Skip to main content

Krankentagegeldtarif KTAA der DKV: Umfassende Absicherung für selbstständige Ärzte und Zahnärzte

In diesem Artikel geht es um den Krankentagegeldtarif KTAA der DKV, der speziell für selbstständige Ärzte und Zahnärzte entwickelt wurde. Da diese Berufsgruppen keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten, ist es besonders wichtig, ihr Einkommen effektiv abzusichern.

Der Tarif KTAA bietet maßgeschneiderte Lösungen mit flexiblen Karenzzeiten, weltweitem Versicherungsschutz und der Möglichkeit, auch Praxiskosten zu versichern. Wir beleuchten die verschiedenen Aspekte dieses Tarifs, von der Beitragsentwicklung über die Leistungsmodalitäten bis hin zu besonderen Regelungen bei Arbeitslosigkeit und Rentenbezug. Erfahren Sie, wie der KTAA-Tarif Ihnen finanzielle Stabilität und Sicherheit im Krankheitsfall bieten kann.

Selbstständige Ärzte und Zahnärzte stehen vor der Herausforderung, ihr Einkommen im Krankheitsfall abzusichern, da sie keine Lohnfortzahlung wie Angestellte erhalten. Der Krankentagegeldtarif KTAA der DKV bietet hierfür eine maßgeschneiderte Lösung, die auf die speziellen Bedürfnisse dieser Berufsgruppe zugeschnitten ist.


Die einzelnen Leistungen des Tarifs KTAA für Ärzte und Zahnärzte

 

  • Beitragentwicklung mit zunehmendem Alter ➕➕

Ein herausragendes Merkmal des Krankentagegeldtarifs KTAA der DKV ist seine Beitragsstabilität, die durch die Verwendung von Alterungsrückstellungen erreicht wird. Dies bedeutet, dass keine automatischen jährlichen Beitragserhöhungen oder Erhöhungen nach Beitragsgruppen vorgesehen sind. Lassen Sie uns genauer betrachten, was dies für Sie als Versicherten bedeutet und wie die Beitragsentwicklung im Detail funktioniert.

Was sind Alterungsrückstellungen?

Alterungsrückstellungen sind finanzielle Reserven, die während der Vertragslaufzeit gebildet werden, um die Beitragshöhe im Alter zu stabilisieren. Diese Rückstellungen sorgen dafür, dass die Beiträge auch bei zunehmendem Alter der Versicherten stabil bleiben. Im Gegensatz zu anderen Versicherungstarifen, bei denen die Beiträge regelmäßig mit dem Alter steigen, bleibt der Beitrag im Tarif KTAA weitgehend konstant.

Vorteile der Alterungsrückstellungen:

    1. Stabile Beiträge: Da der Tarif KTAA mit Alterungsrückstellungen kalkuliert ist, werden die Beiträge im Laufe der Zeit nicht automatisch erhöht. Dies bietet den Versicherten finanzielle Planbarkeit und Sicherheit.
    2. Keine nachträglichen Anpassungen: Viele Versicherungen erhöhen ihre Beiträge jährlich oder nach bestimmten Altersgruppen gestaffelt. Dies kann zu unvorhergesehenen finanziellen Belastungen führen. Beim Tarif KTAA entfallen solche Anpassungen, was eine langfristige Beitragsstabilität gewährleistet.
    3. Langfristige Planungssicherheit: Insbesondere für selbstständige Ärzte und Zahnärzte ist es wichtig, ihre finanzielle Zukunft planen zu können. Mit stabilen Beiträgen können sie besser kalkulieren und sich auf ihre beruflichen und privaten Ausgaben konzentrieren, ohne unerwartete Beitragserhöhungen befürchten zu müssen.

Beitragsanpassungen bei veränderten Rahmenbedingungen:

Obwohl der Tarif KTAA grundsätzlich keine automatischen Beitragserhöhungen vorsieht, können Anpassungen notwendig werden, wenn sich die Rahmenbedingungen erheblich ändern. Solche Änderungen könnten beispielsweise durch gestiegene Gesundheitskosten oder veränderte gesetzliche Vorgaben ausgelöst werden. In diesen Fällen überprüft die DKV regelmäßig die Beitragskalkulation, um den Versicherungsschutz langfristig stabil zu halten. Solche Anpassungen sind jedoch eher die Ausnahme und erfolgen nicht automatisch.

