft: Der HAV bietet seinen Mitgliedern Unterstützung bei fachlichen Fragen und beruflichen Herausforderungen. Dies kann von praktischen Anliegen bis zu ethischen Fragestellungen reichen.

  4. Netzwerk und Gemeinschaft: Der Verein schafft Möglichkeiten für Anwältinnen und Anwälte, sich zu vernetzen, Erfahrungen auszutauschen und kollegiale Beziehungen aufzubauen. Dies kann dazu beitragen, dass Mitglieder von den Erfahrungen anderer profitieren und sich beruflich weiterentwickeln können.

  5. Öffentlichkeitsarbeit: Der HAV informiert die Öffentlichkeit über rechtliche Themen, fördert das Verständnis für Rechtsfragen und trägt zur Aufklärung juristischer Angelegenheiten in der Gesellschaft bei.

 

Empfehlung der DKV (Deutsche Krankenversicherung):

Besonders erwähnenswert ist, dass der Hamburgische Anwaltverein seinen Mitgliedern und deren Familienangehörigen die Deutsche Krankenversicherung (DKV) empfiehlt, insbesondere bei der Krankentagegeldversicherung.

Die DKV bietet zahlreiche Vorteile im Bereich Krankentagegeld, die für Rechtsanwälte von besonderem Interesse sind:

 

  • Extra günstige Beiträge: Die DKV bietet ihren Versicherten speziell kalkulierte Beiträge, die den Bedürfnissen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten entsprechen. 

  • Absicherung fixer Kanzleikosten: Durch die Möglichkeit, fixe Kosten der Kanzlei abzusichern, wird ein höheres Krankentagegeld möglich. 

  • Kündigungsschutz-Garantie: Die DKV bietet eine Kündigungsschutz-Garantie für das Krankentagegeld.

  • Annahmegarantie: Die DKV gewährt eine Annahmegarantie beim Krankentagegeld für Freiberufler. Jeder Rechtsanwalt kann versichert werden.

  • Flexibler Leistungsbeginn: Die Versicherten können selbst entscheiden, ab welchem Tag die Leistungen beginnen sollen, sei es ab dem 4. Tag oder später.

  • Sofortiger Versicherungsschutz: Es gibt keine Wartezeiten, der Versicherungsschutz beginnt sofort.

  • Erweitertes Abschlussalter: Das Krankentagegeld kann bis zum 69. Lebensjahr abgeschlossen werden, wobei es automatisch mit dem 75. Lebensjahr endet oder wenn die Tätigkeit beendet wird.

  • Fortzahlung nach Berufsunfähigkeitsrente: Das Krankentagegeld wird bis zu 52 Wochen nach Beginn der Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe weitergezahlt.

  • Beitragsrückerstattung: Bei Nicht-Inanspruchnahme wird eine Beitragsrückerstattung gewährt.

 

Darüber hinaus bietet die DKV den Mitgliedern des Hamburgische Anwaltverein, seinen Mitgliedern und deren Familienangehörigen noch weitere Krankenzusatzversicherungen zu günstigeren Beiträgen an. Hier finden sie weitere Informationen.

 

Fazit: Der Hamburgische Anwaltsverein spielt eine herausragende Rolle bei der Unterstützung und Förderung der Rechtsberufe in Hamburg. Mit einer breiten Mitgliederbasis, vielfältigen Aktivitäten und einer starken Interessenvertretung trägt der Verein dazu bei, die Qualität der juristischen Arbeit zu steigern und die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft zu betonen. Die Empfehlung der DKV für das Krankentagegeld unterstreicht das umfassende Engagement des Vereins für das Wohlbefinden und die Absicherung seiner Mitglieder, insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht. 

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FAQ – häufig gestellte Fragen


Hier habe ich dir die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Hamburgischen Anwaltverein und der DKV zusammengestellt:

Was ist der Hamburgische Anwaltverein (HAV)?

Der HAV ist eine bedeutende berufliche Organisation, die seit 1859 besteht und die Interessen der Rechtsanwaltschaft in Hamburg vertritt. Er fördert die Rechtsberufe, unterstützt die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und bietet eine Plattform für professionellen Austausch und Vernetzung seiner Mitglieder.

Wer kann Mitglied des Hamburgischen Anwaltvereins werden?

Mitglied können alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie Juristinnen und Juristen aus verschiedenen Bereichen wie Unternehmen und Verwaltung werden.

Welche Aufgaben und Funktionen hat der HAV?

Der HAV engagiert sich in der Interessenvertretung, Fortbildung, Rechtsberatung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit, um die Rechtsberufe zu stärken und über rechtliche Themen aufzuklären.

Warum empfiehlt der HAV die Deutsche Krankenversicherung (DKV)?

Der HAV empfiehlt die DKV insbesondere für Krankentagegeldversicherungen, da sie speziell kalkulierte Beiträge und Vorteile wie Absicherung fixer Kanzleikosten, Kündigungsschutz-Garantie, und Annahmegarantie bietet, die auf die Bedürfnisse von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zugeschnitten sind.

Welche Vorteile bietet die Krankentagegeldversicherung der DKV?

Zu den Vorteilen gehören unter anderem extra günstige Beiträge, Kündigungsschutz-Garantie, flexibler Leistungsbeginn, sofortiger Versicherungsschutz, ein erweitertes Abschlussalter, Fortzahlung nach Berufsunfähigkeitsrente und eine Beitragsrückerstattung bei Nicht-Inanspruchnahme.

Gibt es neben dem Krankentagegeld weitere Versicherungsleistungen der DKV für HAV-Mitglieder?

Ja, die DKV bietet HAV-Mitgliedern und deren Familienangehörigen auch andere Krankenzusatzversicherungen zu günstigeren Beiträgen an.

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