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Online Abschluss Krankentagegeld

Online Abschluss Krankentagegeld


Sollte ich Krankentagegeld online abschließen?


Die Barmenia bietet Krankentagegeld für Arbeitnehmer mit Online-Abschluss. Pflichtversicherte Arbeitnehmer, in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, habe die Möglichkeit den Tarif 42+ online abzuschließen. Allerdings ist dieses nicht möglich, wenn Vorerkrankungen vorliegen. Hierfür hat die Barmenia eine lange Liste von Vorerkrankungen, die zu einer Ablehnung führen, im Antragsprozess aufgeführt. In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob man eine Krankentagegeldversicherung überhaupt direkt online abschließen sollte? 

Krankentagegeld (Tarif T42+) ab dem 43. Tag für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Es können maximal 25 € Krankentagegeld beantragt werden. Als Leistungsbeginn gibt es nur den 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Somit ist dieser Tarif nur für pflichtversicherte Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, geeignet.

Die Höhe des Beitrages kann direkt online berechnet werden. So kosten zum Beispiel 25 € Krankentagegeld ab dem 43. Tag für einen 58-Jährigen monatlich 23 €, für einen 48-jährigen18 € und für einen 38-jährigen 13,75 € im Monat. Da gibt es günstigere Angebote

 

Barmenia versichert viele Vorerkrankungen nicht

Wenn sie sich dann für alle Krankentagegeld entschieden haben, nennt ihn die Barmenia eine Vielzahl von Vorerkrankungen, die zu einer Ablehnung des Krankontaktgeldantrages führen. 

Bitte beachten Sie: "Die folgenden Gesundheitsfragen sind nach bestem Wissen richtig zu beantworten. Bei unzutreffenden Angaben kann die Barmenia Krankenversicherung AG vom Vertrag zurücktreten bzw. die Leistung verweigern (bitte beachten Sie hierzu die "Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG"). Versichern können sich Personen, die Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind."

 
Besteht oder bestand in den letzten 5 Jahren, eine der folgenden Erkrankungen, Gesundheitsstörungen und/oder -beeinträchtigungen?

 

  • Abhängigkeit vom Beatmungsgerät
  • Adipositas, ab Grad II (BMI >35)
  • Alkoholismus
  • Alzheimer
  • Amputationen, mehrere
  • Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
  • Anämien (alimentäre, hereditäre, aplastische)
  • Angina Pectoris
  • Aortenaneurysma
  • Arteriosklerose
  • Arthrose
  • Autismus
  • Bandscheibenvorfall
  • Blutgerinnungsstörung
  • Chorea Huntington
  • COPD (chronisches Lungenemphysem)
  • Creutzfeldt-Jakob
  • Darmerkrankung, chronische
  • Degeneration des Gehirns oder Nervensystems
  • Demenz
  • Depression
  • Diabetes mellitus (Typ 1 oder 2 sowie genetisch, medikamentös, nach Bauchspeicheldrüsenentfernung)
  • Dialyse
  • Epilepsie
  • Gelenkersatz
  • Hemiparese
  • Hemiplegie
  • Hepatitis B/Hepatitis C
  • Herzklappenkrankheiten
  • Herzkrankheiten, chronische rheumat./angeborene
  • Herzmuskelinsuffizienz
  • Hirninfarkt
  • HIV-Infektion
  • Immunschwäche, angeborene/ erworbene
  • Kinderlähmung
  • Knochengewebeschädigung
  • Koma
  • Krebs (alle Arten von bösartigen Neubildungen)
  • Lähmung, spastische
  • Leberzellschaden (u.a. Zirrhose, Degeneration)
  • Lungenembolie
  • Lungeninfarkt
  • Lymphödem

 

  • M
    Makuladegeneration, altersbedingte (AMD)
    Metabolisches Syndrom
    Morbus Bechterew
    Mukoviszidose
    Multiple Sklerose
    Muskelschwund (-dystrophie)
    Myasthenie
    Myokardinfarkt
    Myopathie
  • N
    Netzhautablösung
    Nierenembolie
    Nierenfunktionsstörungen
    Niereninsuffizienz, chronische
  • O
    Organ- oder Gewebetransplantation
    Osteoporose
  • P
    Parkinson
    Picksche Krankheit
    Polyarthritis
    Polyneuropathie
    Psoriasisarthritis
    psychische Erkrankung
    Psychosen
  • Q
    Querschnittslähmung
  • R
    Rheuma
    Rückenmarkkrankheiten
  • S
    Sarkoidose
    Schädel-Hirntrauma mit Hirnblutung
    Schizophrenie
    Schlaganfall
    Sehnervschädigung
    Sklerodermie
    Strahlenfolgen
    Subdurale Hämatome
  • Z
    Zerebralparese
    Zerebrovaskuläre Krankheit

 

Dann folgen noch drei Fragen, die Sie mit "nein" beantworten sollten. Ansonsten ist kein Abschluss möglich 

 

Besteht

  • derzeit eine Arbeitsunfähigkeit?
  • Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit oder wurde ein Antrag auf Leistungen gestellt?
  • Pflegebedürftigkeit oder wurde ein Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt?