Transparente Beitragsentwicklung:

Die DKV legt großen Wert auf Transparenz bei der Beitragsentwicklung. Versicherte werden frühzeitig über mögliche Beitragsanpassungen informiert und erhalten detaillierte Erläuterungen zu den Gründen und der Höhe der Anpassungen. Dies schafft Vertrauen und ermöglicht den Versicherten, sich auf ihre finanzielle Situation vorzubereiten.

 

  • Leistungsbeginn und Karenzzeit ➕➕

Der Krankentagegeldtarif KTAA der DKV bietet eine flexible Gestaltung der Karenzzeiten, die es den Versicherten ermöglicht, ihre Absicherung individuell an ihre finanziellen Bedürfnisse und Risikoprofile anzupassen. Die flexible Gestaltung der Karenzzeiten ist ein zentraler Aspekt dieses Tarifs und trägt dazu bei, dass selbstständige Ärzte und Zahnärzte optimal abgesichert sind.

Flexible Karenzzeiten:

Je nach Vereinbarung beginnt die Leistungsauszahlung im Tarif KTAA ab dem 4., 8., 15., 22., 29., 31., 43., 92. oder 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Diese Flexibilität erlaubt es den Versicherten, die Karenzzeit entsprechend ihrer finanziellen Situation und ihrer Risikobereitschaft zu wählen. Kürzere Karenzzeiten führen zu einer höheren Prämie, bieten jedoch schnelleren finanziellen Schutz, während längere Karenzzeiten niedrigere Prämien bedeuten, aber einen späteren Beginn der Leistungsauszahlung.

Absicherung ab dem 4. Tag:

Der Tarif KTAA ermöglicht eine Leistungsauszahlung bereits ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit, was besonders wichtig für diejenigen ist, die schnellstmöglich finanzielle Unterstützung benötigen. Diese frühzeitige Auszahlung kann bis zu 280 EUR pro Tag betragen, was eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellt. Diese Option ist besonders wertvoll für Selbstständige, die keine andere Einkommensquelle haben und sofortigen Ersatz für ihre Einnahmen benötigen.

Maximale Absicherung bis zu 520 EUR pro Tag:

Neben der frühzeitigen Auszahlung ab dem 4. Tag ermöglicht der Tarif KTAA auch, insgesamt bis zu 520 EUR pro Tag abzusichern. Dies ist besonders relevant für Ärzte und Zahnärzte, deren Einkommensverluste bei längerer Arbeitsunfähigkeit erheblich sein können. Mit dieser hohen Absicherung können auch größere finanzielle Verpflichtungen, wie Praxiskosten und private Ausgaben, gedeckt werden.

 

  • Umgang mit wiederholter Arbeitsunfähigkeit ➖

Krankheitstage werden bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung nicht zusammengerechnet. Jede Arbeitsunfähigkeit wird separat betrachtet, und Versicherte erhalten bei jeder neuen Arbeitsunfähigkeit eine Zahlung, sobald die vereinbarte Karenzzeit überschritten ist. 

 

  • Leistungen während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen ➕

Der Tarif KTAA sieht vor, dass die DKV auch während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen Krankentagegeld zahlt. Es ist jedoch wichtig, vorher anzufragen, ob es einen anderen Leistungsträger gibt, der bereits Krankengeld zahlt, wie die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall. Sollte dies nicht der Fall sein, übernimmt die DKV die Zahlungen. Dies stellt sicher, dass Versicherte auch während der Genesungsphase finanziell abgesichert sind.

 

  • Versicherungsschutz bei alkoholbedingten Erkrankungen ➕

Die DKV bietet auch Versicherungsschutz bei Krankheiten und Unfallfolgen, die auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die DKV leistet, sofern nicht bereits ein anderer Leistungsträger, wie zum Beispiel die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall, Zahlungen leistet.

Was bedeutet das konkret?

