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Arbeitsvertrag GmbH-Geschäftsführer 2026: Steuervorteile nutzen und Existenz absichern

Der Anstellungsvertrag des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers ist weit mehr als ein arbeitsrechtliches Dokument. Er ist das zentrale Instrument, mit dem Privatausgaben in Betriebsausgaben umgewandelt, steuerliche Vorteile genutzt und die Absicherung bei Krankheit, Berufsunfähigkeit, Unfall und Tod rechtssicher geregelt werden. Wer diesen Vertrag nicht strategisch gestaltet, verschenkt erhebliche steuerliche Spielräume und riskiert im Ernstfall eine vollständige Versorgungslücke.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Klauseln in keinem GGF-Anstellungsvertrag fehlen dürfen, wie die betriebliche Absicherung steuerlich optimiert wird und welche konkreten Textvorschläge Sie direkt in Ihren Vertrag übernehmen können. Grundlage ist über 40 Jahre Beratungserfahrung mit GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern. Alle steuerlichen und rechtlichen Details sind ausschließlich mit Ihrem Steuerberater und Rechtsbeistand abzustimmen.

Der Status des GGF: Grundlage für alle Vertragsregelungen

Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist rechtlich Angestellter seiner eigenen GmbH. Sein Status bestimmt, welche Regelungen im Anstellungsvertrag steuerlich anerkannt werden und welche Sozialversicherungspflichten bestehen. Ohne geklärten Status ist keine Vertragsregelung rechtssicher. Das Statusfeststellungs- verfahren der Deutschen Rentenversicherung ist daher der erste Pflichtschritt vor jeder Vertragsgestaltung.

Der Status des GGF wird in drei Rechtsbereichen unterschiedlich bewertet. Alle drei Bereiche sind für die Vertragsgestaltung relevant und müssen bei der Absicherung berücksichtigt werden.

Arbeitsrechtliche Einordnung

Arbeitsrechtlich gilt ein GGF mit einem Stimmrechtsanteil von mindestens 50 Prozent als beherrschend. In diesem Fall gilt das Betriebsrentengesetz für ihn nicht. Alle Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge müssen daher ausschließlich vertraglich vereinbart werden. Zusätzlich ist der Insolvenzschutz der GGF-Versorgung durch eine Pfandrechtsvereinbarung sicherzustellen. Lassen Sie diese Regelungen durch einen Rechtsbeistand prüfen.

Steuerrechtliche Einordnung

Steuerrechtlich gilt der GGF mit einem Stimmrechtsanteil von mehr als 50 Prozent als beherrschend. Das Steuerrecht stellt höhere Anforderungen an die Ausgestaltung der Versorgungsregelungen als an normale Arbeitnehmer. Insbesondere bei der betrieblichen Altersvorsorge und der Krankentagegeldversicherung muss die Konfiguration exakt den steuerlichen Vorschriften entsprechen, um als Betriebsausgabe anerkannt zu werden. Jede Abweichung riskiert eine Einstufung als verdeckte Gewinnausschüttung.

Sozialversicherungsrechtliche Einordnung

Sozialversicherungsrechtlich gilt der GGF als beherrschend und damit als nicht sozialversicherungspflichtig, wenn er mehr als 50 Prozent am Stammkapital hält. Das gilt auch bei einem minderbeteiligten GGF mit allumfassender und unentziehbarer Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag. Entscheidend ist die Leitungsmacht in der Gesellschafterversammlung. Die verbindliche Statusfeststellung erfolgt durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund im obligatorischen Statusfeststellungsverfahren.

Ausführliche Informationen zum Statusfeststellungsverfahren lesen Sie hier: Statusfeststellung für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer .

Achtung vGA: Alle Vertragsregelungen zwischen GGF und GmbH müssen einem Fremdvergleich standhalten. Regelungen, die einem fremden Geschäftsführer nicht gewährt würden, wertet das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung. Die steuerlichen Konsequenzen sind erheblich. Stimmen Sie jeden Vertragsbaustein vor Abschluss mit Ihrem Steuerberater ab. Dies ist keine Steuerberatung.

Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit: Die wichtigste Klausel im Anstellungsvertrag

Die Lohnfortzahlungsklausel ist die wichtigste Einzelregelung im GGF-Anstellungsvertrag. Ohne sie hat die GmbH keine rechtliche Grundlage für die Gehaltszahlung im Krankheitsfall. Das Finanzamt wertet jede trotzdem geleistete Zahlung als verdeckte Gewinnausschüttung. Empfohlen wird eine Lohnfortzahlung von zwölf Monaten, abgesichert durch den DKV Tarif TL als Rückendeckungsversicherung über die GmbH.

