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Krankentagegeld ALLIANZ Krankenversicherung Test. Vor- und Nachteile.


Die ALLlANZ Krankenversicherung (APK) bietet insgesamt sechs Krankentagegeld-Tarife an

Die ALLIANZ bietet Krankentagegelder für Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler, Ärzte und Zahnärzte und Berufssportler an. Was Sie in den einzelnen Tarifen beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Krankentagegeld-Tarife der ALLIANZ im Überblick

 

  • Krankentagegeld für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer - Der Tarif KTG ist für Arbeitnehmer gedacht, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Als frühster Leistungsbeginn ist der 43 Tag oder später möglich. 
  • Krankentagegeld für privat versicherte Arbeitnehmer - Tarif KTA können nur privat versicherte Arbeitnehmer abschließen. Dabei ist es egal, ob sie bei der ALLIANZ oder bei anderen Versicherern privat versichert sind. Auch hier ist als frühester Leistungsbeginn, nach Beendigung der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, der 43. Tag als Leistungsbeginn möglich. 
  • Krankentagegeld für Selbstständige - den Tarif KTS der ALLIANZ können nur Selbstständige, die ein selbstständiges Gewerbe betreiben, beantragen. Eine selbstständige Erwerbstätigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person diese als Angehörige eines freien Berufs oder Berufstätige der gewerblichen Wirtschaft, die ihr Gewerbe bei der Behörde angezeigt oder eine Gewerbeerlaubnis hat (stehendes Gewerbe), mit regelmäßigen Einkünften ausübt. Als frühester Leistungsbeginn ist der 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit möglich.
  • Krankentagegeld für Freiberufler. Der KTF-Tarife der ALLIANZ richtet sich an Freiberufler, wie etwa Anwälte, Apotheker, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure oder Psychotherapeuten. Zu den bestimmten freien Berufen zählen: Freie rechts- und wirtschaftsberatende Berufe
(insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare), Freie technische und naturwissenschaftliche Berufe (insbesondere Architekten, Ingenieure und Schiffslotsen), Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen -psychotherapeuten und Diplompsychologen sowie Apotheker, Heilpraktiker und Logopäden
  • Krankentagegeld für Zahnärzte und Ärzte - Tarif KTM. Die versicherte Person ist nach diesem Tarif versicherungsfähig, solange sie als Arzt oder Zahnarzt selbstständig erwerbstätig ist. Eine selbstständige Erwerbstätigkeit als Arzt oder Zahnarzt liegt vor, wenn sie diese als niedergelassener Arzt oder Zahnarzt in eigener Praxis mit regelmäßigen Einkünften ausübt. Als frühster Leistungsbeginn ist der achte Tag möglich. 
  • Krankentagegeld für Profisportler, Tarif KTPS. Die KTPS-Tarife richten sich an Profisportler, der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga der Herren. Ein Profisport liegt vor, wenn die versicherte Person für ihre sportliche Betätigung Einkünfte erhält, von denen sie vollständig oder zum überwiegenden Teil ihren Lebensunterhalt bestreiten kann. Zu den Einkünften zählen hauptsächlich Gehälter, Prämien, Preisgelder, Werbeeinnahmen und Zuwendungen in Geld oder durch geldwerte Mittel durch andere Personen oder Einrichtungen (zum Beispiel Mäzenatentum, Sponsoring oder Leistungen der Sporthilfe). 

 

Allen Tarifen liegen die allgemeinen Versicherungsbedingungen MBKT (Musterbedingungen Krankentagegeld) zugrunde. Diese gelten für alle von der ALLIANZ angebotenen Krankentagegeldversicherung. Sollten einzelne Tarife davon abweichen, so werden sie in den einzelnen Punkten extra erklärt. 

Wartezeiten bei Krankentagegeld 

Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt bei Unfällen. Die besonderen Wartezeiten betragen für Physiotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate. Wird gleichzeitig mit dem Abschluss der Krankentagegeldversicherung eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen, entfallen die allgemeine Wartezeit und die besonderen Wartezeiten. 

Krankentagegeld während Rehabilitationsmaßnahmen

Die ALLIANZ zahlt Krankentagegeld, wenn der Versicherte aus medizinischen Gründen während einer Arbeitsunfähigkeit, die mindestens ununterbrochen 14 Tage dauert, eine Kur-, Sanatoriums- oder Rehabilitationsbehandlungen beginnt. Eine vorherige schriftliche Zusage der ALLIANZ ist notwendig. 

Verzicht auf das ordentliches Kündigungsrecht


Die ALLIANZ verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht bei Personen, die


• aus der gesetzlichen Krankenversicherung, oder
• aus einem öffentlichen Dienstverhältnis mit Anspruch auf Heilfürsorge oder
• bei einem anderen Versicherer aus einer Krankheitskosten-Versicherung sowie einer dort gleichzeitig bestehenden Krankentagegeldversicherung ausgeschieden sind (Vorversicherung) kommen

Für alle anderen Versicherten verzichtet die ALLIANZ nicht auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Somit kann die ALLIANZ die ersten drei Jahre das Krankentagegeld jederzeit kündigen.