  • Unabhängige Prüfung: Bevor die DKV Leistungen erbringt, wird geprüft, ob ein anderer Leistungsträger bereits Krankengeld zahlt. Dies kann etwa nach einem Arbeitsunfall der Fall sein, wenn die Berufsgenossenschaft Verletztengeld zahlt.
  • Volle Leistung durch DKV: Ist kein anderer Leistungsträger involviert, übernimmt die DKV die Zahlung des Krankentagegeldes. Diese Regelung sorgt dafür, dass Versicherte im Falle einer alkoholbedingten Erkrankung oder eines Unfalls nicht ohne finanzielle Unterstützung dastehen.

 

  • Absicherung bei Teil-Arbeitsunfähigkeit ➖

Eine Besonderheit des KTAA-Tarifs ist, dass kein Krankentagegeld bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Diese klare Regelung sorgt für Transparenz und stellt sicher, dass nur im Fall vollständiger Arbeitsunfähigkeit Leistungen gewährt werden.

 

  • Absicherung bei erkrankten Kindern und Schwangerschaft ➖

Die Zahlung von Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Pflege eines erkrankten Kindes ist in den allgemeinen Bedingungen des KTAA-Tarifs nicht vorgesehen. 

 

  • Mindestversicherungsdauer und Kündigungsrecht ➕

Die Mindestversicherungsdauer beträgt ein Jahr. Nach Ablauf dieses Jahres können Versicherte den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Der Vertrag endet automatisch, wenn die Selbstständigkeit aufgegeben wird.

 

  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht ➕➕➕

Ein wesentlicher Vorteil des KTAA-Tarifs ist der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht seitens der DKV. Dies bedeutet, dass die DKV innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsbeginn nicht ohne Angabe von Gründen kündigen kann, auch nicht nach der Abwicklung von Schadenfällen, die durch längere Krankheit entstehen. Gemäß § 178i Abs. 1 VVG haben Versicherer normalerweise das Recht, das Krankentagegeld innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.

Das ordentliche Kündigungsrecht erlaubt es Versicherern, Verträge nach einer längeren Krankheitsphase zu kündigen, was für Versicherte problematisch sein kann. Ein Beispiel: Sie sind 24 Monate bei einer Gesellschaft mit Krankentagegeld versichert und erkranken für neun Wochen. Obwohl Sie die vereinbarten Leistungen erhalten, kann der Versicherer den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn die Diagnose vermuten lässt, dass die Krankheit wieder auftreten könnte. Dies erschwert die Suche nach einem neuen privaten Krankenversicherer, der ein Krankentagegeld versichert.

Der KTAA-Tarif der DKV bietet eine Kündigungsschutzgarantie, indem er auf dieses ordentliche Kündigungsrecht verzichtet. Somit bleibt der Versicherungsschutz auch im Falle von längeren Erkrankungen und nach Schadenfällen bestehen. Dies stellt eine erhebliche zusätzliche Sicherheit für die Versicherten dar und sollte bei der Wahl einer Krankentagegeldversicherung unbedingt berücksichtigt werden.

 

  • Keine Wartezeiten ➕

Der Krankentagegeldtarif KTAA der DKV bietet einen bedeutenden Vorteil: Es gibt keine Wartezeiten. Dies bedeutet, dass der Versicherungsschutz sofort nach Vertragsabschluss in Kraft tritt und die Versicherten ab dem ersten Tag vollständig geschützt sind.

Allgemeine Wartezeit: In den Musterbedingungen für das Krankentagegeld (MBKT) ist normalerweise eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten vorgesehen. Diese Wartezeit entfällt jedoch bei Unfällen, sodass die Versicherten in solchen Fällen sofortige Leistungen erhalten.

Besondere Wartezeiten: Zusätzlich zu den allgemeinen Wartezeiten gibt es in den MBKT besondere Wartezeiten von acht Monaten für bestimmte Leistungen wie Psychotherapie, Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Schwangerschaft und Entbindung.

Im Tarif KTAA der DKV gelten diese Wartezeiten jedoch nicht. Das bedeutet, dass es keine dreimonatige Wartezeit gibt und auch die besonderen Wartezeiten von acht Monaten entfallen. Der Versicherungsschutz tritt sofort nach Versicherungsbeginn in Kraft, was den Versicherten eine schnelle und umfassende Absicherung ermöglicht. Dies ist besonders vorteilhaft für selbstständige Ärzte und Zahnärzte, die auf eine sofortige und zuverlässige Einkommensabsicherung angewiesen sind.

