KrankenHaustagegeld ohne Gesundheitsfragen
Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsfrage - jetzt neu von der DKV!
Das neue Krankenhaustagegeld der DKV hat sich von einer Krankenhaustagegeld-Versicherung zu einem stationären Tagegeld entwickelt und orientiert sich konsequent an den Kundenbedürfnissen.
Warum eine Krankenhaustagegeld-Versicherung?
- Gesetzliche Zuzahlungen
- Verpflegung und Getränke
- Telefon, Fernsehen, Zeitschriften
- An- und Abfahrt bzw. Besuch
- der Selbstständige kann seinen Verdienstausfall während seines Aufenthalts im Krankenhaus preiswert absichern
Vorteile der Krankenhaustagegeld-Versicherung der DKV
- Krankenhaustagegeld für jeden Tag eines vollstationären Krankenhausaufenthaltes
- Krankenhaustagegeld für jeden Tag einer vollstationären Rehabilitationsmaßnahme, auch bei Anschlussheilbehandlungen (AHB) in gemischten Anstalten
- Tagegeldzahlung für jeden Tag einer vollstationären Vorsorgemaßnahme (Kur) für die Dauer von 28 Tagen alle drei Jahre
- Roomingin Komponente: Kinder bis Alter 14 erhalten doppeltes Tagegeld, sofern ein Erwachsener das Kind im Krankenhaus oder in der Rehabilitationseinrichtung begleitet
- Beitragsbefreiung ab dem 92. Tag einer ununterbrochenen Behandlung im Krankenhaus
- Tagegeld wird auch für den Aufnahme- und Entlassungstag gezahlt
- Maximal abschließbarer Höchstsatz für Erwachsene 65 Euro, für Kinder bis 14 Jahre 30 Euro pro Tag
Welchen Nutzen hat das Krankenhaustagegeld?
- Tagesgeldzahlung unabhängig von der Art des stationären Aufenthalts, egal ob Behandlung in Akutkrankenhaus, Anschlussheilbehandlung (AHB) in gemischten Anstalten, Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme
- Reduzierung der gesetzlichen Eigenbeteiligung 10 Euro pro Tag im Krankenhaus
- Finanzierung von Zusatzkosten, z.B. für Zeitschriften, Telefon- und Fernsehgebühren
- Keine Gesundheitsprüfung. Der Vertrag kommt immer zustande.
Krankenhaustagegeld-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung
Allerdings besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind. Davon ist auszugehen, wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung, Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme als mögliche Behandlungsalternative zwischen Arzt und versicherter Person besprochen wurde. Dieses Gespräch muss in den letzten 24 Monaten vor Abschluss des Vertrages anlässlich der/den Versicherungsfall auslösenden Diagnose(n) erfolgt sein.
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