 

Krankentagegeld bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt

Im europäischen Ausland bezahlt die ALLIANZ das vereinbarte Krankentagegeld, während einer medizinisch notwendigen Behandlung im Krankenhaus.. Verlegung Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums zahlt die ALLIANZ nur für akut eingetretene Krankheiten oder Unfälle, solange

  • eine stationäre Heilbehandlung medizinisch notwendig ist und
  • diese in einem öffentlichen Krankenhaus durchgeführt wird.

 

Eine Besonderheit bietet hier der Tarif KTM für Ärzte und Zahnärzte:


Wenn die versicherte Person sich nicht länger als 8 Wochen im außereuropäischen Ausland aufhält und dort akut erkrankt oder verunfallt, zahlt die ALLIANZ das versicherte Krankentagegeld für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus.

 

Wann können Sie nach einer Einkommenserhöhung eine Erhöhung des versicherten Krankentagegelds ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten beantragen?

Hier bieten die beiden Tarif für Arbeitnehmer und der Tarif KTM für Ärzte und Mediziner eine Besonderheit. Sind Sie Arbeitnehmer oder Arzt/Zahnarzt und hat sich Ihr Einkommen erhöht, können Sie Ihr Krankentagegeld innerhalb von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt der Einkommenserhöhung ohne Gesundheitsprüfung anpassen.

Für alle anderen Tarife der Allianz gibt es diese Möglichkeit nicht.

 

Wiedereingliederung: Welche Besonderheiten gelten bei einer Wiedereingliederung in das Erwerbsleben (anteilig Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit)?

Die ALLIANZ zahlt das versicherte Krankentagegeld entsprechend dem Anteil der verbleibenden Arbeitsunfähigkeit, wenn

  • dies im unmittelbaren Anschluss an ein mindestens 6-wöchigen Arbeitsunfähigkeit beantragt wird und
  • dass die ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit noch mindestens 50 Prozent beträgt.

Die Leistungshöchstdauer beträgt höchstens 3 Monaten, jedoch nicht länger als bis zum Ende der teilweisen Arbeitsunfähigkeit. 

Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren

Für die Erteilung unserer Zusage müssen mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die ALLIANZ zahlt kein Krankentagegeld bei Entziehungsmaßnahmen aufgrund von Nikotinsucht. Ansonsten bezahlt sie alle anderen Entziehungsmaßnahmen maximal dreimal während der gesamten Vertragslaufzeit.

Für die erste Entziehungsmaßnahme zahlt die ALLIANZ 100 Prozent des versicherten Krankentagegelds. 70 Prozent des versicherten Krankentagegelds erhält der Versicherte für die zweite und dritte Entziehungsmaßnahme. 

Krankentagegeld bei Rentenbezug - Welche besonderen Regelungen gelten für eine Fortsetzung des Tarifs, nachdem die versicherte Person 67 Jahre alt geworden ist?

Bei den Tarifen für Arbeitnehmer endet das Krankentagegeld automatisch bei Bezug der Altersrente beziehungsweise bei Vollendung des 67. Lebensjahres.

Bei den Tarifen für Selbstständige, Freiberufler und Ärzte bietet die Allianz die Möglichkeit, das Krankentagegeld über diesen Zeitpunkt hinaus fortzuführen. Das Krankentagegeld kann dann bis zum 75. Lebensjahr fortgeführt werden. Im Tarif KTM für Ärzte und Zahnärzte ist eine Fortführung sogar bis zum 80. Lebensjahr möglich.

Allerdings ist dann das maximale Krankentagegeld auf maximal 50 € pro Tag begrenzt.

Die Begrenzung des Tagessatzes auf 50 Euro gilt nicht, wenn durch eine Bescheinigung des Steuerberaters nachgewiesen wird, dass der Versicherte in den letzten 12 Monaten vor Ihrem 67. Geburtstag ein höheres durchschnittliches Netto-Einkommen (Gewinneinkünfte aus selbstständiger Berufstätigkeit, jeweils abzüglich Steuern) hatte.

Der Nachweis muss innerhalb von 2 Monaten nach dem 67. Geburtstag vorliegen. Allerdings gibt es dann noch eine weitere Einschränkung. Die Leistungsdauer ist auf maximal 52 Wochen je Krankheit begrenzt.

Wie hoch darf das Krankentagegeld maximal sein (maximale Krankentagegeld-Leistung)?

Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern nicht höher sein als das Netto-Einkommen. Als Netto-Einkommen im vertraglichen Sinne gilt das aus der beruflichen Tätigkeit erzielte Netto-Einkommen der versicherten Person. 

Zusätzlich können Beiträge für:


• die gesetzliche oder private Krankenversicherung,

• die soziale oder private Pflege-Pflichtversicherung und

• die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständisches Versorgungswerk bei der Berechnung des Netto-Einkommens im vertraglichen Sinne berücksichtigt werden.

 

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