 

Warum rate ich vom Online-Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ab? 

Höhe des Krankentagegeldes richtig berechnet?

Haben Sie die Höhe ihres Krankentagegeldes richtig berechnet? Ist dieses zu hoch oder zu niedrig? Dies werden sie erst im Leistungsfall feststellen, wenn sie arbeitsunfähig sind. Dann werden Sie nach Ihrem Bruttoeinkommen gefragt. Wenn dieses niedriger ist als das vereinbarte Krankentagegeld, dann haben Sie ein Problem.

Die Gesellschaft ist berechtigt, ab diesem Zeitpunkt das Krankentagegeld zu kürzen. Zu viel gezahlte Beiträge erhalten Sie nicht zurück.

Oder, Sie haben zu wenig Krankentagegeld beantragt, dann fehlt Ihnen bei Arbeitsunfähigkeit Geld. Und dies unter Umständen monatelang.

 

Gesundheitsfragen nicht richtig beantwortet!

Meine Erfahrung sagen mir, dass bei online Abschlüssen die Risikoprüfung erst im Leistungsfall durchgeführt wird. Was heißt das?

Sie haben das Krankentagegeld vor zwei Jahren online abgeschlossen und alle Gesundheitsfragen aus Ihrer Sicht nach besten Wissen und Gewissen beantwortet. Nun passiert der Fall, dass sie jetzt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind.

Sie müssen das private Krankentagegeld in Anspruch nehmen. Sie reichen dann Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auf dem der Arzt die Diagnose, also den Grund, weshalb sie arbeitsunfähig sind, erfasst hat. ein. Die Versicherung sieht sich diese Diagnose an und überprüft, ob sie diese Diagnose beziehungsweise Vorerkrankung bei Antragsaufnahme hätten angeben müssen. Wenn dies der Fall ist, dann wird Ihnen die Versicherung mitteilen, dass sie nicht zahlen wird. Wenn Sie Pech haben, dann wird Ihr Versicherer den Vertrag wegen der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung aufheben. Sie haben dann jahrelang Beiträge gezahlt und erhalten diese nicht zurück. Und eine neue Krankentagegeldversicherung werden Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit auch nicht abschließen können. Kein Versicherer wird Sie versichern. 

 

Deshalb kann ich mein online Abschluss als Krankheit nur völlig gesunden empfehlen, die absolut sicher sind, dass sie die letzten fünf Jahre keine Behandlung und Beschwerden hatten. 

Antragsaufnahme Krankentagegeld gemeinsam per Telefon

Bei der Berechnung der richtigen Höhe Ihres Krankentagegeldes sind wir Ihnen behilflich. Wir berechnen gemeinsam mit Ihnen die richtige Höhe.

Anschließend gehen wir dann gemeinsam mit Ihnen die Gesundheitsfragen durch. Sie erhalten dann Ihren Antrag. Diesen können Sie dann in aller Ruhe zu Hause überprüfen. Und wenn alles stimmt, dann senden Sie uns Ihren Antrag einfach per Post, Fax oder Mail zu.

Somit sind Sie auch Jahre später sicher, dass Sie im Leistungsfall Ihr vereinbartes Krankentagegeld erhalten. 

 

Viele Vorerkrankungen versichern wir mit

Auch wenn Sie Vorerkrankungen haben, sprechen Sie uns an. Wir prüfen gemeinsam mit ihm, ob Sie sich versichern können. Wenn dieses nicht geht, haben wir noch ein spezielles Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen. Allerdings werden wir dieses Ihnen erst dann anbieten, wenn das vorher angebotene Krankentagegeld abgelehnt wurde.

 

Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen

Beim Tarif ohne Gesundheitsfragen gibt es eine Einschränkung. Kein Krankentagegeld gibt es für eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit und Unfällen, wegen derer die versicherte Person den letzten 24 Monate vor Antragstellung insgesamt mindestens 21 Tage arbeitsunfähig war. Diese Einschränkung gilt, wenn der Versicherungsfall innerhalb von 24 Monaten seit Versicherungsbeginn eintritt und mit dieser Krankheit oder Unfall im ursächlichen Zusammenhang steht. 

 

Sie interessieren sich für eine Krankentagegeldversicherung?