Amtsärztlichen Untersuchung bei langer Arbeitsunfähigkeit
KANN WEIGERUNG ZUR AMTSÄRZTLICHEN UNTERSUCHUNG ZUR KÜNDIGUNG DES ARBEITSVETRAGES FÜHREN?
Hierzu gibt es neues Urteil. Ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes weigerte sich nach einer fast ein Jahr krankheitsbedingt arbeitsunfähiger sich einer amtsärtlichen Untersuchung zu unterziehen.
Ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, der sich im Rahmen einer vom Arbeitgeber angebotenen Eingliederungsmaßnahme einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen hatte, weigerte sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
Gleichzeitig war er nicht bereit die behandelnden Ärzte gegenüber dem Arbeitgeber von der Schweigepflicht zu entbinden.
Der Arbeitnehmer erhielt daraufhin eine Anbmahnung und die Kündigung seines Arbeitsvertrages.
Das Landesarbeitsgericht bestätigte diese Kündigung mit seinem Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 12.05.2009
Aktenzeichen: 5 Sa 458/08. Pressemitteilung des LAG Schleswig-Holstein
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