BERGISCHE Krankenkasse und DKV Kooperation Krankentagegeld
BERGISCHE Krankenkasse neuer Kooperationspartner der DKV
📯 Seit Anfang Juni 2022 🤼♀️ kooperieren die DKV und die gesetzliche Krankenversicherung BERGISCHE Krankenkasse miteinander. Mitarbeiter der Bergischen Krankenkasse sowie deren mitversicherte Mitgliedern der BERGISCHEN Krankenkasse sowie deren mitversicherten Angehörigen können jetzt alle Zusatzversicherungen der DKV zu Sonderkonditionen anbieten. Dies gilt auch für die Krankentagegelder der DKV für Arbeitnehmer und Selbstständige.
Bergische Krankenkasse hat 73.000 Mitglieder
Ihre rund 73.000 Versicherten betreut die BERGISCHE Krankenkasse in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Sie ist nicht bundesweit geöffnet Ihre Heimat führt die BERGISCHE Krankenkasse im Namen, weil die Wurzeln im Herzen des Bergischen Landes liegen. Seit fast 150 Jahren kennt die BERGISCHE Krankenkasse die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen in der Region ganz genau und weiß, was sie bewegt.
Weitere Informationen zur BERGISCHEN-Krankenkasse finden Sie hier
Was spricht für die DKV?
Die DKV ist bei Krankenzusatzversicherung und beim Krankentagegeld 🏆Marktführer. Die DKV bietet allen Mitgliedern der BERGISCHE Krankenkasse und deren Familienangehörigen alle Zusatzversicherung zu vergünstigten Beiträgen an. Sie erhalten als Mitglied einen Extrabeitragsnachlass.
Gleichzeitig hat die DKV sich verpflichtet, alle Mitglieder trotz Vorerkrankungen zu versichern (Kontrahierungszwang). Kein Mitglied wird abgelehnt. Und bei allen Tarifen mit Gesundheitsfragen verzichtet die DKV auf die Einhaltung der Wartezeiten. Somit haben Sie als Beginn 100 % Versicherungsschutz.
Dazu gehören:
- Zahnzusatzversicherungen
- Krankenhauszusatzversicherungen
- Krankheitskosten Vollversicherung, wenn sie von der gesetzlichen Krankenkasse zur PKV wechseln wollen
- ambulante Zusatzversicherung
- Pflege Zusatzversicherung
- Krankenhaustagegeld
- Krankentagegeld
Besonderer Höhepunkt beim Krankentagegeld
Beim Krankentagegeld für Arbeitnehmer und Selbstständige verzichtet die DKV auf ihr besonderes Kündigungsrecht im Leistungsfall.
In § 14 der MBKT (Musterbedingungen für das Krankentagegeld) können Sie nachlesen, ob Ihr Versicherer beim Krankentagegeld auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet oder nicht. Wir haben dies für alle Gesellschaften geprüft; "Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten kündigen, ...."
Die DKV bietet allen Mitgliedern der BERGISCHE Krankenkasse und deren Familienangehörigen Kündigungsschutzgarantie.
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Berufsunfähigkeit - Wenn Ihr Krankentagegeld nicht mehr zahlt...
Wenn Sie berufsunfähig werden, dann endet automatisch Ihr Krankentagegeld. Wenn Sie dann nicht von "Hartz 4" leben möchten, empfehle ich eine Berufsunfähigkeits-Rente.