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Krankentagegeld der Inter Krankenversicherung für Selbstständige


Selbstständige erhalten von der INTER Krankenversicherung bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit Krankentagegeld  

"Eine während der Behandlung neu eingetretene und behandelte Krankheit oder Unfallfolge, in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird, begründet nur dann einen neuen Versicherungsfall, wenn sie mit der ersten Krankheit oder Unfallfolge in keinem ursächlichen Zusammenhang steht." 

Was heißt das?

Alle Krankentagegeldversicherungen werden mit Karenztagen vereinbart. Wenn Du zum Beispiel bei der INTER Krankenversicherung eine Krankentagegeldversicherung mit 22. Tag als Leistungsbeginn vereinbarst hast, dann hat dieser Tarif 21 Karenztage.

Dies ist der Zeitraum von dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird, bis zu dem Tag, an dem das erste Mal Krankentagegeld gezahlt wird. Dein Arzt bestätigt dies durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Gelber Schein). Die INTER prüft dann, wann die Karenztage abgelaufen sind. In diesem Fall nach 21 Tagen der Arbeitsunfähigkeit.

 

Was ist jetzt das Besondere am Krankentagegeld der INTER?  

Nehmen wir einmal an, ein Selbstständiger hat bei der Inter Krankenversicherung ein Krankentagegeld über 100 € mit Leistungsbeginn 15. Tag. Er wird jetzt wegen eines Beinbruchs 42 Tage arbeitsunfähig. Dann erhält er ab dem 15. Tag sein Krankentagegeld. Am 43. Tag fängt wieder an zu arbeiten. Nach einer Woche treten starke Schmerzen im gebrochenen Bein auf. Er geht zum Arzt, der ihn wieder krankschreibt. Er erhält dann sofort wieder sein Krankentagegeld, ohne dass er nochmals die Karenzzeit von 15 Tagen durchlaufen muss.  

Hier greifen die besonderen Bedingungen der INTER: 

"Wenn der Versicherte mehrmals wegen ein und derselben Krankheit arbeitsunfähig wird, dann müssen die bestehenden Karenztage, bis das Krankentagegeld gezahlt wird, nicht noch einmal durchlaufen".

 

BEI WEGZUG INS AUSLAND KANNST DU DEIN KRANKENTAGEGELD BEHALTEN

Was sagen die Bedingungen der INTER.... 

"Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen EWR-Vertragsstaat oder die Schweiz, bleibt der Versicherungsschutz unberührt."

 

Du kannst Dein Krankentagegeld behalten, auch wenn Du Deinen Wohnsitz ins europäische Ausland (EWR-Vertragsstaat) verlegst. Wirst Du dort arbeitsunfähig, dann bekommst Du Dein Krankentagegeld zu denselben Bedingungen wie in Deutschland. Dabei ist es nicht notwendig, dass Du Dich in stationärer Behandlung, also im Krankenhaus befindest. Die meisten anderen Versicherer zahlen in Europa nur während eines Krankenhausaufenthaltes. Diese Leistung des Krankentagegeldes ist für denjenigen interessant sein, der öfter im europäischen Ausland beruflich tätig ist. Für Grenzgänger ist diese Lösung interessant. Wenn Du in grenznahen Gebieten lebst, kann diese Option auch interessant sein. Du lebst in Holland und arbeitest in Deutschland oder andersherum. 

 

Es bliebe allerdings noch zu klären, welchen Nachweis Du bringen musst, damit Du Krankentagegeld im Ausland erhältst. Den in Deutschland Nachweis der Arbeitsunfähigkeit mit dem "gelben Schein" gibt es in vielen europäischen Staaten nicht.

 

 

Nachteilen des Krankentagegeldes der INTER 

Krankentagegeld der Inter zahlt nicht bei Kuren und Reha


"Einschränkung der Leistungspflicht wegen Entziehungsmaßnahmen und während Kur- und Sanatoriumsbehandlungen." 

Falls Du mal zu einer Kur oder Reha, zum Beispiel nach einem schweren Unfall musst, dann stellt die INTER ihr Krankentagegeld ein.

Kündigung des Krankentagegeldes durch die Inter im Schadensfall 

"......kann die INTER das Versicherungsverhältnis nur innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre nach Beginn der Krankentagegeldversicherung der versicherten Person bei der INTER mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen." 

 

Die Inter kann innerhalb der ersten 3 Jahre das Krankentagegeld kündigen, wenn der Du zum Beispiel zu oft krank bist. Man spricht in Zusammenhang auch von dem ordentlichen KündigungsrechtDanach kann die Inter Krankenversicherung das Krankentagegeld nicht mehr kündigen. 

 

Falls die INTER Dein Krankentagegeld in dieser Zeit kündigt, dann kann es für Dich schwierig werden, einen neuen Versicherer zu finden. 

Kein Krankentagegeld für Versicherte der Inter, die älter als 65 Jahre sind 

Was sagen die Bedingungen:

"Das Krankentagegeld endet mit dem Bezug von Altersrente, mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Die versicherte Person hat das Recht, nach Maßgabe von § 196 VVG (siehe Anhang) den Abschluss einer neuen Krankentagegeldversicherung zu verlangen, sofern die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit erfüllt sind."


Dies bedeutet, dass Selbstständige das Krankentagegeld bei der Inter auch über das 65. Lebensjahr hinaus fortführen kann. Dies hört sich auf den ersten Blick erst einmal gut an. 

Aber: Du musst dann einen neuen Antrag stellen.

 

Was bedeutet das für Dich?

 

Für Dich wird dann der Beitrag eines 65-Jährigen fällig. Da nützt es Dir auch nichts, dass Du schon 20 Jahre oder länger eine Krankentagegeldversicherung bei der Inter hattest. Das Krankentagegeld wird dadurch für Dich kostspielig. In der Regel unbezahlbar. Neue Gesundheitsfragen werden dann auch noch gestellt. Häufig führt dies dann zur Ablehnung Deines Antrages.

 

Da gibt es bessere Lösungen für ältere Versicherte.

 

Wie viel Krankentagegeld kannst Du maximal abschließen? 

Die INTER sichert maximal das Nettoeinkommen ab. 

Was sagen die Bedingungen?

"Das Nettoeinkommen kann abgesichert werden. Das Nettoeinkommen errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen (Gewinn) abzüglich Steuern". 


Ein Beispiel: Du hast als Selbstständiger einen Umsatz von 100.000 € und 60.000 € Betriebsausgaben. Es bleiben 40.000 € Gewinn. Vom Gewinn muss bei einem Steuersatz von 30 % noch 12.000 € Steuer abgezogen werden. Es verbleiben 28.000 € geteilt durch 12 Monate ergibt 2300 €. Dies geteilt durch 30 Tage ergibt ein maximales Krankentagegeld von ca. 75 € pro Tag. 

 

Karenzzeiten beim Krankentagegeld der Inter Krankenversicherung

Die Inter Krankenversicherung bietet zurzeit kein Krankentagegeld ab dem 4. Tag an, obwohl in den Bedingungen von einem Krankentagegeld ab dem 4. Tag gesprochen wird. Die Karenzzeit beträgt in der Tarifstufe TSN 3 U 3 Tage. Der Versicherte erhält ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit sein Krankentagegeld. In der Tarifstufe TSN 7 U beträgt die Karenzzeit 7 Tage, in der Tarifstufe TSN 14 U 14 Tage, in der Tarifstufe TSN 21 U 21 Tage, in der Tarifstufe TSN 28 U 28 Tage und in der Tarifstufe TSN 42 U 42 Tage. 

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