Der GGF hat im Gegensatz zum Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Was ihn absichert, steht ausschließlich in seinem Anstellungsvertrag. Fehlt die Lohnfortzahlungsklausel, entsteht ab dem ersten Krankheitstag eine vollständige Einkommenslücke. Die GmbH darf ohne vertragliche Grundlage kein Gehalt weiterzahlen, ohne steuerliche Konsequenzen zu riskieren.

Warum zwölf Monate Lohnfortzahlung empfohlen werden

Viele Anstellungsverträge orientieren sich am gesetzlichen Mindeststandard für Arbeitnehmer und sehen eine Lohnfortzahlung von nur sechs Wochen vor. Für den GGF ist das unzureichend. Wir empfehlen eine Lohnfortzahlung von zwölf Monaten aus zwei Gründen:

  • Der DKV Tarif TL sichert das volle Bruttogehalt bis 15.600 Euro monatlich für bis zu zwölf Monate ab. Eine kürzere Lohnfortzahlung nutzt dieses Potenzial nicht vollständig aus.
  • Ab dem 365. Krankheitstag greift der privat abgeschlossene DKV Tarif KTAG nahtlos an. Die Absicherungskette ist damit ohne Unterbrechung durchgehend gesichert.

Die Rückendeckungsversicherung: DKV Tarif TL

Die GmbH schließt parallel zur Lohnfortzahlungsklausel den DKV Tarif TL ab. Im Krankheitsfall des GGF zahlt der DKV das vereinbarte Krankentagegeld direkt an die GmbH. Die GmbH finanziert damit die vertraglich geschuldete Lohnfortzahlung, ohne die eigene Liquidität zu belasten. Die Beiträge zum Tarif TL zahlt die GmbH als Betriebsausgabe. Versicherungssumme und Bruttogehalt laut Anstellungsvertrag müssen exakt übereinstimmen, um eine vGA auszuschließen.

Abstimmung von Anstellungsvertrag und Tarif TL

Drei Dokumente müssen vor Vertragsabschluss aufeinander abgestimmt und vollständig vorliegen:

  • Anstellungsvertrag mit Lohnfortzahlungsklausel für zwölf Monate und exakter Gehaltsangabe
  • Gesellschafterbeschluss über den Abschluss des Tarif TL, gefasst vor Vertragsabschluss
  • Versicherungsvertrag Tarif TL mit Versicherungssumme exakt entsprechend dem Bruttogehalt laut Anstellungsvertrag

Eine fehlerhafte Konfiguration führt im Leistungsfall zu Leistungskürzungen oder steuerlichen Nachforderungen. Stimmen Sie die Konfiguration mit Ihrem Steuerberater ab.

Textvorschlag Lohnfortzahlungsklausel

„Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer Anspruch auf Fortzahlung seiner vertragsmäßigen Bezüge für die Dauer von 12 Monaten, längstens jedoch bis zum Ende des Anstellungsvertrags."

Dieser Textvorschlag dient als Formulierungshilfe. Er muss individuell an Ihre Situation angepasst und durch einen Rechtsbeistand geprüft werden, bevor er in den Anstellungsvertrag aufgenommen wird.

Was nach zwölf Monaten passiert

Nach Ablauf der zwölf Monate endet die Lohnfortzahlung durch die GmbH. Der DKV Tarif KTAG, den der GGF privat abgeschlossen hat, greift ab dem 365. Krankheitstag nahtlos an und sichert bis zu 80 Prozent des Bruttoeinkommens ab. Die Beiträge zum Tarif KTAG zahlt der GGF privat und kann sie steuerlich nicht geltend machen. Mehr zur Zwei-Stufen-Lösung lesen Sie hier: Warum GGF kein Krankentagegeld erhalten und wie sie sich absichern .

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Bruttogehalt für zwölf Monate absichern, Beiträge als Betriebsausgabe absetzen, vGA-Risiko ausschließen.

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Betriebliche Altersvorsorge über die GmbH

Als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer haben Sie in der Regel keine oder nur geringe Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die betriebliche Altersvorsorge über die GmbH schließt diese Lücke: Die GmbH zahlt die Beiträge als Betriebsausgabe, Sie wandeln Privatausgaben in Betriebsausgaben um und sichern Alter, Erwerbsminderung und Hinterbliebene in einem Vertrag ab.

