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R+V Versicherung Krankentagegelder im Test Vor- und Nachteile

R+V Versicherung Krankentagegelder im Test Vor- und Nachteile


Das Krankentagegeld der R+V für Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer

Die R+V bietet einen Krankentagegeld-Tarif (Tarifbezeichnung TE) für Selbstständige Freiberufler und Arbeitnehmer an. Der früheste Leistungsbeginn für Arbeitnehmer ist der 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Ebenfalls sind der 92. und der 183. Tag möglich. Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist der früheste Leistungsbeginn der 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Für diese Berufsgruppe ist auch der 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit sowie die Leistungsbeginne der Arbeitnehmer möglich. 

Was gefällt mir beim Krankentagegeld der R+V?


Geltungsbereich - Wird das Krankentagegeld auch im Ausland bezahlt?

Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im europäischen Ausland wird für im Ausland akut eingetretene Krankheiten oder Unfälle das Krankentagegeld in vertraglichem Umfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus und einer Privatklinik gezahlt.

Bei Auslandsaufenthalten au
ßerhalb Europas besteht bis zu 6 Monaten auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz im Rahmen des für das europäische Ausland geltenden Umfangs.  

Erneute Arbeitsunfähigkeit

Tritt innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende einer Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Krankheit oder Unfallfolge erneut Arbeitsunfähigkeit ein, so werden die in den letzten 12 Monaten vor Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit nachgewiesenen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Krankheit oder Unfallfolge auf die Karenzzeit angerechnet.

Wiedereingliederung - Zahlt die R+V bei Teilarbeitsunfähigkeit?

Ist im Anschluss an eine hundertprozentige Arbeitsunfähigkeit nach ärztlichem Befund eine stufenweise Aufnahme der beruflichen Tätigkeit (Wiedereingliederung) medizinisch angezeigt, wird Krankentagegeld für bis zu zwei Wiedereingliederungsmaßnahmen je Versicherungsfall gezahlte, wenn

  • die R+V dies vor Beginn der Wiedereingliederungsmaßnahme in Textform zugesagt hat.
  • die R+V vor Beginn der Maßnahme eine Kopie des vollständig ausgefüllten Wiedereingliederungsplans nebst Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt wird,
  • bei Selbstständige und Freiberufler:  Sofern im unmittelbaren Anschluss an eine ununterbrochene hundertprozentige Arbeitsunfähigkeit von mindestens sechs Wochen noch teilweise Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 % besteht

 

Die Zahlung ist bei Arbeitnehmern auf maximal 120 Tage je Versicherungsfall und bei Selbstständigen auf 60 Tage je Versicherungsfall begrenzt. 


Anpassung Nettoeinkommen -  Kann ich mein Krankentagegeld erhöhen, wenn sich mein Einkommen erhöht?

Ihr Nettoeinkommen können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten erhöhen, wenn Sie spätestens innerhalb von zwei Monaten die Änderung Ihres Nettoeinkommens bzw. bei Selbstständigen den Steuerbescheid des Finanzamtes beim Versicherer einreichen.

Diese Regelung finde ich gut. Allerdings müssen Sie die Änderung Ihres Nettoeinkommens innerhalb von zwei Monaten der R+V. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass hier eine rechtzeitige Rückmeldung häufig vergessen wird. Und danach kann die R+V Ihren Antrag bei Vorerkrankungen ablehnen.

 

Alkoholbedingte Arbeitsunfähigkeit 

Das Krankentagegeld wird aus bei alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
 

Rehabilitationsmaßnahmen - Wird das Krankentagegeld bei Reha gezahlt?

Das Krankentagegeld wird auch bei Arbeitsunfähigkeit während ambulanter oder stationärer Kur- bzw. Sanatoriums Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahme gezahlt, wenn
nach ärztlicher Prognose zu Beginn der Maßnahme noch vollständige Arbeitsunfähigkeit besteht, und 

  • die Maßnahme zur Heilung oder Linderung der die Arbeitsunfähigkeit begründenden Erkrankung oder Unfallfolge medizinisch notwendig ist und 
  • der Versicherer die Leistungen vor Beginn der Maßnahme in Textform zugesagt hat. Leistungen Dritter werden nach Nr. 3 Teil III Tarife TE angerechnet.

Die R+V zahlt das Krankentagegeld nur während einer stationären, sofern dies vor Beginn der Maßnahme schriftlich zugesagt wurde.

 

Was gefällt mir beim Krankentagegeld der R+V weniger?

Wartezeiten - Wir das Krankentagegeld direkt ab Beginn in voller Höhe gezahlt?

Bei den Wartezeiten gibt es nichts Besonderes. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. In diesem Zeitraum leitet die R+V nur bei Unfall das vereinbarte Krankentagegeld. Die besondere Wartezeit für Psychotherapie, Zahnbehandlung und Zahnersatz und Kieferorthopädie beträgt acht Monate.

