Skip to main content

Das hört jeder Arzt gern, Krankentagegeld versichert Kosten der Praxis mit!

 Ärzte Krankentagegeld Mediziner

Mehr als 32.000 Ärzte/Mediziner und Zahnärzte versichern sich über das Krankentagegeld der DKV. Dieses Krankentagegeld können nur ein Arzt oder Zahnarzt beantragen. Der Tarif KTAA der DKV ist in Zusammenarbeit mit Ihren kassenärztlichen Vereinigungen entstanden. Es bietet Ihnen als Arzt einzigartige Vorteile.    

Wo liegen die Vorteile des speziellen Krankentagegeldes für den Arzt? 

  • extra günstige Beiträge, Sie sparen bis zu 40 % des Beitrages
  • Annahmegarantie beim Krankentagegeld für Freiberufler
  • flexibler Leistungsbeginn -  schon ab dem 4. Tag oder später
  • sofortiger Versicherungsschutz für Sie - keine Wartezeiten
  • Neu: Sie können das Krankentagegeld bis zum 69. Lebensjahr abschließen. Zum 75. Lebensjahr endet dieses automatisch oder wenn Sie Ihre Tätigkeit beenden
  • die Leistungen des Krankentagegeldes sind steuerfrei
  • werden auch für Sonn- und Feiertage ausgezahlt.

 

Das Krankentagegeld deckt die laufenden Kosten Ihrer Praxis ab: 

  • über das Krankentagegeld können Sie Ihre fixen Kosten, wie zum Beispiel Personalkosten, Miete, Leasingraten etc. absichern. Sie vereinbaren einfach ein höheres Krankentagegeld mit uns 

 


Beitrags-Beispiel für eine(n) Ärztin/Arzt (*1979)

Monatlicher Verdienstausfall durch Unfall oder Krankheit von 9.000 € (netto + Fixkosten der Praxis)
; (Tarif KTAA mit 300 € Tagegeld ab 29. Tag)

Monatlicher Beitrag ohne Gruppenversicherungsvertrag:  269,40 €

Monatlicher Beitrag mit Gruppenversicherungsvertrag:      77,40 €

Dies bedeutet eine Ersparnis von:                                  192,00 €


Dies entspricht einer jährlichen Ersparnis von 2304,00 €. 

Fordern Sie als Mediziner Ihr persönliches Angebot an!


Sie können Ihr Krankentagegeld trotz Rentenbezug behalten!

Viele Ärzte führen Ihre Praxis über den Rentenbeginn hinaus fort. Das „normale“ Krankentagegeld endet automatisch mit dem Bezug der Altersrente (aus Versorgungswerk oder gesetzlicher Rentenversicherung). Unser Krankentagegeld für Ärzte endet nicht automatisch mit dem Bezug der Rente. Sie behalten das Krankentagegeld so lange, wie Sie Ihre Praxis fortführen möchten.  

Das Krankentagegeld für den Arzt kann jeder Arzt oder Zahnarzt beantragen, egal ob privat oder gesetzlich versichert.

 


Start in die Selbstständigkeit
Krankentagegeld als Existenz­gründer/-in 

Obwohl Sie als Existenzgründer/in noch keinen Verdienst­nachweis haben, können Sie in den ersten 24 Monaten nach Existenz­gründung ohne finanziellen Nachweis bis zu 520 € Euro Krankentagegeld täglich absichern. 


Nicht jeder Arzt kann die Vorteile des Krankentagegeldes nutzen

Um die Vorteile zu nutzen, müssen Sie Mitglied bestimmter kassenärztlicher Vereinigungen oder ärztlicher Berufsverbände sein.  

Mit welchen Verbänden und Kammern für Ärzte bestehen Vereinbarungen mit der DKV? 

  •  Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL)

  •  VWA-Verband Wirtschaft und Arzt e.V. 

Finden Sie Ihre Kammer oder Verband nicht in obiger Liste? Auch kein Problem!

Dann werden Sie Mitgliedschaft in der rationellen Arztpraxis e. V. Dann können Sie auch alle Vorteile des Krankentagegeldes für Ärzte nutzen. Werden Sie Mitglied für nur 60 Euro Jahresbeitrag. Sprechen Sie uns an, wir regeln dies für Sie. Der Mitgliedsbeitrag können Sie als steuerlich geltend machen.

Gehen Sie beim Krankentagegeld keine Risiken ein. Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot an: 

Fordern Sie als Mediziner Ihr persönliches Angebot an!

Fordern Sie heute Ihr persönliches Angebot an!

 Das "Extra" für Freiberufler