Dank des KTAA-Tarifs können Versicherte sicher sein, dass sie ab dem ersten Tag umfassend geschützt sind. Dies bietet ein hohes Maß an Sicherheit und ermöglicht es den Versicherten, sich uneingeschränkt auf ihre Genesung zu konzentrieren, ohne sich Sorgen um finanzielle Engpässe machen zu müssen.

 

Info/Hinweis

Psychotherapeuten können KTAA beantragen

Diese umfassenden Leistungen und die Annahmegarantie machen den KTAA-Tarif der DKV zu einer besonders attraktiven Wahl für selbstständige Ärzte, Zahnärzte und auch Psychotherapeuten, die auf eine zuverlässige und flexible Krankentagegeldversicherung angewiesen sind.

Zum Anfang ⬆️

 

  • Absicherung von Praxiskosten ➕➕➕

Ärzte und Zahnärzte können im Tarif KTAA neben ihrem persönlichen Krankentagegeld auch die festen Kosten ihrer Praxis mitversichern. Dies ermöglicht eine deutlich höhere Absicherung, da nicht nur der persönliche Gewinn, sondern auch die Betriebskosten abgedeckt sind. Zu diesen festen Kosten gehören unter anderem:

  • Personalkosten (Gehälter)
  • Raumkosten (Miete, Nebenkosten)
  • Finanzierungskosten (Leasing, Zinsen für Investitionen)
  • Telefonkosten

Diese umfassende Absicherung bietet einen wesentlichen Vorteil gegenüber einer herkömmlichen Praxisausfallversicherung, die im Leistungsfall gekündigt werden kann. Beim Tarif KTAA bleibt der Versicherungsschutz bestehen, was für eine langfristige finanzielle Stabilität sorgt.

Ein längerer Ausfall durch Krankheit kann für selbstständige Ärzte und Zahnärzte existenzbedrohend sein, da die Fixkosten für Lebenshaltung, Miete, Leasingraten oder Finanzierungen unverändert weiterlaufen, während die Einnahmen ausbleiben. Mit dem Krankentagegeldtarif KTAA können diese Kosten effektiv abgesichert werden, sodass sich die Versicherten uneingeschränkt auf ihre Genesung konzentrieren können, ohne sich um finanzielle Engpässe sorgen zu müssen.

Wir bieten Ihnen gerne ein Berechnungsblatt oder eine Excel-Datei zur Verfügung, mit der Sie Ihren individuellen Absicherungsbedarf ermitteln können. Dies hilft Ihnen, die genaue Höhe des notwendigen Krankentagegeldes zu bestimmen, um Ihre Praxis und Ihren Lebensstandard auch im Krankheitsfall aufrechterhalten zu können.

 

  • Fortführung bei Rentenbezug ➕➕➕

Ein bedeutender Vorteil des KTAA-Tarifs der DKV ist die Möglichkeit, das Krankentagegeld auch bei Rentenbezug fortzuführen. In Deutschland enden die meisten Krankentagegeld-Versicherungen, die bei privaten Krankenversicherungen abgeschlossen wurden, spätestens mit dem 65. Lebensjahr. Dies liegt an den Vereinbarungen der Musterbedingungen für das Krankentagegeld (MB/KT), insbesondere § 15 Abs. 1C, die besagen: "Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Person mit dem Bezug von Altersrente, spätestens, sofern tariflich vereinbart, mit Vollendung des 65. Lebensjahres."

Diese Regelung führt oft zu Verwirrung, da viele Versicherte davon ausgehen, dass ihr Krankentagegeld weiterläuft, auch wenn sie in Rente gehen. Tatsächlich endet der Anspruch auf Krankentagegeld in den meisten Fällen mit dem Beginn des Rentenbezugs oder spätestens mit dem 65. Lebensjahr. Ein Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 12.02.2020 (11 U 150/17) bestätigte dies, indem es feststellte, dass freiberufliche Versicherungsnehmer ihren Anspruch auf Krankentagegeld verlieren, sobald sie in den Ruhestand treten. Zudem können sie zur Rückzahlung bereits erhaltenen Krankentagegeldes verpflichtet sein, falls der Versicherungsvertrag entsprechend endet.