Die gesetzliche Rentenversicherung spielt für den GGF in der Regel keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Wer als GGF sozialversicherungsfrei ist, zahlt keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und erwirbt damit auch keine Rentenansprüche. Die eigenverantwortliche Altersvorsorge ist daher für den GGF keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Die GmbH bietet dabei einen steuerlichen Hebel, den der Solo-Selbstständige nicht hat.

Die vier Formen der betrieblichen Altersvorsorge

Für den GGF stehen vier Durchführungswege der bAV zur Verfügung. Jeder hat eigene steuerliche und rechtliche Besonderheiten:

  • Direktversicherung: Die GmbH schließt eine Lebensversicherung für den GGF ab und zahlt die Beiträge als Betriebsausgabe. Einfache Verwaltung, steuerlich anerkannte Beiträge, Leistungen im Alter steuerpflichtig.
  • Unterstützungskasse: Eine rechtlich eigenständige Institution, finanziert durch die GmbH. Bietet höhere Flexibilität bei der Leistungsgestaltung und ist besonders für GGF mit hohem Versorgungsbedarf geeignet.
  • Pensionsfonds: Kapitalmarktnahe Anlage der Beiträge mit entsprechenden Renditechancen und Risiken. Beiträge der GmbH sind als Betriebsausgabe abzugsfähig.
  • Direktzusage: Die GmbH verpflichtet sich direkt zur späteren Versorgungsleistung. Hohe Planungssicherheit für den GGF, erfordert aber sorgfältige Finanzierung und Verwaltung sowie eine Insolvenzsicherung durch Pfandrechtsvereinbarung.

Steuerliche Wirkung der bAV über die GmbH

Die GmbH setzt die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge als Betriebsausgabe ab. Sie mindern den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn der GmbH und damit die Steuerlast des Unternehmens. Der GGF finanziert seine Altersvorsorge damit teilweise aus Vorsteuergeldern. Im Leistungsfall, also bei Rentenbeginn, Erwerbsminderung oder Tod, sind die Leistungen steuerpflichtig, jedoch in der Regel mit einem niedrigeren Steuersatz als das laufende Gehalt. Die konkrete steuerliche Wirkung im Einzelfall berechnet Ihr Steuerberater.

Besonderheiten für beherrschende GGF

Für den beherrschenden GGF mit mehr als 50 Prozent Stimmrechtsanteil gilt das Betriebsrentengesetz nicht. Alle Versorgungsregelungen müssen daher ausschließlich vertraglich vereinbart werden. Das bedeutet konkret:

  • Keine gesetzliche Unverfallbarkeit der Versorgungsansprüche: Die Unverfallbarkeit muss ausdrücklich im Vertrag geregelt werden.
  • Kein gesetzlicher Insolvenzschutz über den Pensionssicherungsverein: Der Schutz muss durch eine Pfandrechtsvereinbarung vertraglich sichergestellt werden.
  • Höhere steuerliche Anforderungen an die Ausgestaltung, insbesondere bei der Direktzusage: Erdienbarkeit, Finanzierbarkeit und Angemessenheit müssen nachgewiesen werden.

Textvorschlag betriebliche Altersvorsorge

„Die Gesellschaft verpflichtet sich, eine Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens [Betrag] EUR für die Altersversorgung, Erwerbsminderungsversorgung und Hinterbliebenenversorgung des Geschäftsführers abzuschließen. Die Prämien trägt die Gesellschaft. Das Dienstverhältnis muss mindestens fünf Jahre bestehen, damit die Lebensversicherung auf den Geschäftsführer übertragen wird."

Dieser Textvorschlag dient als Formulierungshilfe. Er muss individuell angepasst und durch einen Steuerberater und Rechtsbeistand geprüft werden, bevor er in den Anstellungsvertrag aufgenommen wird. Insbesondere die Höhe der Versicherungssumme muss dem Fremdvergleich standhalten.

Wichtiger Hinweis: Die betriebliche Altersvorsorge für beherrschende GGF ist steuerrechtlich komplex. Pensionszusagen ohne ausreichende Finanzierung oder ohne Erdienbarkeitsnachweis werden vom Finanzamt nicht anerkannt und als vGA eingestuft. Lassen Sie jeden Vertragsbaustein vor Abschluss durch Ihren Steuerberater prüfen. Dies ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Berufsunfähigkeitsabsicherung: Privat oder über die GmbH?

