Krankentagegeld mit Kündigungs-Schutz-Garantie
Wussten Sie, dass Ihr Versicherer Sie innerhalb der ersten 3 Jahre ohne Angabe von Gründen kündigen kann? Wir zeigen Ihnen, wie Sie unkündbar werden.
Das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers
Die Kündigungsmöglichkeit durch den Versicherer ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (MB/KT) in § 14 Abs. 1 geregelt:
"Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten kündigen..."
Gemäß § 178 i Abs. 1 VVG kann der Versicherer in den ersten drei Jahren ohne Angabe von Gründen kündigen. In der Praxis passiert dies oft direkt nach der Abwicklung eines Schadensfalls – also genau dann, wenn Sie krank waren und die Versicherung gemerkt hat, dass Sie ein „teures Risiko“ werden könnten.
Ein Beispiel, das Ihre Existenz kosten kann:
Sie sind seit 24 Monaten versichert und beziehen 9 Wochen lang Krankentagegeld. Da Ihre Diagnose auf eine mögliche Wiedererkrankung hindeutet, nutzt die Gesellschaft ihr ordentliches Kündigungsrecht.
Das Resultat:
- Sie stehen plötzlich ohne Absicherung da.
- Ein Wechsel zu einer neuen Gesellschaft ist nahezu unmöglich, da Sie die Vorerkrankung und die Kündigung durch den Vorversicherer angeben müssen.
- Sie bleiben dauerhaft auf dem Risiko sitzen.
Die Lösung: Kündigungs-Schutz-Garantie
Ich biete Ihnen Tarife an, bei denen der Versicherer explizit auf dieses Recht verzichtet. Damit sind Sie ab dem ersten Tag unkündbar – auch im Leistungsfall.
Exklusiv für Mitglieder dieser Kassen & Organisationen:
Gehen Sie beim Krankentagegeld keine Risiken ein
Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot mit Kündigungs-Schutz-Garantie an. Wir prüfen für Sie, ob Ihr aktueller Vertrag sicher ist.