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Wichtiger Rechtshinweis

Krankentagegeld mit Kündigungs-Schutz-Garantie

Wussten Sie, dass Ihr Versicherer Sie innerhalb der ersten 3 Jahre ohne Angabe von Gründen kündigen kann? Wir zeigen Ihnen, wie Sie unkündbar werden.


Das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers

Die Kündigungsmöglichkeit durch den Versicherer ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (MB/KT) in § 14 Abs. 1 geregelt:

"Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten kündigen..."


Gemäß § 178 i Abs. 1 VVG kann der Versicherer in den ersten drei Jahren ohne Angabe von Gründen kündigen. In der Praxis passiert dies oft direkt nach der Abwicklung eines Schadensfalls – also genau dann, wenn Sie krank waren und die Versicherung gemerkt hat, dass Sie ein „teures Risiko“ werden könnten.


Ein Beispiel, das Ihre Existenz kosten kann:

Sie sind seit 24 Monaten versichert und beziehen 9 Wochen lang Krankentagegeld. Da Ihre Diagnose auf eine mögliche Wiedererkrankung hindeutet, nutzt die Gesellschaft ihr ordentliches Kündigungsrecht.

Das Resultat:

  • Sie stehen plötzlich ohne Absicherung da.
  • Ein Wechsel zu einer neuen Gesellschaft ist nahezu unmöglich, da Sie die Vorerkrankung und die Kündigung durch den Vorversicherer angeben müssen.
  • Sie bleiben dauerhaft auf dem Risiko sitzen.

Die Lösung: Kündigungs-Schutz-Garantie

Ich biete Ihnen Tarife an, bei denen der Versicherer explizit auf dieses Recht verzichtet. Damit sind Sie ab dem ersten Tag unkündbar – auch im Leistungsfall.

Exklusiv für Mitglieder dieser Kassen & Organisationen:

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Gehen Sie beim Krankentagegeld keine Risiken ein

Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot mit Kündigungs-Schutz-Garantie an. Wir prüfen für Sie, ob Ihr aktueller Vertrag sicher ist.

Fachberatung Bodo Kopka | Expertise seit 1984

Welche Strategie passt zu Ihrer Existenz?

Ob GGF, Kammerberuf, Angestellter oder Selbstständig – Krankentagegeld ist Maßarbeit. Nutzen Sie meine 40-jährige Erfahrung, um die für Sie exakt passende Lösung zu finden.

Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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FAQ 

Was ist das ordentliche Kündigungsrecht beim Krankentagegeld?

Gemäß § 14 Abs. 1 MB/KT und § 178i Abs. 1 VVG kann der Versicherer das Krankentagegeld in den ersten drei Versicherungsjahren zum Ende eines Versicherungsjahres mit dreimonatiger Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Dies geschieht in der Praxis häufig nach einem Leistungsfall.

Wann kann ein Versicherer die Krankentagegeldversicherung kündigen?

Der Versicherer kann innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Nach Ablauf der drei Jahre entfällt dieses ordentliche Kündigungsrecht in der Regel.

Was passiert nach einer Kündigung der Krankentagegeldversicherung?

Nach einer Kündigung ist ein Wechsel zu einem neuen Versicherer kaum möglich, da Vorerkrankungen und die Kündigung durch den Vorversicherer angegeben werden müssen. Betroffene bleiben dauerhaft ohne ausreichende Absicherung.

Was ist eine Kündigungs-Schutz-Garantie beim Krankentagegeld?

Bei Tarifen mit Kündigungs-Schutz-Garantie verzichtet der Versicherer vertraglich auf sein ordentliches Kündigungsrecht. Der Versicherte ist damit ab dem ersten Tag unkündbar, auch im Leistungsfall und bei schwerer Erkrankung.

Für wen ist der Kündigungsschutz beim Krankentagegeld besonders wichtig?

Der Kündigungsschutz ist besonders wichtig für Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer, die auf das Krankentagegeld als einzige Einkommenssicherung im Krankheitsfall angewiesen sind und keinen gesetzlichen Schutz durch einen Arbeitgeber haben.