Für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel die steuerlich günstigste Lösung. BU-Leistungen aus einer privaten selbstständigen BU-Versicherung unterliegen nur der Ertragsanteilsbesteuerung und sind für die meisten Empfänger weitgehend steuerfrei. BU-Leistungen über eine Basisrente oder bAV sind dagegen zu 100 Prozent steuerpflichtig.

Die Berufsunfähigkeit ist nach der Krankheit das zweitgrößte Einkommensrisiko für den GGF. Ohne gesetzliche Absicherung und ohne private Vorsorge entsteht im Berufsunfähigkeitsfall eine vollständige Einkommenslücke. Die Wahl des richtigen Durchführungsweges entscheidet darüber, wie viel von der BU-Leistung nach Steuern tatsächlich ankommt.

Die drei Wege zur BU-Absicherung im Vergleich

1. BU-Rente über eine Basisrente (Rürup)

Die Beiträge zur Basisrente mit integrierter BU-Komponente sind zu 100 Prozent als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Das klingt attraktiv, hat aber einen entscheidenden Nachteil: Die BU-Rentenleistungen im Leistungsfall sind zu 100 Prozent steuerpflichtig. Bei höheren BU-Renten entsteht damit eine erhebliche Steuerbelastung genau dann, wenn das Einkommen durch die Berufsunfähigkeit bereits stark reduziert ist.

2. BU-Rente über betriebliche Altersvorsorge

Auch die BU-Absicherung über die bAV führt im Leistungsfall zu einer 100-prozentigen Steuerpflicht der Rentenleistungen. Zwar zahlt die GmbH die Beiträge als Betriebsausgabe, der steuerliche Vorteil auf Einzahlungsseite wird im Leistungsfall durch die volle Besteuerung der Auszahlung jedoch weitgehend aufgezehrt. Für GGF mit hohem Versorgungsbedarf ist dieser Weg daher in der Regel nicht optimal.

3. Private selbstständige BU-Versicherung

Die private selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist für den GGF unter steuerlichen Gesichtspunkten meist die beste Lösung. Die Gründe:

  • BU-Leistungen unterliegen nur der Ertragsanteilsbesteuerung nach Paragraf 55 der Einkommensteuerdurchführungsverordnung.
  • Für die meisten Empfänger bleiben die Leistungen aus einer privaten selbstständigen BU-Versicherung aufgrund des niedrigen Ertragsanteils weitgehend steuerfrei.
  • Die Krankenversicherungsbeiträge auf die BU-Rente sind steuerlich absetzbar.
  • Die Versicherungsleistungen können flexibel an den individuellen Versorgungsbedarf angepasst werden.

Empfehlung für den GGF

Aus steuerlicher Sicht empfiehlt sich für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer die Berufsunfähigkeitsabsicherung über eine private selbstständige BU-Versicherung, nicht über eine bAV oder Basisrente. Die private BU bietet nicht nur geringere steuerliche Belastungen im Leistungsfall, sondern ermöglicht auch eine flexible Anpassung an individuelle Bedürfnisse. Die Beiträge zahlt der GGF privat, eine steuerliche Absetzbarkeit als Betriebsausgabe besteht nicht.

Nahtloser Übergang vom Krankentagegeld zur BU-Rente

Die BU-Absicherung ist erst dann vollständig, wenn auch der Übergang vom Krankentagegeld zur BU-Rente lückenlos geregelt ist. Die ERGO Basis-Rente mit AU-Klausel zahlt bereits bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit, bevor eine formelle Berufsunfähigkeit anerkannt ist. Ein ärztliches Attest genügt als Nachweis. Sobald die Berufsunfähigkeit später anerkannt wird, läuft die Rente nahtlos weiter. Die Einkommenslücke zwischen dem Ende des Krankentagegeldes und dem Beginn der BU-Rente wird damit vollständig geschlossen. Lesen Sie dazu: Nahtloser Übergang vom Krankentagegeld zur BU-Rente .

Wichtiger Hinweis: Die steuerliche Behandlung von BU-Leistungen ist komplex und abhängig von der individuellen Einkommenssituation. Die hier dargestellten steuerlichen Grundsätze ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Lassen Sie die optimale Gestaltung Ihrer BU-Absicherung durch Ihren Steuerberater prüfen. Dies ist keine Steuerberatung.