Die Lösung der DKV: Krankentagegeld bis zum 75. Lebensjahr 

Hier hebt sich die DKV deutlich von anderen Versicherern ab. Im Gegensatz zu den meisten Anbietern endet das Krankentagegeld bei der DKV nicht automatisch mit dem Bezug von Altersrente oder dem Erreichen des 65. Lebensjahres. Stattdessen erlaubt der KTAA-Tarif der DKV, den Versicherungsschutz bis zum 75. Lebensjahr aufrechtzuerhalten. Dies bedeutet, dass Ärzte, die ihre Praxis auch nach dem 65. Lebensjahr weiterführen, weiterhin abgesichert sind.

Dieser erweiterte Schutz bietet eine lebenslange Absicherung und ermöglicht es den Versicherten, ohne Sorgen um finanzielle Einbußen auch im höheren Alter weiterhin tätig zu sein. Für viele Ärzte, die ihre Arbeit lieben und nicht sofort mit dem 65. Lebensjahr aufhören möchten, ist dies ein unschätzbarer Vorteil.

 

  • Annahmegarantie ➕➕➕

Ein weiterer herausragender Vorteil des KTAA-Tarifs der DKV ist die Annahmegarantie. Dies bedeutet, dass die DKV auf ihr Recht verzichtet, einzelne Beitrittserklärungen abzulehnen. Diese Garantie hat mehrere Vorteile:

1. Keine Ablehnung aufgrund von Gesundheitsfragen:

Bei vielen Versicherungen kann die Aufnahme in den Versicherungsschutz durch strenge Gesundheitsprüfungen und die Ablehnung bestimmter Vorerkrankungen erschwert werden. Die Annahmegarantie der DKV stellt sicher, dass selbst Versicherte mit Vorerkrankungen oder gesundheitlichen Problemen den notwendigen Schutz erhalten.

2. Gesundheitsfragen und Risikozuschläge:

Obwohl die DKV eine Annahmegarantie bietet, stellt sie dennoch Fragen zur Gesundheit der Versicherten. Diese Gesundheitsfragen dienen dazu, das individuelle Risiko besser einschätzen zu können. In einigen Fällen können Risikozuschläge erhoben werden, um das erhöhte Risiko abzudecken. Diese Vorgehensweise ermöglicht es der DKV, einen fairen und ausgeglichenen Versicherungsschutz zu bieten, während sie gleichzeitig das Risiko für alle Versicherten managt.

3. Schneller und einfacher Versicherungsabschluss:

Die Annahmegarantie ermöglicht einen schnelleren und unkomplizierteren Versicherungsabschluss. Versicherte müssen keine umfangreichen Gesundheitsfragen beantworten oder langwierige Prüfungsverfahren durchlaufen. Dies spart Zeit und reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich.

4. Sicherheit und Vertrauen:

Die Garantie, dass die Versicherung ohne Ablehnung abgeschlossen werden kann, schafft Vertrauen und gibt den Versicherten ein hohes Maß an Sicherheit. Sie können sich darauf verlassen, dass sie im Krankheitsfall umfassend abgesichert sind.

 

Fazit

Der Krankentagegeldtarif KTAA der DKV bietet selbstständigen Ärzten und Zahnärzten eine umfassende und flexible Absicherung im Krankheitsfall. Mit flexiblen Karenzzeiten, der Möglichkeit zur Erhöhung des Tagessatzes bei Einkommenssteigerungen, weltweitem Versicherungsschutz und dem Verzicht auf Wartezeiten stellt dieser Tarif eine optimale Lösung dar. Die langfristige Stabilität der Beiträge durch Alterungsrückstellungen und der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Jahre nach einem Leistungsfall bieten zusätzliche Sicherheit. Die Möglichkeit, Praxiskosten mitzuversichern, und der fortlaufende Versicherungsschutz bei Rentenbezug machen den KTAA-Tarif besonders attraktiv. Der Tarif KTAA ist daher eine empfehlenswerte Wahl für medizinische Fachkräfte, die ihre Einkünfte zuverlässig absichern möchten.