 

Ordentliche Kündigungsrecht - Kann das Krankentagegeld in den ersten 3 Jahren vom Versicherer gekündigt werden?

Die R+V verzichtet nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht in der ersten 3 Jahre. Er kann somit in den ersten drei Jahren jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. 


Krankentagegeld bei Bezug von Altersrente

Das Versicherungsverhältnis endet automatisch mit dem Bezug von Altersrente, spätestens, sofern tariflich vereinbart, mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Dies ist nicht mehr zeitgemäß, da viele Arbeitnehmer und Selbstständige auch über das 65. Lebensjahr hinaus noch berufstätig sind.

 

Wie viel Krankentagegeld kann ich maximale Höhe des Krankentagegeldes


Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnet, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgeblich für die Berechnung ist der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung beziehungsweise vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.

Bei Arbeitnehmern:

  • bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder privat kranken vollversicherten Arbeitnehmern gelten als Nettoeinkommen 75 % des Bruttoentgelts, einschließlich Urlaubs-, Weihnachtsgeld, vermögenswirksamer Leistungen und Sachbezügen sowie regelmäßiger Sonderzahlungen und Zulagen aus unselbstständiger Tätigkeit.
  • bei privat Krankenvollversicherten werden zusätzlich die Arbeitgeberanteile zur privaten Krankenvoll- und Pflegepflichtversicherung sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken hinzugerechnet. Wird die versicherte Tätigkeit nachweislich noch keine 12 Monate ausgeübt, gelten als Nettoeinkommen 75 % des vereinbarten Jahreszielgehalts.

 

Im Einzelfall kann ein durch die Entgeltabrechnungen nachgewiesenes höheres durchschnittliches Jahresnettoeinkommen berücksichtigt werden. In diesem Fall entspricht das Nettoeinkommen dem ausgewiesenen Auszahlungsbetrag des Entgelts (vergleiche § 1 Absatz 2 Nr. 7 Entgeltbeschäftigungsverordnung). Pflichtversicherte in der GKV können, soweit nichts anderes vereinbart, ein Krankentagegeld in folgender Höhe absichern: Differenz zwischen dem auf den Tag umgerechneten Jahresnettoeinkommen der letzten zwölf Monate gemäß Entgeltabrechnungen (siehe Satz 5) und dem Anspruch auf Nettokrankengeld aus der GKV.

 

Bei Selbstständige und Freiberufler:

Bei Selbstständigen und Freiberuflern gelten als Nettoeinkommen 85 % des im genannten Zeitraum erzielten Gewinns vor Steuern, der aus der angegebenen und versicherten Tätigkeit erzielt wird. Der Gewinn errechnet sich als Differenz zwischen den Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Absatz 3 EStG.

Das Nettoeinkommen ist durch Vorlage eines Steuerbescheids nebst Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) oder Betriebswirtschaftlicher Auswertung (BWA) nachzuweisen. Liegt der Steuerbescheid noch nicht vor, ist der Nachweis durch eine GuV oder BWA zu erbringen. Diese muss von einer zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen berechtigten Person (z. B. Steuerberater) bestätigt sein.

Wird die versicherte Tätigkeit noch nicht mindestens 12 Monate lang ausgeübt, legt der Versicherer den versicherbaren Tagessatz nach billigem Ermessen fest.  

 

Dynamik - Wird das Krankentagegeld automatisch angepasst?

Die R+V erhöht je Tarif TE nur dann, wenn das, wenn das vereinbarte Krankentagegeld folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • es wurde mit einer Karenzzeit von mindestens 4 Wochen (also mit Leistungsbeginn 29. Tag oder später) vereinbart und
  • hat einen Tagessatz von mindestens 25 EUR
  • planmäßig alle 3 Jahre um 7,5 % des zuletzt vereinbarten Tagessatzes (Dynamik).

 

 

Hier das Kleingedruckte des Krankentagegeldes der R+V, wenn Sie selber nachlesen möchten:

 

Die Gesundheitsfragen bei dem Krankentagegeld der R+V 

  1. Sind Sie in den letzten 3 Jahren beraten, untersucht oder behandelt worden und/oder bestanden bzw. bestehen Beschwerden, Krankheiten, Allergien, Unfallfolgen, Fehlbildungen?
  2. Sind ambulante Beratungen, Untersuchungen oder Behandlungen beabsichtigt oder angeraten?
  3. Wurde bei ihnen eine HIV-Infektion festgestellt oder ein HIV-Test ärztlich angeraten bzw. steht das Testergebnis noch aus?
  4. Körpergröße in cm. Körpergewicht in kg.

  

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