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Unfallversicherung über die GmbH: Steuerliche Aspekte

Die Unfallversicherung für den GGF kann über die GmbH abgeschlossen werden. Entscheidend für die steuerliche Anerkennung ist die Vertragsgestaltung: Wird kein Direktanspruch für den GGF vereinbart, sind die Beiträge der GmbH nicht als Arbeitslohn zu werten und beim GGF nicht sofort steuerpflichtig. Die korrekte Formulierung im Anstellungsvertrag ist dabei zwingend erforderlich.

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für den sozialversicherungsfreien GGF in der Regel nicht oder nur eingeschränkt. Eine private Unfallversicherung über die GmbH schließt diese Lücke und bietet gleichzeitig steuerliche Vorteile, sofern die Vertragsgestaltung korrekt ist. Der entscheidende Hebel liegt in der Frage, wer Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend machen kann.

Die steuerliche Grundregel: Kein Direktanspruch für den GGF

Für die steuerliche Behandlung der Unfallversicherung ist entscheidend, wer im Leistungsfall anspruchsberechtigt ist. Zwei Varianten sind möglich:

  • Mit Direktanspruch für den GGF: Die Beiträge der GmbH gelten als Arbeitslohn und sind beim GGF sofort lohnsteuerpflichtig. Der steuerliche Vorteil entfällt weitgehend.
  • Ohne Direktanspruch für den GGF: Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag liegen bei der GmbH. Die Beiträge sind kein Arbeitslohn und beim GGF nicht sofort steuerpflichtig. Die GmbH setzt die Beiträge als Betriebsausgabe ab.

Nur die zweite Variante ohne Direktanspruch ermöglicht die volle steuerliche Wirkung. Die Vertragsklausel im Anstellungsvertrag muss diese Regelung ausdrücklich festhalten.

Steuerliche Behandlung im Leistungsfall

Im Leistungsfall gelten folgende steuerliche Grundsätze, die Ihr Steuerberater auf Ihre individuelle Situation anwenden muss:

  • Der GGF muss im Leistungsfall die bis zum Unfalleintritt geleisteten Beiträge nachversteuern. Bei monatlichen Beiträgen von 50 Euro über sieben Jahre ergibt sich beispielsweise eine Gesamtsumme von 4.200 Euro, die dem Bruttoeinkommen hinzugerechnet und nach dem individuellen Steuersatz versteuert wird.
  • Bei einer lebenslangen Rente aus der Unfallversicherung ist der altersabhängige Ertragsanteil steuerpflichtig. Dieser variiert je nach Alter bei Rentenbeginn.
  • Todesfallleistungen an Hinterbliebene können erbschaftsteuerpflichtig sein. Durch die hohen Freibeträge für nahe Angehörige entsteht in der Praxis jedoch meist keine Steuerbelastung.

Textvorschlag Unfallversicherung im Anstellungsvertrag

„Die Gesellschaft verpflichtet sich, für den Geschäftsführer eine Unfallversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag] EUR für den Invaliditätsfall abzuschließen und während der Laufzeit dieses Vertrages aufrechtzuerhalten, ohne dass der Geschäftsführer direkt anspruchsberechtigt gegenüber der Versicherung ist."

Die Formulierung „ohne dass der Geschäftsführer direkt anspruchsberechtigt gegenüber der Versicherung ist" ist die entscheidende Passage. Ohne diese Formulierung entfällt die steuerliche Wirkung. Lassen Sie den Textvorschlag durch einen Rechtsbeistand prüfen und individuell anpassen.

Firmen-Unfallversicherung für Mitarbeiter

Haben Sie Mitarbeiter, lohnt sich ein Angebot zur Firmen-Unfallversicherung. Viele Versicherer bieten ab drei versicherten Personen deutlich günstigere Konditionen als bei Einzelverträgen. In der Praxis kann der Schutz für Mitarbeiter dadurch zu sehr niedrigen Zusatzkosten realisiert werden. Gleichzeitig bieten Sie Ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Sozialleistung, die sie von anderen Arbeitgebern unterscheidet. Sprechen Sie uns für ein konkretes Angebot an.

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Hinterbliebenenversorgung im Todesfall

Der Anstellungsvertrag kann eine Gehaltsfortzahlung an Hinterbliebene für bis zu sechs Monate nach dem Tod des GGF regeln. Diese Regelung sichert den unmittelbaren finanziellen Bedarf der Familie. Für den langfristigen Schutz empfiehlt sich zusätzlich eine Risikolebensversicherung mit einer Todesfallleistung von mindestens 200.000 Euro, die bestehende Verbindlichkeiten wie ein Hypothekendarlehen ablösen kann.

