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Krankentagegeld der Union Krankenversicherung  UKV im Test

UKV-Union Krankenversicherung Krankentagegeld

Das Krankentagegeld der UKV für Arbeitnehmer und Selbstständige

Die Union Krankenversicherung (UKV) bietet nur zwei Krankentagegeld-Tarife an. Den Krankentagegeldtarif (SG-K) für pflichtversichert Arbeitnehmer bis maximal 20 € pro Tag. Ein zweites Krankentagegeld (KT) für alle anderen Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler. Wo liegen die Unterschiede?

 

🏆 Was mir bei allen Krankentagegeld-Tarifen der UKV gefällt:

 

  • ✔️ Berufskrankheiten und Berufsunfälle. Berufskrankheiten und Berufsunfälle sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

 

  • ✔️ Wiederholte Arbeitsunfähigkeit. Tritt innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende einer Arbeitsunfähigkeit eine erneute Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit oder Unfallfolge ein, so werden die in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitszeiten auf die Karenzzeit angerechnet. Kurz: die Karenzzeit wird innerhalb von 12 Monaten bei der gleichen Erkrankung zusammengerechnet.

 

  • ✔️ Verzicht auf Alkoholklausel. Die UKV wendet die Alkoholklausel nicht an. Die Tarife leisten auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.

 

  • ✔️ Krankentagegeld im Ausland. Bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit während eines vorübergehenden Aufenthaltes im europäischen Ausland wird das Krankentagegeld auch bei ambulanter Behandlung gezahlt, wenn und solange die Erkrankung oder Unfallfolge nach medizinischem Befund eine Rückkehr ausschließt gezahlt. Während eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland wird für im Ausland akut eingetretene Krankheiten oder Unfälle das Krankentagegeld im vertraglichen Umfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt.

 

  • ✔️Anpassung bei Erhöhung des Nettoeinkommens (Gehaltserhöhung). Erhöht sich das Nettoeinkommen des Versicherten, so kann der Versicherungsnehmer das Krankentagegeld erhöhen. Die Erhöhung des Krankentagegeldes erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung und neue Wartezeiten, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Änderung des Nettoeinkommens gestellt und die Erhöhung mit dem Antrag nachgewiesen wird. Bisher vereinbarten Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse werden übernommen.

 

 

👎 Was mir bei allen Krankentagegeld-Tarifen der UKV weniger gefällt:

 

  • 👎 Leistung bei Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die UKV zahlt das vereinbarte Krankentagegeld, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 4 Wochen bestanden und dies aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attestes schriftlich zugesagt hat.

 

  • 👎 Kein Verzicht auf Wartezeiten. Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Sollte der Versicherte innerhalb der Wartezeiten arbeitsunfähig werden, dann zahlt UKV kein Krankentagegeld. Die besonderen Wartezeiten betrugen für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate.

 

  • 👎 Krankentagegeld endet automatisch mit 65 Jahren. Die normale Altersrente beginnt heute mit 67 Jahren. Somit fehlt dem Versicherten der UKV zwei Jahre, in denen er nicht versichert ist. Wie ist es besonders ungünstig für ältere Versicherte. Gilt auch für Freiberufler und Selbstständige.

 

 

Welche Tarife gibt es?

Krankentagegeld SG–K, nur für pflichtversicherte Arbeitnehmer

Dieser Tarif kann von Arbeitnehmern mit einem maximalen Nettoeinkommen von 2400 € abgeschlossen werden. Diese können maximal 20 € Krankentagegeld pro Tag beantragen.

 

👎 Nachteil:  Automatische Beitragserhöhung zum 45. und 55. Geburtstag. Der Tarif SG – K der UKV bietet ein nettes Geburtstagsgeschenk zum 45. und 55. Geburtstag. Von dem auf die Vollendung des 44. und 54. Lebensjahres folgenden Kalenderjahr an ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

 

▶️ Kündigungsmöglichkeit: Versicherte haben dann die Möglichkeit, das Krankentagegeld zu kündigen. Ob sie das allerdings dann tun sollten, ist die große Frage. Dann, mit zunehmenden Alter wird es aus gesundheitlichen Gründen immer schwieriger eine neue Krankentagegeldversicherung zu beantragen.

Der UKV kann es recht sein, wenn sie kündigen. Denn gerade die Jahre ab 45 sind die Jahre, in denen Arbeitnehmer ihr Krankentagegeld am häufigsten in Anspruch nehmen müssen.

 

👎 Ein höheres Krankentagegeld können Arbeitnehmer nur über den KT absichern. Der Tarif zahlt bei vorübergehender völliger Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der tariflichen Karenzzeit von 42 Tagen ein monatliches Krankentagegeld in vereinbarter Höhe (z. B. S-KG 300 bedeutet, dass ein monatliches Krankentagegeld von 300 EUR vereinbart wurde) gezahlt.

 

✔️ Besonderheit bei Arbeitslosigkeit? Wenn während einer laufenden Erkrankung Arbeitslosigkeit eintritt, leistet die Krankentagegeldversicherung für bis zu 3 weitere Monate. Sollten Sie arbeitslos werden, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit zu haben, so verlängert sich Ihr Anspruchszeitraum auf 6 Monate. Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.

 

Bei Antragsaufnahme werden folgende Fragen gestellt:

  1. Körpergröße und Gewicht gefragt
  2. Besteht zurzeit oder bestand in den letzten drei Jahren eine der folgenden Krankheiten? HIV-Infektion, Alkohol-/Drogenmissbrauch, Arthrose, Erkrankungen der Wirbelsäule oder der Rückenmuskulatur (häufiger als zweimal in den letzten drei Jahren), chronische Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa), psychische und psychiatrische Erkrankungen, Diabetes mellitus ("Zucker"), Krebserkrankungen, Multiple Sklerose, Arteriosklerose, Herzinfarkt, koronare Herzkrankheit, Schlaganfall, rheumatoide/chronische Arthritis ("Rheuma"), Morbus Bechterew, Leberzirrhose
  3. Besteht zurzeit Arbeitsunfähigkeit oder bestand in den letzten drei Jahren eine Erkrankung, wegen der eine ärztliche Krankschreibung von länger als vier Wochen ununterbrochen erfolgte?

 

▶️ Wenn Sie die Frage zwei oder drei mit "Ja" beantworten, dann können Sie diesen Tarif S-KG nicht abschließen.

 

 

KT43, KT92. oder KT183 für Arbeitnehmer

Versicherungsfähig sind alle Personen, die Arbeitnehmer in einem festen Dienst- oder Arbeitsverhältnis sind. Versicherbar ist das durchschnittliche Nettoeinkommen (Bruttoarbeitsentgelt abzüglich der darauf entfallenden Steuer und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung), das in den letzten 12 Monaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielt wurde.

 

KT8, KT15, KT 22. KT29 für Selbstständige und Freiberufler


Der früheste Leistungsbeginn ist der 8. Tag. Die UKV bietet zusätzlich den 15., 22., 29. oder 43. Tag als Leistungsbeginn an.

Selbstständige können das durchschnittliche Nettoeinkommen des letzten Kalenderjahres oder der letzten 12 Monate vor Antragsstellung. Als Nettoeinkommen gilt der Gewinn plus die Beiträge in die Sozialversicherung oder deren privater Entsprechung.

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