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Beitragsrückerstattung beim Krankentagegeld?

Beitragsrückerstattung beim Krankentagegeld?


Krankentagegeld und Beitragsrückerstattung - Wie ist dies möglich? 

Einige Krankentagegeldtarife der DKV beinhalten eine Regelung zur Beitragsrückerstattung (BRE). Diese ist in den jeweiligen Tarifbedingungen beschrieben. Es handelt sich um spezielle Krankentagegelder der DKV, die in Verbindung mit einigen Berufsgruppen geschlossen wurden.  Man spricht in diesem Zusammenhang von sogenannten Gruppenversicherungsverträgen. Ein Anspruch besteht immer nur dann, wenn der Gruppenversicherungsvertrag eine Beteiligung am Technischen Überschuss vorsieht. 

Wie viel Beitragsrückerstattung zahlt die Krankentagegeldversicherung?

Jeder Tarif bildet einen eigenen Abrechnungsverband. So gibt es unter anderem den Abrechnungsverband für das Krankentagegeld für Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater. Dort sind über die Jahre so viele Personen der jeweiligen Berufsgruppe versichert, sodass dort ein eigenes Krankentagegeld geschaffen wurde.

 

Beitragsrückerstattung bei günstigem Schadensverlauf

Eine mögliche Beitragsrückerstattung ist vom Schadenverlauf des einzelnen Abrechnungsverbandes abhängig.  Hierbei werden die gezahlten Beiträge aller Versicherte dieser Berufsgruppe mit den Ausgaben verglichen.  

 

Je weniger Personen Krankentagegeld erhalten, desto höhere Überschüsse sind möglich.

 

Allerdings kann es auch zu einer umgekehrten Entwicklung kommen. Dann würde es bei diesen Krankentagegeldern zur Beitragserhöhung kommen. 

Über die Beitragsrückerstattung entscheidet die DKV 

Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Beitragsrückerstattung erfolgt, trifft der Versicherer. Die Prüfung der Abrechnungsverbände erfolgt jedes Jahr neu. Aus der diesjährigen BRE-Auszahlung kann keine Zusage für das nächste Jahr abgeleitet werden. 

 

Für welche Berufsgruppen gibt es in diesem Jahr Beitragsrückerstattung?   

Für folgende Krankentagegeldtarife im gesonderten Abrechnungsverband der Gruppenversicherung hat das Geschäftsjahr 2016 einen ausschüttungsfähigen Überschuss ergeben. Daher kommt es zu einer Auszahlung an die Versicherten. Betroffen sind sowohl Bisex- als auch Unisextarife.

Seit dem 21. Dezember 2012 gelten für alle neu abgeschlossenen Versicherungsverträge die Unisex-Tarife. Dabei zeigte sich, dass die zahlende Beitragsrückerstattung bei den Unisex-Tarifen tendenziell höher ist, als bei den alten Bisexuell-Tarifen.

Dies hängt damit zusammen, dass in den Unisextarifen jüngere Personen versichert sind. Diese nehmen einfach weniger das Krankentagegeld in Anspruch als ihre älteren Kollegen.  

 

Das Krankentagegeld der DKV erstattet bis zu sechs Monatsbeiträge 

Innerhalb der Abrechnungsverbände der Bisex-Tarife wird an die Versicherten folgende BRE ausgezahlt: 

Tarif GTU angestellt Tätige der Freien Berufe 
und angestellte Apotheker


                4 Monatsbeiträge

Tarif GT2 selbstständige Apotheker

                3 Monatsbeiträge

 Innerhalb der Abrechnungsverbände der Unisex-Tarife wird an die Versicherten folgende BRE ausgezahlt: 

Tarif KGT1 Architekten 

                                           6 Monatsbeiträge  

Tarif KGT2 Apotheker

                                           6 Monatsbeiträge 

Tarif KGT2 Rechtsanwälte

                                            1 Monatsbeitrag 

Tarif KGTS Steuerberater

                                            4 Monatsbeiträge

Tarif KTAA Ärzte / Zahnärzte

                                            4 Monatsbeiträge 

Wer erhält Beitragsrückerstattung?

An der Ausschüttung beteiligt, werden nur Versicherte, die in dem Geschäftsjahr des Vorjahres keine Versicherungsleistungen beansprucht haben. Die genaue Information, wann und unter welchen Voraussetzungen an wen Beitragsrückerstattung bezahlt wird, findest du in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 

"Haben Sie Anspruch auf eine Überschussbeteiligung?"

  • 12.1  Vom Überschuss eines Geschäftsjahres aus der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung verwenden wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mindestens 80 % zugunsten der Versicherungsnehmer. Dabei bilden wir auch eine Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung mit folgenden Verwendungsmöglichkeiten: 
  • Wir können 
    • die Rückstellung als Einmalbeitrag verwenden, um Beitragserhöhungen abzuwenden oder abzumildern,
    • die Rückstellung auszahlen,
    • die Leistungen erhöhen bzw. den Beitrag senken,
    • für gesundheitsbewusstes Verhalten eine Aktiv Prämie ausloben. Damit belohnen wir bestimmte von uns angeratene Maßnahmen, z.B. den Besuch eines Fitnesskurses
    • Wir entscheiden jährlich darüber, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt wir die Rückstellung verwenden. Dabei entscheiden wir auch, welche Tarife in welcher Höhe an der Beitragsrückerstattung teilnehmen. Ein unabhängiger Treuhänder muss unseren Entscheidungen zustimmen.

 

  • 12.2  In Ausnahmefällen dürfen wir aus der Rückstellung Beträge entnehmen, um einen drohenden Notstand (z.B. Verlustabdeckung) abzuwenden. Dies darf nur im Interesse der versicherten Person erfolgen. Die Aufsichtsbehörde muss zustimmen.

 

  • 12.3  Falls wir für diesen Tarif eine Beitragsrückerstattung in Form der Auszahlung vorsehen, besteht ein Anspruch für die versicherte Person, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam vorliegen: 
    • Aus der Versicherung der versicherten Person haben wir für das Geschäftsjahr kein Krankentagegeld gezahlt.
    • Die Versicherung hat in diesem Tarif während des ganzen Geschäftsjahres bestanden und besteht noch am 30. Juni des folgenden Geschäftsjahres. Diese Voraussetzung gilt nicht, wenn die Versicherung nach Ablauf des Geschäftsjahres wegen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder wegen Tod geendet hat.
    • Für die Versicherung besteht kein Beitragsrückstand zum 31. Dezember des Geschäftsjahres.
      Wir können die Höhe der Beitragsrückerstattung nach der Anzahl der aufeinander folgenden Jahre, für die ein Anspruch besteht, staffeln. Wir zahlen die Beitragsrückerstattung nicht vor dem 1. Juli des Folgejahres aus. 

 

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