Die finanzielle Absicherung der Familie im Todesfall wird im GGF-Anstellungsvertrag häufig vergessen oder nur unzureichend geregelt. Dabei ist gerade für den GGF, dessen Einkommen vollständig von seiner Arbeitsfähigkeit abhängt, eine durchdachte Hinterbliebenenversorgung unverzichtbar. Zwei Bausteine greifen hier ineinander: die vertragliche Gehaltsfortzahlung im Todesfall und die private Risikolebensversicherung.

Baustein 1: Gehaltsfortzahlung im Todesfall über den Anstellungsvertrag

Im Anstellungsvertrag kann geregelt werden, dass die GmbH das Gehalt des GGF für einen definierten Zeitraum nach seinem Tod an den Ehepartner oder unterhaltsberechtigte Kinder weiterzahlt. Dieser Zeitraum beträgt maximal sechs Monate. Die Regelung sichert den unmittelbaren Finanzbedarf der Familie in der Zeit, bis andere Versorgungsleistungen greifen.

Steuerlich sind diese Zahlungen beim Empfänger als Einkünfte zu versteuern. Erbschaftsteuerlich können sie relevant sein, allerdings gelten für nahe Angehörige hohe Freibeträge, sodass in der Praxis meist keine Erbschaftsteuerbelastung entsteht. Lassen Sie die steuerliche Behandlung im konkreten Fall durch Ihren Steuerberater klären.

Textvorschlag Hinterbliebenenversorgung

„Im Falle des Todes des Geschäftsführers wird das Festgehalt für die auf den Sterbemonat folgenden [Anzahl, maximal 6] Monate an den Ehepartner oder unterhaltsberechtigte eheliche Kinder weitergezahlt."

Dieser Textvorschlag dient als Formulierungshilfe und muss individuell angepasst sowie durch einen Rechtsbeistand geprüft werden. Die Dauer der Fortzahlung ist auf sechs Monate begrenzt, um eine steuerliche Anerkennung als Betriebsausgabe zu gewährleisten und eine vGA-Einstufung auszuschließen.

Baustein 2: Risikolebensversicherung für den langfristigen Schutz

Die vertragliche Gehaltsfortzahlung von maximal sechs Monaten deckt den unmittelbaren Finanzbedarf. Sie reicht jedoch nicht aus, um langfristige Verbindlichkeiten wie ein Hypothekendarlehen abzulösen oder die Familie dauerhaft abzusichern. Dafür empfiehlt sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung. Eine Todesfallleistung von 200.000 Euro oder mehr ermöglicht es der Familie, bestehende Verbindlichkeiten vollständig abzulösen und schuldenfrei in der eigenen Immobilie zu leben.

Die Beiträge zur Risikolebensversicherung zahlt der GGF in der Regel privat. Sie sind steuerlich nicht als Betriebsausgabe absetzbar, die Todesfallleistung ist jedoch für die Hinterbliebenen steuerfrei, soweit die erbschaftsteuerlichen Freibeträge nicht überschritten werden. Sprechen Sie Ihren Steuerberater auf die optimale Vertragsgestaltung an.

Nachlassplanung und Testament

Neben den versicherungsrechtlichen Bausteinen ist eine vollständige Nachlassplanung empfehlenswert. Ein Testament stellt sicher, dass die finanziellen Angelegenheiten im Todesfall gemäß Ihren Wünschen geregelt werden und Erbstreitigkeiten vermieden werden. Insbesondere bei GGF mit GmbH-Anteilen ist die Nachfolgeregelung für die Gesellschaftsanteile frühzeitig zu planen. Ziehen Sie dazu einen Rechtsbeistand und Steuerberater hinzu. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Wichtiger Hinweis: Die Gehaltsfortzahlung im Todesfall muss dem Fremdvergleich standhalten. Eine Dauer von mehr als sechs Monaten wird vom Finanzamt in der Regel als vGA eingestuft. Stimmen Sie die Regelung vor Aufnahme in den Anstellungsvertrag mit Ihrem Steuerberater ab. Dies ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Bodo Kopka, Versicherungsfachwirt BAV

Hinweis in eigener Sache

Alle Informationen auf dieser Seite beruhen ausschließlich auf meiner über 40-jährigen Beratungserfahrung als Versicherungsfachwirt. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine Steuerberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen.