Zum Anfang ⬆️


Krankentagegeldtarif KTAA der DKV: Häufig gestellte Fragen

Was ist der Krankentagegeldtarif KTAA der DKV?

Der Krankentagegeldtarif KTAA der DKV ist eine Versicherungslösung, die speziell auf die Bedürfnisse von selbstständigen Ärzten und Zahnärzten zugeschnitten ist. Er sichert das Einkommen im Krankheitsfall ab, wenn keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber erfolgt.

Wann beginnt die Leistungsauszahlung?

Die Leistungsauszahlung kann je nach Vereinbarung ab dem 4., 8., 15., 22., 29., 31., 43., 92. oder 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit beginnen. Diese Flexibilität ermöglicht eine individuelle Anpassung der Absicherung an die finanziellen Bedürfnisse der Versicherten.

Werden Krankheitstage bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit zusammengerechnet?

Nein, bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung werden die Krankheitstage nicht zusammengerechnet. Jede Arbeitsunfähigkeit wird separat betrachtet, und die Versicherungsleistungen beginnen nach der vereinbarten Karenzzeit erneut.

Wie lange ist die Mindestversicherungsdauer?

 Die Mindestversicherungsdauer beträgt ein Jahr. 

Gibt es Wartezeiten?

Nein, der Tarif KTAA sieht keine Wartezeiten vor. Der Versicherungsschutz tritt sofort nach Vertragsabschluss in Kraft.

Können auch Praxiskosten abgesichert werden?

Ja, Ärzte und Zahnärzte können neben ihrem persönlichen Krankentagegeld auch die festen Kosten ihrer Praxis mitversichern, was eine umfassende Absicherung ermöglicht.

Kann das Krankentagegeld bei Rentenbezug fortgeführt werden?

Ja, der KTAA-Tarif bietet die Möglichkeit, das Krankentagegeld bis zum 75. Lebensjahr fortzuführen, auch wenn die Rente aus dem Versorgungswerk bezogen wird.

Sind die ausgezahlten Leistungen steuerfrei?

Ja, die ausgezahlten Krankentagegelder sind steuerfrei, was die finanzielle Belastung im Krankheitsfall reduziert.

Kann ich das Krankentagegeld versichern, wenn ich nicht bei der DKV privat versichert bin?

 Ja, Sie können den Krankentagegeldtarif KTAA auch abschließen, wenn Sie nicht privat bei der DKV versichert sind. Eine Gesundheitsprüfung und Risikoprüfung sind jedoch erforderlich.


Das könnte Sie auch interessieren...

Mehr als 32.000 Mediziner versichern sich über das Krankentagegeld der DKV. Der Tarif KTAA der DKV ist in Zusammenarbeit mit den kassenärztlichen Vereinigungen entstanden.

Lückenlose Versorgung für den Zahnarzt beim Krankentagegeld. Mehr als 12.000 Zahnärzte schenken dem Krankentagegeld für Zahnärzte ihr Vertrauen.  

Schon weit über 1.000 Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen vertrauen der DKV. Profitieren auch Sie von einer umfassenden Versorgung, abgestimmt auf Ihren Beruf. 

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder und gmbh-Vorteile.de und ein ausgewiesener Experte im Bereich Krankentagegeld mit über 30 Jahren Erfahrung.

Er hilft Freiberuflern, GmbH-Geschäftsführern und Selbstständigen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

Sein Ziel ist eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Arbeitskraft ohne finanzielle Einschränkungen. Er fördert eine rasche Genesung und gewährleistet finanzielle Stabilität durch ein maßgeschneiderter Einkommensschutzschild.

Bodo teilt sein Wissen hier auf dem Blog in 250+ Fachartikeln zu den Themen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Invalidität. Er zeigt Möglichkeiten auf, wie über eine intelligente Vorsorge eine finanzielle Notlage bei der Beeinträchtigung der Arbeitskraft verhindert wird.

Erfahre mehr über Bodo Kopka und mache es wie 8000+ Mitglieder und folge ihm auf LinkedIn.

Zum Anfang ⬆️