Nehmen Sie für die rechtliche und steuerliche Prüfung Ihrer individuellen Situation unbedingt einen Steuerberater und einen auf GmbH-Recht oder Sozialversicherungsrecht spezialisierten Rechtsbeistand mit ins Boot. Meine Aufgabe ist die optimale versicherungstechnische Absicherung nach geklärtem Status.

Textvorschläge für den Anstellungsvertrag: Alle Bausteine im Überblick

Ein rechtssicherer GGF-Anstellungsvertrag enthält mindestens vier Pflichtbausteine: die Lohnfortzahlungsklausel für zwölf Monate, die Regelung zur betrieblichen Altersvorsorge, die Unfallversicherungsklausel ohne Direktanspruch und die Hinterbliebenenversorgung für maximal sechs Monate. Alle vier Bausteine müssen dem Fremdvergleich standhalten und durch einen Gesellschafterbeschluss genehmigt sein.

Die folgenden Textvorschläge fassen alle Vertragspflichtbausteine kompakt zusammen. Sie dienen ausschließlich als Formulierungshilfe. Kein Textvorschlag darf ungeprüft in einen Anstellungsvertrag übernommen werden. Jeder Baustein muss individuell auf die konkrete Situation des GGF und seiner GmbH abgestimmt und durch einen Rechtsbeistand sowie Steuerberater geprüft werden.

Vertragsbaustein Textvorschlag
Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit „Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer Anspruch auf Fortzahlung seiner vertragsmäßigen Bezüge für die Dauer von 12 Monaten, längstens jedoch bis zum Ende des Anstellungsvertrags."
Betriebliche Altersvorsorge „Die Gesellschaft verpflichtet sich, eine Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens [Betrag] EUR für die Altersversorgung, Erwerbsminderungsversorgung und Hinterbliebenenversorgung des Geschäftsführers abzuschließen. Die Prämien trägt die Gesellschaft. Das Dienstverhältnis muss mindestens fünf Jahre bestehen, damit die Lebensversicherung auf den Geschäftsführer übertragen wird."
Unfallversicherung ohne Direktanspruch „Die Gesellschaft verpflichtet sich, für den Geschäftsführer eine Unfallversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag] EUR für den Invaliditätsfall abzuschließen und während der Laufzeit dieses Vertrages aufrechtzuerhalten, ohne dass der Geschäftsführer direkt anspruchsberechtigt gegenüber der Versicherung ist."
Hinterbliebenenversorgung im Todesfall „Im Falle des Todes des Geschäftsführers wird das Festgehalt für die auf den Sterbemonat folgenden [Anzahl, maximal 6] Monate an den Ehepartner oder unterhaltsberechtigte eheliche Kinder weitergezahlt."

Die Pflichtdokumente vor Vertragsabschluss

Kein Vertragsbaustein darf isoliert umgesetzt werden. Folgende Dokumente müssen für jeden Baustein vollständig vorliegen, bevor der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird:

  • Anstellungsvertrag mit den jeweiligen Klauseln, geprüft durch Rechtsbeistand
  • Gesellschafterbeschluss über jeden Versicherungsabschluss, gefasst vor Vertragsabschluss
  • Versicherungsverträge mit Versicherungssummen exakt entsprechend den Vertragsregelungen, um Überversicherung und vGA auszuschließen

Jährliche Überprüfung der Konfiguration

Die Abstimmung aller Vertragsbausteine ist kein einmaliger Vorgang. Bei jeder Gehaltserhöhung, jeder Vertragsänderung und jeder Anpassung der Versicherungssummen müssen alle Dokumente synchronisiert werden. Anstellungsvertrag, Gesellschafterbeschluss und Versicherungsvertrag müssen jederzeit exakt aufeinander abgestimmt sein. Wir empfehlen eine jährliche Überprüfung aller Vertragsbausteine gemeinsam mit Steuerberater und Versicherungsexperten.

Achtung vGA: Alle hier genannten Textvorschläge dienen ausschließlich als Formulierungshilfe. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Jeder Baustein muss vor Aufnahme in den Anstellungsvertrag durch einen Rechtsbeistand und Steuerberater individuell geprüft werden. Eine fehlerhafte Konfiguration kann zur vGA-Einstufung und erheblichen steuerlichen Nachforderungen führen.

Alle Vertragsbausteine gemeinsam konfigurieren

Lohnfortzahlung, Tarif TL, bAV, BU und Unfallversicherung aufeinander abgestimmt, rechtssicher gestaltet, steuerlich optimiert.

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FAQ: Arbeitsvertrag GmbH-Geschäftsführer

Welche Klauseln dürfen in keinem GGF-Anstellungsvertrag fehlen?

Ein rechtssicherer GGF-Anstellungsvertrag enthält mindestens vier Pflichtbausteine: die Lohnfortzahlungsklausel für zwölf Monate, die Regelung zur betrieblichen Altersvorsorge, die Unfallversicherungsklausel ohne Direktanspruch für den GGF und die Hinterbliebenenversorgung für maximal sechs Monate. Alle Bausteine müssen durch einen Gesellschafterbeschluss genehmigt und durch Steuerberater sowie Rechtsbeistand geprüft sein.

Warum empfiehlt sich eine Lohnfortzahlung von zwölf Monaten statt sechs Wochen?

Eine Lohnfortzahlung von zwölf Monaten ermöglicht die optimale Nutzung des DKV Tarif TL, der das volle Bruttogehalt bis 15.600 Euro monatlich für bis zu zwölf Monate absichert. Ab dem 365. Krankheitstag greift der privat abgeschlossene DKV Tarif KTAG nahtlos an. Eine Lohnfortzahlung von nur sechs Wochen nutzt dieses Absicherungspotenzial nicht vollständig aus und hinterlässt eine ungesicherte Lücke zwischen Woche sechs und Monat zwölf.

Kann die GmbH die Beiträge zur Krankentagegeld- und Unfallversicherung als Betriebsausgabe absetzen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Beim DKV Tarif TL zahlt die GmbH die Beiträge als Betriebsausgabe, sofern der Anstellungsvertrag eine Lohnfortzahlungsklausel enthält und ein Gesellschafterbeschluss vorliegt. Bei der Unfallversicherung ist die Betriebsausgabenabzugsfähigkeit nur dann gegeben, wenn kein Direktanspruch für den GGF vereinbart wird. In beiden Fällen ist die Abstimmung mit dem Steuerberater zwingend erforderlich.

Welche Form der Berufsunfähigkeitsabsicherung ist für den GGF steuerlich am günstigsten?

Die private selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist für den GGF in der Regel steuerlich am günstigsten. BU-Leistungen aus einer privaten SBU unterliegen nur der Ertragsanteilsbesteuerung und sind für die meisten Empfänger weitgehend steuerfrei. BU-Leistungen über eine Basisrente oder bAV sind dagegen zu 100 Prozent steuerpflichtig und können die steuerliche Belastung im Leistungsfall erheblich erhöhen.

Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung und wie wird sie bei der Vertragsgestaltung vermieden?

Eine verdeckte Gewinnausschüttung entsteht, wenn die GmbH ihrem GGF einen Vorteil gewährt, den sie einem fremden Geschäftsführer nicht gewähren würde. Bei der Vertragsgestaltung droht eine vGA insbesondere bei fehlender Lohnfortzahlungsklausel, fehlenden Gesellschafterbeschlüssen oder einer Versicherungssumme, die das Bruttogehalt übersteigt. Alle Vertragsbausteine müssen dem Fremdvergleich standhalten und durch den Steuerberater abgestimmt werden.

Wie lange kann die Gehaltsfortzahlung im Todesfall im Anstellungsvertrag geregelt werden?

Die Gehaltsfortzahlung im Todesfall kann für maximal sechs Monate nach dem Sterbemonat vereinbart werden. Eine längere Dauer wird vom Finanzamt in der Regel als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft. Für den langfristigen Schutz der Familie empfiehlt sich zusätzlich der Abschluss einer Risikolebensversicherung mit einer Todesfallleistung von mindestens 200.000 Euro.

Wie oft sollte der GGF-Anstellungsvertrag überprüft werden?

Der GGF-Anstellungsvertrag und alle damit verbundenen Versicherungsverträge sollten mindestens einmal jährlich überprüft werden. Bei jeder Gehaltserhöhung müssen Anstellungsvertrag, Gesellschafterbeschluss und Versicherungssumme sofort synchronisiert werden. Eine Abweichung zwischen Bruttogehalt und Versicherungssumme führt im Leistungsfall zu Leistungskürzungen und steuerlichen Risiken.

Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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